Von Lutz Möller
Ordnungsrecht kann nicht Kriminalität abwehren, Waffenrecht keine Bluttat verhindern.
Das von 1938 bis 1972 gültige deutsche Waffenrecht war ähnlich freiheitlich, wie heute die Gesetze unser deutschsprachigen Nachbarn Österreich und Schweiz heute noch sind. Die 1972er Verschärfung aufgrund der RAF-Anschläge (Buback, Schleyer usw.) vervielfachte die Verwaltung ohne den illegalen Waffenmißbrauch zu beeinflussen. Die Verschärfung förderte Verdruß, nicht die Sicherheit. Die RAF als Denkmodell erledigte sich nach dem Zusammenbruch der ,,Utopie Sowjetunion“ nicht wegen des 1972er Waffenrechtes. Heute, nach 30 Jahren scharfem 1972 er Waffengesetz in Deutschland wird ein weitere Verschärfung 2002 genauso wenig öffentlich Sicherheit befördern wie das 1972 er WaffG, nur wieder mehr Kosten, Verwaltung und Verdruß erzeugen. Schlanker Staat ist anderes. Ordnungsrecht kann nicht Kriminalität abwehren.
Schützen- und andere Vereine leisten große Beiträge, Jugendliche im Heranwachsen in die gesellschaftlichen Vorgänge und Werte gute einzubinden.
Gerade die Vereine, Schützen- und andere, schmieden die Mitglieder und in der Jugendarbeit die Kinder, aufgrund gemeinsamer Anstrengungen, Erlebnisse und Erfolge so zusammen, das in dem sich ergebenen gesellschaftlichen Beziehungsgeflecht immer durch wohlwollende Anteilnahme, Anerkennung oder Tadel, wenn erforderlich, die Grundwerte menschlichen Zusammenlebens vermittelt, geübt und gelebt werden. Gelegentliche Ausreißer berühren die Gültigkeit dieser Regel keineswegs. Daß der böse Robert seit einem halben Jahr von der Schule geworfen war, ohne das sein Eltern etwas davon wußten, legt nahe, dessen Eltern wegen Verwahrlosung zur Rede zu stellen. Die Eltern sind ihrer Erziehungsaufgabe offensichtlich nur mangelhaft nachgekommen. Daß der Junge in seine Schützenverein auffällig unauffällig war, sollte uns allen Anreiz sein, mehr miteinander zu reden und auf eher Zurückhaltende und Verschlossene mit offen Händen und freiem Blick zuzugehen, um sie einzubinden, statt sie allein möglicherweise finsteren Träume zu überlassen, bis der Einsame seinen Gefühlsstau dann in solch verzweifelter Wahnsinnstat ohne Ausweg sinnlos entlädt.
Kriminalitätsvorsorge sind erträgliche gesellschaftliche Verhältnisse in denen jeder sein Auskommen findet, Leistung anerkannt wird und abweichendes Verhalten von ,,bekannten“ Beziehungspersonen geächtet wird. Genau das leisten Schützen- und andere Vereine.
Aufregung und Trauer nach der Bluttat ist angebracht. Trauer auch. Wieder mal statt zu denken sinnlos zu handeln nicht. Wann merkt unsere Politik endlich, was die Gesellschaft schon weiß: Die seit Jahrzehnten angewandte Methode jedes Problem, daß mindestens 2 Wochen die Schlagzeilen beherrscht, mit einem Gesetzt zu bedenken und dann das Gesetz zu vergessen, tagt nicht. Unsere Verwaltungen blicken in vielen Fällen durch den Regelwust schon gar nicht mehr durch. Die Finanzämter am wenigsten. Die Gerichte sind zumindest in den unteren Instanzen ebenfalls überfordert, sprechen daher im Ergebnis völlig willkürliche Urteile, die erst in höheren Instanzen, die sich vorrangig mit Rechtsfragen, statt mit Tatsachenfeststellung, wie die unterer, beschäftigen, geraderücken müssen. Unternehmen und Volk stöhnen unter der nutzlosen Regelungswut und den damit verbundenen Kosten, erzürnen sich an zu häufigen Fehlentscheidungen.
