Scheingefechte und Anscheinspolitik
Am 1. Februar 2013 beschloss der Bundesrat mit großer Mehrheit eine Gesetzesinitiative zum Waffengesetz in den Bundestag einzubringen. Ziel dieser vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist in Zukunft, dass die Waffenbehörden neben den schon jetzt verbindlichen Abfragen beim Bundeszentralregister usw. auch noch bei den Verfassungsschutzämtern von Bund und Länder nach Erkenntnissen fragen sollen, die einer fehlenden Zuverlässigkeit des legalen Waffenbesitzer im Sinne des Waffengesetz belegen können.
Einzig das Bundesland Bayern stimmte gegen diese Initiative.
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