Rechtsextreme in Bremen – Medienwirksame Entwaffnung
Am Dienstag, den 6.12.2011 bekamen 6 Bremer Waffenbesitzer Besuch von Bremer Behördenmitarbeiter.
Der Grund für den Besuch war die beschlagnahme ihrer legal angemeldeten und registrierten Schusswaffen. Gleichzeitig wurden ihre Waffenbesitzkarten, und in einem Fall sogar der Waffenschein widerrufen und vor Ort eingezogen. Zusätzlich wurde ihnen nach WaffG §41 ein Waffenverbot ausgesprochen. (sie dürfen nicht einmal mehr eine Schreckschusspistole oder Luftgewehr besitzen)
Was führte zu dem Widerruf der Besitzerlaubnis?
Die Erlaubnisbehörde in Bremen glich ihre Namensliste der registrierten Waffenbesitzer mit einer Namensliste des Verfassungsschutzes ab, die dieser im Zuge seiner Ermittlungen in der Nazi-Szene angelegt hatte. Dabei stießen sie auf die Namen dieser Personen. Nach Informationen aus Bremen gehören 4 der Personen der NPD an, die anderen 2 gehören oder gehörten der DVU an.
Nach WaffG §5 Abs. 2 Nr. 3 ist jemand Unzuverlässig oder verliert seine Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz wenn er/sie u.a. Bestrebungen gegen die verfassungsgemäße Ordnung verfolgt.
In der Verwaltungsvorschrift zum WaffG wird unter Punkt 5.4 detailliert beschrieben ab wann jemand im Sinne des WaffG aufgrund seiner Aktivitäten (auch ohne Parteizugehörigkeit) die waffenrechtlich erforderliche Zuverlässigkeit verliert.
Verwaltungsvorschrift WaffG Punkt 5.4
[…]Nummer 3 (WaffG §5 Abs. 2 Nr. 3) verlangt konkrete Aktivitäten mit entsprechender Zielrichtung in oder außerhalb einer Vereinigung. Während in § 5 Abs. 2 Nr. 2 die bloße Mitgliedschaft in einer als verfassungswidrig anerkannten Organisation ausreicht, verlangt § 5 Abs. 2 Nr. 3 aktives, ziel- und zweckgerichtetes, nicht notwendigerweise aggressiv-kämpferisches Vorgehen in oder außerhalb einer Vereinigung gegen ein in Nummer 3 genanntes Schutzgut, ohne dass vorher zwingend ein Gericht entschieden hat. Damit können auch bei entsprechender Betätigung Mitglieder einer Vereinigung unterhalb der Funktionärsebene von der Vorschrift erfasst werden.
So weit so gut..
Das Bremer Innenministerium hat also Extremisten in Bremen entwaffnet.
Es ist auch im Sinne dieses Blogs das Extremisten (egal welcher Politischen Richtung oder Glaubens) keine Waffen besitzen dürfen, sondern nur zuverlässige Personen in den Besitz von Waffen kommen dürfen die voll und ganz hinter der freiheitlichen demokratischen Ordnung stehen, die uns durch das Grundgesetz gegeben sind.
Aber diese Aktion an die große Glocke zu hängen zeugt von Aktionismus, denn für sich betrachtet und unter normalen Umständen durchgeführt muss so eine Entwaffnung nicht medial ausgeschlachtet werden.
Normalerweise schreiben die Behörden einen Betroffenen an und teilen ihm mit das die Besitzerlaubnis für die gemeldeten Schusswaffen widerrufen sei und räumen eine Frist ein in der dem Eigentümer die Möglichkeit gegeben wird seine Waffen an jemand anderes mit einer Besitzerlaubnis zu überlassen oder um sie zu verkaufen. Beides muss dann der Erlaubnisbehörde gegenüber nachgewiesen werden.
Aber das Bremer Innenministerium musste gleich Medienwirksam zusammen mit der Polizei bei den Betroffenen zu Hause eine Beschlagnahmung durchführen.
Wer zwischen den Zeilen der Pressemitteilung liest der wird feststellen das es in Bremen bei der Beschlagnahme weniger um den Kampf gegen den Rechtsextremismus geht. Hier wurde einmal mehr Aktionismus gezeigt, den das Innenministerium unter Ulrich Mäurer (SPD) in Bremen nicht an den Tag gelegt hätte wenn nicht gerade ein besonders großes Medieninteresse aufgrund der Berichterstattung zur Rechtsradikalen Terrorzelle NSU und dem neu aufgelegten Verbotsverfahren der NPD existieren würde.
