Liberales Waffenrecht

Monopol, Gewaltmonopol, Waffenmonopol und Meinungsmonopol..

Immer öfters musste ich bei verschiedenen Diskussionen mit dem Thema der Liberalisierung des Waffenrechtes erleben das bei bestimmten untergeordneten Themen den Gegnern einer Liberalisierung sehr schnell die Argumente ausgehen und dann, um das Heft in der Hand behalten zu können, mit Fachwörtern um sich geschmissen wird.
Oft passiert das wenn es um die Selbstverteidigung mit Waffen geht.
Ich erlebe dann das in der Debatte ein Liberalisierungsgegner einen Befürworter damit versucht zu erschlagen indem er ihm unterstellt er würde das Gewaltmonopol des Staates abschaffen wollen.

Nur.. was genau ist das staatliche Gewaltmonopol?
Fragt man Wiki, dann erhält man als Antwort (zusammengefasst) dies:

Das staatliche Gewaltmonopol ist der Verzicht der Bürger eines Staates das Recht und deren Durchsetzung in die eigene Hand zu nehmen. Der Bürger übergibt die Verantwortung zur Rechtsprechung und die Vollstreckung der Urteile an die Obrigkeit (dem Staat). Der Staat wiederum delegiert diese Gewalt innerhalb einer Staatsordnung mit Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative, Judikative) an die Justiz und die Polizei.

Die Justiz also besitzt durch das staatliche Gewaltmonopol das alleinige Monopol auf die Rechtsprechung und die Vollstreckung der gesprochenen Urteile.
Und Recht wird immer erst dann gesprochen wenn gegen ein (Straf)Gesetz verstoßen wurde. Wäre ja auch unsinnig eine Haftstrafe auszusprechen wenn der Beklagte keine Tat begangen hat.

Wie also gefährdet ein Liberales Waffengesetz das staatliche Gewaltmonopol?
So wie es aussieht haben beide Sachen nichts miteinander zu tun.
Weiter gefragt: In wie weit schützt mich das staatliche Gewaltmonopol vor den Gefahren die von Kriminellen ausgehen?
Das die Polizei zu unserem Schutz da ist, das kann und will ich nicht bestreiten.
Aber: Kann die Polizei immer und überall den Schutz jedes Bürgers dieses Landes garantieren?
Nein!
Und das wussten schon die Gründerväter unserer Gesetzbücher.
Daher haben sie im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung die Ausnahmerechte formuliert, die jedem Bewohner in diesem Staat zustehen. (Notwehr/Nothilfe (§227 BGB / §32 StGB), Selbsthilfe (§229 BGB), Selbsthilfe des Besitzers (§859 BGB), Defensiver Notstand (§228 BGB), Aggressiver Notstand (§904 BGB), Rechtfertigender Notstand (§34 StGB), Entschuldigender Notstand (§35 StGB), Vorläufige Festnahme (§127 Abs. 1 StPO))
Diese Ausnahmerechte gewähren jeden, der sich in diesem Staat aufhält, unter bestimmten engen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zu gegen Jemanden oder einer Sache Gewalt anzuwenden um seine oder fremde Rechtsgüter zu schützen oder einen eigenen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Man macht sich in einigen Fällen sogar selbst strafbar, wenn man diese Ausnahmerechte nicht anwendet, und zwar bei unterlassener Hilfeleistung (§323c StGB).

Als ich meinen Lehrgang für die Prüfung zum Bewachungsgewerbe besucht habe, war ich überrascht wie viele Gesetzte es in diesem Land gibt die einem die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung seiner Rechte erlauben.
Wird deswegen das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt?
Nein!
Denn jedes mal, wenn man zu diesen Ausnahmerechten gegriffen hat, muss die Obrigkeit (Polizei, Gericht) angerufen werden, damit diese prüft ob man mit seinen Aktionen im Recht war oder ob die Ausnahmehandlungen außerhalb des gesetzlichen Rahmen lagen.

Und immer noch stellt sich die Frage:
Wo wird das staatliche Gewaltmonopol von einem liberalisierten Waffengesetz abgeschafft?
Das Waffengesetz regelt nur den Umgang mit dem Besitz von Waffen und Munition, wie diese vom Besitzer zu verwahren und zu transportieren sind, welche Bedingungen an der Erteilung einer Besitzerlaubnis geknüpft sind usw. und vor allem, welche Waffen man nicht besitzen darf.
Und genau da liegt der „Casus Cnactus“ wie wir hier in meiner Region zu sagen pflegen.
Der Gesetzestreue Mensch auf der Straße wird per Waffengesetz entwaffnet (sind doch schon Brotmesser in einem Picknickkorb eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz), während sich der Kriminelle, der bei einem Überfall schon gegen Gesetze verstößt, nicht auch noch um das Waffengesetz kümmert und dementsprechend bewaffnet ist.
Der Kriminelle ist der einzige der in diesem Fall ein Monopol besitzt, und zwar das Waffenmonopol.
Und jede weitere Verschärfung des Waffengesetz stärkt das Waffenmonopol der Kriminellen, weiß er doch das seine Opfer per Gesetz wehrlos gemacht wurden.

Wenn wir also eine Liberalisierung des Waffenrecht wünschen, dann ist es schon richtig das wir ein Monopol abschaffen wollen.
Aber uns geht es nicht um das staatliche Gewaltmonopol.
Wir wollen damit das Waffenmonopol der Kriminellen abschaffen.