Die unterschiedlichen Typen von Waffengegnern und wie man sie dazu bringt ihre Meinung zu ändern
Der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag, Dr. Andreas Fischer (Abensberg), drängt auf ein ausdrückliches Verbot zur Erhebung einer kommunalen Waffensteuer.
Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag will in das Kommunalabgabengesetz eine Klarstellung aufnehmen, wonach Kommunen keine Waffensteuer erheben dürfen.
„Ich bedauere sehr, dass die CSU-Fraktion am 15. Juni 2012 meinen Vorschlag abgelehnt hat, weil es angeblich keine Planungen auf kommunaler Ebene zur Einführung einer derartigen Steuer gebe“, so Fischer.
Er führt aus: „Bayerns rechtstreue Sportschützen, Jäger und Sammler verdienen Rechts- und Planungssicherheit und das Damoklesschwert der Steuererhebung durch Kommunen ist daher jetzt zu beseitigen und nicht erst, wenn die ersten Steuerbescheide ins Haus flattern“.
„Ich will gesetzlich festgeschrieben haben, dass eine solche Steuer definitiv nicht kommt und mich nicht auf die Versprechungen von bayerischen (Ober- Bürgermeistern insbesondere der SPD verlassen, deren Parteifreunde in anderen Bundesländern die Steuer bereits fordern“, so Fischer wörtlich.
Hintergrund: Es wird die Auffassung vertreten, wonach die kommunalen Gebietskörperschaften nach Art. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) eine Steuer auf den Besitz von Waffen erheben dürften.
Diese Auffassung ist aus Sicht der FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag unzutreffend, da dem Innehaben von Waffen der örtliche Bezug fehlt, den Art. 3 KAG zwingend voraussetzt:
Eine Waffe kann Ihrer Art nach auch außerhalb des Gemeinde- oder Kreisgebietes eingesetzt werden, wie dies bei Sportschützen auf überregionalen Sportveranstaltungen, bei Jäger auf auswärtigen Jagden und bei Waffensammlern bei der Teilnahme an externen Ausstellungen oder Sammlertreffen häufig der Fall ist.
Im Übrigen wäre eine derartige Steuer auch nicht zweckmäßig, da sie eine Bagatellsteuer wäre, deren Erlös zum Erhebungsaufwand außer Verhältnis stünde.
Vor allem ist die steuerliche Belastung der rechtstreuen bayerischen Sammler historischer Waffen, Jäger und Sportschützen nicht gerechtfertigt.
Die kostenverursachende Prüfung und Einführung von Waffensteuern durch die Kommunen und die ggf. gerichtlich zu führende Diskussion über die Rechtmäßigkeit muss daher vor dem Hintergrund, dass die Steuer in jedem Fall unerwünscht ist, durch eine gesetzliche Klarstellung vermieden werden.
Pressemeldung der Bayrischen FDP-Landtagsfraktion:PM Waffensteuer
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