Ein Aktionismus wie ihn die vorhergehenden Bundesregierungen mit SPD -beteiligung bei den bisherigen Verschärfungen des WaffG an den Tag gelegt hatten. Damit will Bremen in der Öffentlichkeit nur seine Handlungsfähigkeit gegen Rechtsextremisten demonstrieren. Ob die Innenminister der Länder und des Bundes in dem Verbotsverfahren der NPD genau so Handlungsfähig sein werden ist fraglich.
In Bremen wird jetzt aber zusätzlich durch die Verbotsdebatte der NPD und der gelenkten Berichterstattung über Rechtsextreme in Schießsportvereinen versucht in der öffentlichen Wahrnehmung das Bild von rechtsextremen Waffenbesitzern zu implantieren.
Das ganze geschieht analog zu den Bestrebungen der Bremer SPD
- eine Waffenbesitzsteuer zu erlassen
- dem Vorhaben aufgrund ihres Koalitionsvertrages mit DIE GRÜNEN großkalibrige Faustfeuerwaffen zu verbieten
- die Gemeinnützigkeit von großkalibrigen Schießsportvereinen aberkennen zu lassen.
Nebenbei wird Bundesweit von Vertretern der SPD und B90/DIE GRÜNEN bei Interviews und Diskussionen Faktenunwissen zum Waffengesetz demonstriert (z.B. Visier Ausgabe 01/12, Interview mit MdB Joseph Philip Winkler – B90/Die Grünen) und durch falsche Interpretation von Statistiken versucht den legalen Waffenbesitz für Schusswaffendelikte durch illegale Schusswaffen verantwortlich zu machen.
Wieder einmal zeigt die SPD in Bremen das für ihren ideologischen Kampf gegen den legalen Waffenbesitz, der weder durch wissenschaftliche Analysen noch durch statistisch Tatsachen belegt ist, jedes Mittel Recht ist um die in der Masse rechtstreuen legalen Waffenbesitzer als Rechtsradikale und Kriminelle zu brandmarken die eine Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und der Freiheitlich Demokratischen Grundordnung darstellen würden.
Es stellt sich daher immer öfter die Frage:
Wie genau nimmt es die SPD bei Fragen zu anderen Themen mit den Fakten und wie weit spielt eine faktenbefreite Ideologie in ihrer Entscheidungsfindung eine Rolle?
Ich fühle ein ziemliches Befremden, wenn ich das lese. Es wäre also dann in Ordnung, entgegen dem Grunzgeschwätz Artikel 3 Absatz 3, den Leuten ihre mit barem Geld rechtmäßig erworbenen Waffen neuerdings zu verweigern, wenn das lediglich mit weniger öffentlichem Tamtam durchgezogen würde? Weil sie Mitglied in einer, nicht verbotenen, Partei sind? Schon seltsam…
Zunächst einmal:
Unser Grundgesetz ist kein Geschwätz!
Es bildet die Grundlage für unsere Rechtsstaat.
Wer gegen das Grundgesetz verstößt oder aktiv an deren Abschaffung mitarbeitet, der muss mit Konsequenzen rechnen.
Nicht die Entwaffnung von Extremisten ist Gegenstand des Blog-Eintrags gewesen, sondern die mediale Verwertung Seitens des Innenministerium von Bremen.
Immer wieder verlieren legale Waffenbesitzer aufgrund diverser Vorfälle oder durch Gerichtsurteile ihre Zuverlässigkeit, was mit einem Widerruf der Besitzerlaubnis endet.
Aber in diesem Fällen liest man bestenfalls im Lokalteil einer Regionalzeitung etwas darüber.
Auch fällt in solchen Fällen die Erlaubnisbehörde nicht mit der Polizei bei den Betroffenen zu Hause ein und beschlagnahmt die Waffen, sondern räumt eine Frist ein in der die Waffen veräußert oder an andere Besitzberechtigte übergeben werden können.
Der gleiche Bericht hätte hier gestanden wenn legale Waffenbesitzer, die Mitglied bei DIE LINKE in Bayern sind, aufgrund §5 Abs. 3 Nr. 2 WaffG entwaffnet worden wären.