Unternehmen wandern in geeignetere Länder ab. Menschen wandern politisch ab. Beides ist für Deutschland nicht gut, weder wirtschaftlich noch politisch. Eine Gesellschaft in der man sich über die Grundwerte einig ist, auf deren Grundlage man sich dann trefflich über anstehenden Tagesaufgaben auseinandersetzt; eine Wirtschaft, die sowohl für leistungsstarke als auch für leistungsschwache hinreichend Möglichkeiten bietet zum allgemeine Wohlstand beizutragen, ohne durch übergroße Verwaltungs- und Abgabenlasten die einfachen Arbeit zu überteuern und damit die ungelernten Arbeiter vor die Tür zu setzten, gewähren Zustände die eine Erfurter Bluttat weniger wahrscheinlich machen, als heute.
Jugendlich sollen früh an den Sport herangeführt werden, wenn wir im olympischen Leistungsport mithalten wollen. Daher ist die Entscheidung Jugendlichen ab 10 Jahren Luftgewehrschießen ab 14 Jahren Kleinkalibergewehr zu schießen richtig; nur KK sollte auf 12 abgesenkt werden. Gerade das regelmäßige lehren und üben unter Aufsicht mit gelegentlichen Wettbewerben als großem Ereignis mit Lob oder Enttäuschung erzeiht Kinder in gesellschaftlich wertvollen Verhaltenweisen und Werten; ganz gleich ob nun die Mädchen reiten oder die Jungs schießen. Ehrenamtlich Ausbilder und vereine sollten gefördert werden.
Nicht der Hammer, sondern der Schmied verantwortet den (falschen) Schlag. Schließlich sollen Polizei und Soldaten ja auch weiter mit Waffen Gewalt ausüben; nur eben zu anerkannten Zwecken!
Der beabsichtigte Eingriff in Grundrechte aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht hinnehmbar. Die geplanten zeitlichen Beschränkung des “Rechts auf Waffenhaltung” ist schränkt das Eigentum unzulässige ein. Verfassungsrechtlich bedenklich ist ebenso der für den Ablauf von 5 Jahren vorgesehene Wegfall des Erbrechtes. In den 30 Jahren der Geltung des bisherigen Waffengesetzes ist kein einziger Fall der mißbräuchlichen Nutzung einer ererbten Waffe bekannt geworden. Die lebenslang wiederkehrende Bedürfnisprüfung ‑auch für bereits erworbene Waffen – verletzt den Bestandschutz von Treu und Glauben. Die beabsichtigte Neuregelung des Jagdscheines entkleidet ihn durch die Hintertür seiner Aufgabe als “Erwerbsberechtigungsurkunde”. Als Jäger mit dem Jagdschein zwar im Handel zwar Waffen erwerben zu dürfen, aber erst bei der Anmeldung die Behörde entscheiden zu lassen, ob die Waffe “geeignet und erforderlich ist” und deshalb behalten werden darf, ist schlicht hirnrissig.
Daneben enthält die Novelle eine Reihe von Regelungen, die nur den bürokratischen Aufwand unerträglich erhöhen, jedoch keine durchgreifende Steigerung der öffentlichen Sicherheit erbringen werden. Beispielhaft sind insoweit zu nennen:
Zusammenfassung
Die Novelle soll Waffen rechtmäßig zu gebrauchen und kulturhistorisch bedeutsam zu sammeln in einer Weise reglementieren, die in einem völligen Mißverhältnis zu einem vorgeblichen, aber nicht zutreffenden, Sicherheitsgewinn steht. Vor den seltenen Fällen, in denen legale Waffenbesitzer später kriminell handeln (insbesondere bei Beziehungstaten), schützt kein noch so scharfes Waffengesetz das Opfer. Das kann sich allenfalls nur selbst in Notwehr schützen (bewaffnet übrigens besser als unbewaffnet)!
Die Polizeigewerkschaft behauptet fälschlich ein Gewaltmonopol des Staates. Tatsächlich geht in unserer deutschen Demokratie aber alle Gewalt vom Volke aus; der Staat ist nur sein Diener. Wie oft die Polizei ihre Waffen selbst mißbrauchte, steht in Waffengebrauch. Vertrauen in die Polizei, wie alle anderen staatlichen Stellen, sollte mit Kontrolle verknüpft bleiben. Ein Gegengewicht gegen die staatlichen Waffenträger ist notwendig um Mißbrauch zu beschränken.
