Grundrechte – Einschränken oder Verteidigen

Von , 23. März 2012 17:19

Gestern wurde von einem Abgeordneten des Bundestages und Mitglied des Bundestagsausschuss für Inneres im Deutschlandfunk ein Interview gegeben.

Thema war die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung die auf drängen der EU von Deutschland umgesetzt werden muss. Es wurde auch die Frage angesprochen ob die Vorratsdatenspeicherung geholfen hätte den Täter von Toulouse, Mohammed Mehrat, schon vorher als Terroristen zu überführen.

Der Reporter Heinemann fragte: Die Polizei kam dem Mann über das Internet auf die Schliche. Ist damit nicht der Nachweis über die tatsächliche Nützlichkeit der Vorratsdatenspeicherung erbracht?

Die Antwort: Nein. Damit ist der Nachweis erbracht, dass es genau in diesen Fällen eben gut ohne die Vorratsdatenspeicherung geht. […] Es ist so, dass sozusagen nicht diejenigen, die einen Grundrechtseingriff dieser Schwere verhindern wollen, belegen müssen, dass die Vorratsdatenspeicherung ineffizient ist. Es muss vielmehr so sein, dass diejenigen, die einen solchen Eingriff wollen, belegen müssen, dass es zumindest effizient ist. Und dann muss man auch noch sehen, ob es verhältnismäßig ist. Aber genau dieser Beleg ist nicht erfolgt und mit Einzelfällen wie dem jetzt von Ihnen genannten, da kann man immer alle möglichen Eingriffe rechtfertigen, weil der Einzelfall natürlich immer schlimm ist. Und natürlich freue ich mich, wenn der Täter von Toulouse verhaftet wird, aber es geht eben, wenn man ein Verfassungsstaat ist und Grundrechte hat, darum, diese auch zu verteidigen.

Heinemann: Herr [..] es geht doch um diesen Einzelfall. Man kann doch den Opfern von Massenmördern dann im Zweifelsfall nicht sagen, na ja, Pech gehabt.

Antwort: Wenn sie mit dem Einzelfall argumentieren, dann weicht sich alles auf. Dann ist auch die Folterandrohung im von Metzler-Fall irgendwie okay und dann kann man auch überlegen, ob dann nicht so ein bisschen Folter in Ordnung ist. Der Einzelfall ist für den Gesetzgeber ein ganz, ganz schlechter Ratgeber. Sondern es geht auch einfach um belegbare Verbesserungen dann für die Sicherheit und Ähnliches. Sonst könnten sie eben alles rechtfertigen. Wenn wir in allen Wohnungen, die es in der Bundesrepublik gibt, Kameras aufstellen, dann könnte man viel häusliche Gewalt – Kinder werden geschlagen, manchmal sogar getötet -, das könnte man vielleicht alles verhindern. Aber es wäre eben ein unterm Strich unverhältnismäßiger Eingriff und deswegen muss man sich dieser Abwägung schon aussetzen, wenn man Grundrechte verteidigen will. Und insofern sind bei der Vorratsdatenspeicherung viele, viele Fragezeichen da und deswegen ist sie zurecht auch nicht umgesetzt worden.


Wer, wird man sich jetzt fragen, hat dieses Plädoyer für die Grundrechte der Bürger in diesem Land gehalten und setzt sich so vehement gegen den Generalverdacht ein, unter dem sämtliche Bürger dieser Republik mit dieser Vorratsdatenspeicherung gestellt werden?

Es ist ein Mitglied der Partei B90/Die Grünen, Herr Dr. Konstantin von Notz

Wenn man seine Äußerungen so liest, dann fragt man sich doch aber zwangsläufig?

Wenn die Vorratsdatenspeicherung einen so großen Eingriff in die Grundrechte der Bürger darstellt und keinen echten Nutzen für die Sicherheit und der Gefahrenabwehr hat, warum unterstützen die Grünen dann das Nationale Waffenregister?
Beim Waffenregister geht es doch vordergründig darum sowohl den legalen Waffenbesitzer mit seinem waffenrechtlichen Werdegang als auch den Kriminellen mit seinen waffenrechtlichen Verboten und weniger die Waffen als solches zu erfassen.

Er stellt zurecht die Behauptung auf das diejenigen, die eine solche Erfassung der Daten fordern, auch beweisen müssen das diese Datenerfassung einen wirksamen positiven Effekt haben muss. Diesen Beweis bleiben die Grünen, aber auch die Bundesregierung zum Nationalen Waffenregister bis jetzt schuldig.

Aber viel wichtiger ist folgender Satz:

Der Einzelfall ist für den Gesetzgeber ein ganz, ganz schlechter Ratgeber.

Stimmt!
Nur.. was ist mit dem Einzelfall des Anders Breivik?
Seine Tat wird von den Grünen als Hauptbegründung für ihren Gesetzentwurf zum Verbot von sog. „kriegswaffenähnlichen Anscheinswaffen“ angeführt, den Herr Dr. v. Notz sogar namentlich unterstützt.
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Mohammed Mehrat, der seine Taten aus religiöser Überzeugung begangen hat und einen Anders Breivik, der seine Taten ebenfalls religiös begründet?