Keine Fragen mehr.
[…] in Schönhorst Emotionen: 22* In Blogs gefunden: Rechtsextreme in Bremen Medienwirksame Entwaffnung Am Dienstag den 6122011 bekamen 6 Bremer Waffenbesitzer Besuch von Bremer Behördenmitarbeiter […]
Liberales-waffenrecht aus Favoriten gelöscht.
Schade…
Wann werden unsere Amerikanischen Lakaien in Berlin endlich merken von welchen Volk sie Ihre Pensionen bezahlt bekommen ???
Es wäre doch mal interessant zu erfahren wieviele Volksvertreter selber eine WBK besitzen, ohne im Schützenverein zu sein oder gar einen Jagdschein zu besitzen.
Alles Extreme ist schlecht , sei es Rassismus, Glaube, Tierschutz oder auch Waffengegner, ein gesundes Mittelmass wäre doch für alle am Besten .
Nicht, dass „Extremismus“ zum „Normalen“ wird .
Das Problem von uns Deutschen ist doch, dass wir selten einen Mittelweg finden
von Kaisertreuen zu Nazis bis hin zu einem Volk ohne Nationalstolz, das zusammenzuckt wenn es die Worte Juden oder Ausländerfeindlichkeit hört.
Diese Art von Extremismus ist der Nährboden für solche Idioten die Ausländer zusammenschlagen Asylantenheime anzünden oder gar Morde begehen.
Ich würde das Waffengesetz eher vereinfachen , so wie in Österreich unbescholtenen Bürgern aus Interesse oder Selbstschutz erlauben Langwaffen zu erwerben Kurzwaffen jedoch nur für diejenigen die sie wirklich benötigen, Jäger oder langjährige Sportschützen dafür aber Kriminelle veröffentlichen keine Hafterleichterungen für Sexualtäter oder Kinderschänder eine Therapie ja, jedoch in einem Frauengefängnis mit gemeinsamen Freigang das würde wohl eher Abschrecken.
Den letzten Teil mit Kinderschänder und Vergewaltiger verstehe ich nicht..
Soll so ein Perverser etwa in eine Frauengefängnis zusammen mit Frauen untergebracht werden ?
Hallo, es kann doch nun nicht wirklich Euer ernst sein,daß Waffenrecht in der BRD zu lockern.Denkt bitte mal (z.B.) an die verschiedenen sog. Amokläufe, die massig Jugendliche und deren Lehrer das Leben kostete.Auch wenn ich einige Eurer Positionen teile, sehe ich manche Dinge völlig anders.Wenn es gegen Faschisten,Rassisten geht, bin ich zu 100% auf Eurer „Seite“.Nur eines finde ich sehr bedauerlich.Antisemiten haben es geschafft Euch mit Haß zu erfüllen.SCHADE.Ich weiß jetzt kommt wieder eine Bemerkung von Euch.die mir gegenüber negativ ist.Nur wer es hat denn, fast täglich mit diesen braunen Affen hier zu tun?Wer hat denn ca. 150 Naziaufkleber bisher von Straßenlaternen,u.s.w. abgekratzt.Mit freundlichen Grüßen J.Westhaus
Winnenden will keiner, aber auch keine Nazis.
Worum es hier aber geht ist doch folgendes:
Der Staat vertraut seinen eigenen Bürgern nicht.
Allen voran die Waffenbesitzer.
Und jetzt wird der LWB mit allen zur Verfügung stehenden rhetorischen Mitteln und statistischen Tricksereien sowie einer gehörigen Portion Lüge zu einem Kriminellen abgestempelt. Die Politiker von Rot-Grün stellen ca. 2 Mio Menschen mit einer Waffenbesitzerlaubnis, bei denen durch ihre Waffen pro Jahr ca. 2-4 Menschen ums Leben kommen, unter Generalverdacht und entfesseln eine Hexenjagd, während man z.B. bei den sog. Ehrenmorden (die zum großen Teil mit illegalen Schusswaffen oder Messern ausgeführt werden), die pro Jahr mehr Opfer fordern, Entwarnung gibt und die Parole ausgibt das seien Einzelfälle.
Als Waffenbesitzer muss es mir doch möglich sein meinem Hobby Schießsport, Jagd oder Sammeln genau so nachgehen zu können wie jeder andere, der z.B. Fussball oder Tennis spielt.