Bremen beschließt Prüfantrag

Von , 24. Februar 2012 20:27

Gestern war es soweit:
Die mit Spannung erwartete Debatte über den Antrag der SPD-Fraktion der Bremischen Bürgerschaft und der anschließenden namentlichen Abstimmung über die Drucksache 18/206 enttäusche die Sportschützen in Bremen und im gesamten Bundesgebiet.

Gleich zu Anfang der Debatte äußerte sich Herr Tschöpe (Fraktionsvorsitzender SPD) wie folgt:

Ich bekenne das ich den legalen privaten Waffenbesitz einer kurzläufigen großkalibrigen Schusswaffe […] für mich ablehne!

Damit war im Grunde schon alles von Herrn Tschöpe zu seinen Beweggründen für eine Waffensteuer gesagt. Er persönlich lehnt für sich den Besitz von Schusswaffen ab.
Sehr gut; niemand verlangt von ihm das er sich eine Waffe zulegen muss!
Jetzt aber über eine Lenkungssteuer die erdrosselnd ist und im späteren Verlauf der Erhebung mehr Kosten als Einnahmen verursacht, quasi ein Waffenverbot durch die Hintertür erlassen zu wollen, entspricht mehr der Verbotsmentalität seiner Koalitionspartner, der Grünen-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft.
Die haben des Öfteren Bewiesen das, wenn sie in einer bestimmten Sache selbst keinen Sinn sehen und für sich ablehnen, diese auch gleich für alle anderen verbieten wollen.
So sagt Dr. Matthias Güldner (Fraktionsvorsitzender B90/Grüne) in seiner Rede:

Es gibt keinen Grund wenn man sportlich in diese Welt geht, bis hin zu den olympischen Spielen, das es mit scharfer Munition passieren muss.

Es gibt aber auch keinen nachvollziehbaren Grund warum das nicht passieren sollte.

Die ganze Debatte war dann von Seiten der SPD, den Grünen und der Fraktion von DIE LINKE durchzogen von angeblichen Gefährdungen, die von legal besessenen Waffen ausgehen würden, der sog. besonderen Durchschlagskraft von Munition die der Polizeimunition überlegen sei und teilweise offensichtlichen Lücken in der Begriffsbestimmung zwischen Waffen und Schusswaffen sowie den Unterschieden von Waffenbesitzkarten und Waffenscheinen gekennzeichnet.
Herr Tschöpe und Herr Dr. Güldner gaben sich sehr viel Mühe eine Gefahr durch legale Waffenbesitzer und ihre Waffen herauf zu beschwören, die so gar nicht existiert.

Jan Timke, Einzelabgeordneter der Wählervereinigigung Bürger in Wut (BIW) entkräftete das Argument der SPD, das in den letzten 20 Jahren 100 Menschen durch legal besessene Waffen ums Leben gekommen sind. Die SPD unterschlug nämlich die Tatsache das ein Großteil der Toten zum einen durch Jagdunfälle, zum anderen durch den Einsatz von Dienstwaffen der Polizei von Bund und Länder ums Leben kamen.

Wilhelm Hinner, Innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion in Bremen, sagte dazu:

Ihr Antrag, der stellt die legalen Waffenbesitzer unter Generalverdacht. […] darüber hinaus werden Sportschützen und Schützinnen diskriminiert durch ihren Antrag. Sie werden in eine Ecke gedrängt in die sie nicht gehören.

Die Redebeiträge von Herrn Hinner und Jan Timke (BIW) waren gezeichnet von Fakten und Fachwissen, das die Vertreter von SPD, B90/Grüne und DIE LINKE durchweg vermissen ließen.