Warum unterscheiden die Grünen überhaupt so stark zwischen den Grundrechten eines Bürgers und den Grundrechten eines legal bewaffneten Bürgers in diesem Land?
Die einen wollen sie vor staatlicher Erfassung und Überwachung schützen, die anderen hingegen in ihren Grundrechten einschränken und staatlicher Gängelung aussetzen (Stichwort Aufbewahrungskontrolle)

Da passt doch etwas nicht zusammen.

Wie es Herr Dr. von Notz selbst sagt:

[…], aber es geht eben, wenn man ein Verfassungsstaat ist und Grundrechte hat, darum, diese auch zu verteidigen.

Und genau darum geht es uns wenn wir legale Waffenbesitzer das Nationale Waffenregister und die fadenscheinig begründeten Verbotsforderungen ablehnen… der Verteidigung und Erhaltung unsere Grundrechte!

Das ganze Interview auf Deutschlandfunk: Klick hier!

5 Antworten für “Grundrechte – Einschränken oder Verteidigen”

  1. Nighthawk sagt:

    Tja, so sind sie halt unsere Grünen, sobald eine Einschränkung der eigenen Grundrechte auch nur in Erwägung gezogen wird ist großes Bohei angesagt, da werden dann plötzlich alle Paragraphen Gestzeszexte und sonstiges gefunden und zum eigenen Nutzen herangezogen. Gilt es aber unliebsame Gegner oder „Andersgläubige“ in die Pfanne zu hauen, da ist jedes noch so undemokratische Mittel recht, da heiligt dann der Zweck die Mittel.

  2. Meines Erachtens war die heutige Rede unseres neuen Bundespräsidenten Joachim Gauck eine große Klatsche ins Gesicht der Kontrollfreaks: Er straft den parternalistischen Fürsorgestaat ab.

    Und er fordert Vertrauen statt Angst. Das fordert er von beiden Seiten gegennseitig und auch das Selbstvertrauen in die eigene Person.

    M.E. sind die Politiker hier aber stärker angesprochen, die uns ihr Vertrauen seit Jahren entziehen mit ihrem Kontrollwahn, der sich in viel zu vielen Gesetzen wiederspiegelt.

    Herr Köhler hatte 2008 auch von Vertrauen gesprochen. Er sagte „Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser. … Die Demokratie lebt davon, dass es so etwas gibt wie „Bürgersinn“, soziale Normen, sittliches Empfinden, Maß und Takt. Das sind Tugenden, die Fremdkontrolle überflüssig machen, weil sie auf Selbstkontrolle und Selbstbeherrschung zielen….Der Rechtsstaat muss darauf vertrauen können, dass sich seine Bürger an die Gesetze halten – ja dass sie mehr tun, als die Gesetze von ihnen verlangen. Und die Bürger müssen Vertrauen in die staatlichen Institutionen haben, dass gleiches Recht für alle gilt.“
    http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/Horst-Koehler/Reden/2008/05/20080527_Rede.html

    Und hier noch die Quintessenz des philosophischen Wirtschaftsmagazin brandeins:

    „Ist das Hirn zu kurz gekommen, wird sehr gern Moral genommen“ (Wiglaf Droste)

    Die Moral befördert eine Kultur des Misstrauens und der Depression.

    Das Böse ist die Ausnahme. Das Allermeiste, was Menschen tun, basiert auf Vertrauensvorschüssen. Das Allermeiste geht gut. Manchmal klaut uns zwar jemand die Brieftasche, zuweilen drehen Verrückte durch. Im Großen und Ganzen aber handeln die meisten Menschen anständig, sind zuverlässig und vertragstreu. Schließlich wollen sie etwas voneinander.
    http://www.brandeins.de/archiv/magazin/gut-boese/artikel/das-gute-und-die-boesen.html

    Mein Fazit: Der Staat möge wieder seinem Volk vertrauen, von dem Guten im Menschen ausgehen, die Angst vor Terror und Gewalt ablegen. Ein paar Stichproben hier, ein paar Stichproben da sind in Ordnung. Wir alle sind so steuerehrlich, weil wir wissen, der Finanzbeamte könnte einen Besuch abstatten. Wir alle halten uns so oft an die Verkehrsregeln, weil wir wissen, irgendwo könnte ein Blitzer stehen. Doch hält sich kein einziger Bürger an alle Regeln im Staat. Dazu gibt es einfach zu viele. Jeder bricht eines der zahllosen Gesetze jeden Tag. Trotzdem gibt es kein Sodom und Gomorra, weil die meisten Menschen die Regeln nicht brechen, um Böses zu tun, sondern weil der Regelbruch evtl. eine Abkürzung ist, sie die Regeln gar nicht kennen oder sie es ablehnen, sich an dumme Gesetze zu halten. (Z.B. nachts über eine rote Fußgängerampel gehen, während auf der Straße kein einziges Auto fährt.)

    Dies gilt auch für die vielen Aufbewahrungsfehler, die bei den Kontrollen aufgedeckt werden. Ich versteife mich mal anhand von der wenigen Missbrauchsfälle bundesweit auf die Behauptung, dass diese Kontrollen nicht einen, einzigen Missbrauch verhindert haben.

  3. Sportschütze sagt:

    Man schaue sich das mal an:

    http://www.janssen-kucz.de/cms/default/dok/400/400938.wie_viele_waffen_gibt_es_in_niedersachse.html

    Vielleicht sollte man Frau Janssen Kucz auch einmal ein paar Fragen stellen:

    http://www.abgeordnetenwatch.de/meta_janssen_kucz-462-47026.html

    Mit sportlichen Gruß

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