Die Kunst der Interpretation
Heute veröffentlichte Reinhold Gall (SPD), Minister im Innenministerium Baden-Württemberg, seine Bilanz zu den Kontrollen, die Landesweit bei den gemeldeten Waffenbesitzern durchgeführt wurden.
Für die weitere Lektüre empfiehlt es sich zuerst den Bericht im Original zu lesen:
Innenministerium Baden-Württemberg – Bilanz zum neuen Waffenrecht
Wenn man diesen Bericht nur oberflächlich liest, dann entsteht schon im ersten Absatz der Eindruck das 25% der Waffenbesitzer in Baden-Württemberg es mit der Aufbewahrung ihrer Waffen nicht so ernst nehmen.
Aber kann man jetzt pauschal behaupten das jeder 4. legale Waffenbesitzer seine Waffe nicht so aufbewahrt wie es das Gesetz von ihm verlangt?
Glaubt man der BILD und der Überschrift über ihren Artikel, dann ist es so!
Man muss die ganze Veröffentlichung aus dem Innenministerium lesen und diese Wort für Wort zerlegen. Denn erst in der zweiten Hälfte werden Zahlen genannt die im Text versteckt sind und deren Bedeutung beim ersten lesen nicht ersichtlich sind.
Zur Verdeutlichung habe ich diese mal heraus gearbeitet:
150.000 LWB’s sind in Baden-Württemberg gemeldet, davon wurden 14.288 durch Kontrolleure überprüft.
Warum nicht alle?
Die Behörden hatten vorher die Waffenbesitzer angeschrieben und sie aufgefordert der schreibenden Behörde gegenüber die Aufbewahrung ihrer Waffen nachzuweisen.
Wer diesem nicht nachgekommen ist oder bei dem Fragen offen blieben, der wurde auf die Liste „zu Besuchen“ gesetzt.
Zum Thema korrekte Aufbewahrung hier mehr..
Von diesen 14.288 durchgeführten Aufbewahrungskontrollen wurden 22%, also 3.143 beanstandet.
Im Landesdurchschnitt wurden demnach 2,1% der Waffenaufbewahrungen beanstandet.
(3.143 von 150.000 ergibt Prozentual 2,1%)
Von den 3.143 Beanstandungen entfielen ca. 33% auf die Alt- und Erbwaffenbesitzer. (1.037)
Ca. 449, oder 14% der Beanstandungen entfielen auf Jäger und Sportschützen.
Wie viele Erb- und Altwaffenbesitzer es in Baden-Württemberg gibt ist in dem Bericht nicht ersichtlich. Auch nicht die Zahl der Sportschützen und Jäger. In Relation gesetzt zu der Gesamtzahl der legalen Waffenbesitzer ergibt sich aber eine Beanstandungsquote von 0,6% bei Alt- und Erwaffenbesitzer und 0,2% bei Sportschützen und Jäger.
Es wurde auch stolz die Zahl von 588 schweren Verstößen genannt, die zur Folge hatten das Bußgelder verhängt wurden oder Strafanzeigen gestellt wurden oder die Waffenbesitzkarte widerrufen wurde.
241 der Verstöße entfallen dabei auf Sportschützen und Jäger.
Betrachtet man diese Zahlen auch auf Landesebene dann ergibt sich:
0,3% aller legalen Waffenbesitzer in Baden-Württemberg machten sich eines schweren Verstoßes gegen die Aufbewahrung schuldig.
Zählt man nur die schweren Verstöße von Jägern und Sportschützen, dann machten sich im Landesdurchschnitt 0,1% der legalen Waffenbesitzer schuldig.
Korrekt betrachtet ergibt sich dann ein anderes Bild:
Nicht ein viertel der legalen Waffenbesitzer geht mit ihren Waffen sorglos um, sondern nur 2,1% !!
Rechnet man da jetzt die Alt- und Erbwaffen raus, dann haben 1,4% der legalen Waffenbesitzer in Baden-Württemberg, die ihre Waffe(n) zum Sport oder der Jagd benutzen, gegen die Aufbewahrungsvorschriften verstoßen.
Ich überlasse es dem Leser zu entscheiden mit welcher Aussage man genügend Leute für eine Entwaffnung der gesetzestreuen Bürger in unserem Land mobilisieren kann….
Es wurden 7861 Jäger und Sportschützen kontrolliert
Bei 17% gab es Beanstandungen,
insgesamt waren 14% Verstöße gegen die Aufbewahrung.
2,5% der kontrollierten Jäger und Sportschützen haben ein OWI-Bußgeldverfahren
0,57% droht der Widerruf der WBK.
Es wuirden 6427 sonstige LBWs kontrolliert
Bei 35% gab es Beanstandungen,
insgesamt waren 30% Verstöße gegen die Aufbewahrung.
4,3% der kontrollierten anderen LWBs haben ein OWI-Bußgeldverfahren
2,5% droht der Widerruf der WBK
Alle Werte – außer den 30-35% Werten – sind m.E. nicht besorgniserregend.
Und diese hohen Werte sind einzig darauf zurückzuführen, dass die Behörden die sonstigen nicht VOR Kontrolle richtig informiert hatten.
Auszug aus dem Bericht:
Sechs Waffenbehörden haben keine Kontrollen durchgeführt, da sie zunächst die Prüfung der Aufbewahrungsnachweise abschließen wollen und sich angesichts der bestehenden Personalsituation nicht in der Lage sahen, parallel dazu Aufbewahrungskontrollen durchzuführen.
Eine dieser Waffenbehörden hat die Auffassung ver treten, dass mit der vorrangigen Überprüfung der Aufbewahrungsnachweise in kurzer Zeit wesentlich mehr Waffenbesitzer erreicht würden und auf die sichere Aufbewahrung ihrer Waffen und Munition aufmerksam gemacht werden könne als durch die Aufbewahrungskontrollen in den Räumen der Waffenbesitzer.
(löblicher Ansatz, besser späte Information als zu früh kontrolliert)
BTW: diese Überprüfung ist seit 2003 Gesetz und nicht wie in dem Bericht behauptet erst seit 2009 eingeführt worden. Diese Bringschuld wurde z.B. in Berlin bereits 2003 eingefordert und nicht erst 2010/11.
Traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast. Womit es wieder einmal bewiesen wurde.