Am Ende beschloss die bremische Bürgerschaft mit den Stimmen von SPD, B90/Grüne und DIE LINKE mit einer 2/3 Mehrheit (56:20 Stimmen) damit den Senat innerhalb von drei Monaten prüfen zu lassen ob und wie eine Waffenbesitzsteuer für Bremen erlassen werden kann.
Der Senat kann sich hierbei ja von der Stadt Göttingen beraten lassen. Diese war in der Vergangenheit ebenfalls bis an diesen Punkt gekommen, musste aber dann feststellen das es rechtlich nicht einwandfrei möglich war ein entsprechendes Steuergesetz zu erlassen.
Darüber hinaus wird der Senat beauftragt sich auf Bundesebene für eine Reform des Waffengesetz unter folgende Gesichtspunkten einzusetzen:

  • Verbot großkalibriger Schusswaffen für Privatleute
  • Einführung Digitaler Sperrelemente
  • Zentrale Waffenlagerung
  • Einführung des elektronischen Waffenregister (ist in Bremen bereits eingeführt)
  • Erwerb von Schreckschusswaffen nur bei Vorlage eines kleinen Waffenschein. Registrierung von Schreckschusswaffen.
  • Verbot von Munition die für Menschen gefährlich ist

Zu dem Thema digitale Sperrelemente gibt es einen Interessanten Artikel aus der “Bremer Tageszeitung”, den es sich lohnt zu lesen:

Mehr oder weniger Sicherheit?

Zu dem Thema zentrale Waffenlagerung: Da musste ein Schützenverein aus dem Süden der Republik jetzt leider einen Einbruchdiebstahl melden, bei dem 4 Pistolen gestohlen wurden. Das Prekäre an der Situation. Der betroffene Schützenverein „Hubertus“ e.V. Metzingen hatte kurz vorher noch neue Tresore angeschafft und diese von der Kripo und den LKA auf ihre Sicherheit hin überprüfen lassen:

Einbruchdiebstahl in Schützenhaus

Wer an dem Plenarprotokoll der Sitzung interessiert ist, der wird enttäuscht sein.
Die Bremische Bürgerschaft hinkt seit drei Monaten mit der Veröffentlichung ihrer Plenarprotokolle auf ihrer Seite www.bremische–buergerschaft.de hinterher.
Das zuletzt veröffentlichte Protokoll stammt vom 18.11.2011 und behandelt die außerordentliche Sitzung zum Thema Säuglingssterben in Bremischen Krankenhäusern.

5 Antworten für “Bremen beschließt Prüfantrag”

  1. Wer wissen möchte, welches „Fachwissen“ Herr Tschöpe bezüglich Waffenrecht im November besaß, möge diesen <a href="http://www.bremerhaven-wesermuende.de/Infothek/Waffensteuer/Offener_Brief_an_die_ SPD-Bremen.pdf; Offenen Brief an ihn lesen.

    Er ist eine Antwort auf <a href="http://www.bremerhaven-wesermuende.de/Infothek/Waffensteuer/AW Tschoepe Original.pdf; Tschöpes Schreiben an den Bezirkspräsidenten Jürgen Wintjen

  2. Sportschütze sagt:

    Wieder etwas aus Bremen und der Roman Grafe darf natürlich nicht fehlen,siehe folgenden Link:

    http://www.radiobremen.de/nordwestradio/sendungen/nordwestradio_unterwegs/kalender102_date-20120301.html

  3. Hildesvin sagt:

    Aber, aber… erwartet Ihr im Ernst, daß aus einem Schweinearsch Flötentöne kommen? Ich bitte!

    • Nico sagt:

      Auch in diesem Blog gilt Art.5 des GG.
      Wobei ich nicht unbedingt mit der Aussage des letzten Kommentars konform gehe.

  4. Hildesvin sagt:

    (Das waren noch Zeiten: Die Konvention von Tauroggen!) Der Artikel 5 gilt lediglich in seinen Einschränkungen, nicht in seinem Inhalt, und beim Artikel 20 wird wohl herbeiphantasiert, daß „andere Abhilfe“ angeblich doch noch möglich wäre, so um Pflaumenpfingsten herum, gegen St.Nimmerlein.

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