Bei 17% gab es Beanstandungen,
insgesamt waren 14% Verstöße gegen die Aufbewahrung.
2,5% der kontrollierten Jäger und Sportschützen haben ein OWI-Bußgeldverfahren
0,57% droht der Widerruf der WBK.
Es wuirden 6427 sonstige LBWs kontrolliert
Bei 35% gab es Beanstandungen,
insgesamt waren 30% Verstöße gegen die Aufbewahrung.
4,3% der kontrollierten anderen LWBs haben ein OWI-Bußgeldverfahren
2,5% droht der Widerruf der WBK
Alle Werte – außer den 30-35% Werten – sind m.E. nicht besorgniserregend.
Und diese hohen Werte sind einzig darauf zurückzuführen, dass die Behörden die sonstigen nicht VOR Kontrolle richtig informiert hatten.
Auszug aus dem Bericht:
Sechs Waffenbehörden haben keine Kontrollen durchgeführt, da sie zunächst die Prüfung der Aufbewahrungsnachweise abschließen wollen und sich angesichts der bestehenden Personalsituation nicht in der Lage sahen, parallel dazu Aufbewahrungskontrollen durchzuführen.
Eine dieser Waffenbehörden hat die Auffassung ver treten, dass mit der vorrangigen Überprüfung der Aufbewahrungsnachweise in kurzer Zeit wesentlich mehr Waffenbesitzer erreicht würden und auf die sichere Aufbewahrung ihrer Waffen und Munition aufmerksam gemacht werden könne als durch die Aufbewahrungskontrollen in den Räumen der Waffenbesitzer.
(löblicher Ansatz, besser späte Information als zu früh kontrolliert)
BTW: diese Überprüfung ist seit 2003 Gesetz und nicht wie in dem Bericht behauptet erst seit 2009 eingeführt worden. Diese Bringschuld wurde z.B. in Berlin bereits 2003 eingefordert und nicht erst 2010/11.
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