Keine noch so zahlreiche und gewaltige Polizei kann flächendeckend rund um die Gewaltverbrechen verhindern. Selbst im ein Einzelfall besonders bewachte Personen können nicht beschützt werden (fragen Sie die Herrn Schäuble oder Lafontaine mal nach deren Erfahrungen mit Polizeischutz und Gewaltverbrechern). Der Staat mit allen Organen seiner geteilten Gewalt kann ggf. lediglich die Opfer rächen. Verhindern kann staatliche Gewalt Verbrechen nicht.
Genauso kann bloßes Ordnungsrecht, wie das Waffenrecht, kein Verbrechen verhindern.
Sowohl die bösen RAF-Attentäter der späten 60er wie der böse Robert heutiger Zeit wußten um die Verwerflichkeit von Mord oder Totschlag, deren Strafbarkeit und der allgemeinen staatlichen Verfolgung derartigen Tuns. Dennoch setzten sie sich über die gesellschaftlichen anerkannten Werte und staatlich strafbewehrten Verbote hinweg und mordeten. Zu glauben dermaßen entschlossene Täter würden durch bloßes Ordnungsrecht von scheußlichen Taten abzuhalten gewesen sein, ist Schreibtischdenken jenseits irgendeinem Bezug zum richtigen Leben. Auf solch dumme Gedanken können nur aktenverstaubte Menschen, die außer Verwaltung im Leben nichts kennengelernt haben, kommen. Überlassen wird denen nicht, unsere Freiheiten sinnlos zu beschneiden.
Wie in den meisten anderen Bereichen innerer Sicherheit läßt sich auch bei den Waffen kein Gesetzesdefizit sondern allenfalls ein Gesetzesvollzugsdefizit feststellen. Statt permanenter Überprüfung und intensiver Durchleuchtung der Persönlichkeit aller Waffenbesitzer wäre wichtiger, daß mit dem Waffenrecht beschäftigte Behördenpersonal kümmerte sich intensiv um die wenigen Fälle, in denen KONKRET begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern und Antragstellern bestehen. Statt. mehr Sicherheit durch schärfere Gesetze zu versprechen, sollten die bisherigen Eingriffsregelungen bei hinreichenden Verdachtsmomenten konsequent angewendet werden.
… und früher
Wußten Sie daß zu Kaiser’s Zeiten, als Deutschland am größten (Land und Leute) sowie zur Zeit der industriellen Revolution und dem schnellen Anwachsen der Großstädte im ganzen Reich gerade mal 400.000 Hoheitsträger langten, das ganze Reich einschließlich unserer Kolonien zu verwalten? Kennen Sie die Zahl heute? Heute sind 8 Millionen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst damit beschäftigt Volk und Wirtschaft vorzuschreiben, wie wir zu leben haben. Von gut 32 Millionen Schaffenden ist das bereits jeder vierte. Zu Kaiser’s Zeiten lebte ich noch nicht. Aber ich frage mich, zu welcher Zeit in Deutschland zu leben wohl freiheitlicher war und auch so empfunden wurde.
Damals, als z.B. Köln am schnellsten wuchs, genügten dort gerade mal 12 Mann in der Bauabteilung. Heute wühlen dort es 1200 Mann durch selbstgeschaffenen Aktenberge. Was machen die heute besser? Wann war ein Haus zu bauen wohl schneller, einfacher und günstiger möglich? Damals oder heute? Als der Kölner Dom gebaut wurde, zweifellos eine große und anspruchvolle Aufgabe mit einem Ergebnis, das Jahrhunderte dasteht und sogar englische Bomber überlebte! gab es in Köln noch überhaupt kein Bauamt!
Ja wir müssen uns rühren! Sonst rauben uns die selbsternannten ,,guten Menschen“ jede Freiheit und verwalten bald alles, einschließlich uns insbesondere unser Geld. Schließlich beanspruchen unsere ,,Wohltäter“ gesicherte Versorgungsposten auf unser Kosten. Dazu ist ihnen jedes Mittel recht. Wahrheit oder Sachlichkeit ranken dabei anscheinend nur noch ganz am unteren Ende der Werte.