Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück
Am 15. Feb. 2013 wies die zweite Senatskammer des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde zurück, welche zwei Jahre zuvor mit großem medialen Zirkus dort von Eltern der Opfer der Winnender Bluttat von 2009 und Roman Grafe eingereicht wurde.
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich im Grunde gegen den legalen Waffenbesitz hier in Deutschland, der nach Auffassung der Beschwerdeführer das garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Lebens, welches im Artikel zwei des Grundgesetzes verankert ist, verstoßen würde.
Die zweite Senatskammer führt in seiner Ablehnungsbegründung aus:
Aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) ist auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe abzuleiten, deren Vernachlässigung von den Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann.
[…]
Nach ständiger Rechtsprechung kann das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen.
Im Folgenden umreißt das BVG grob die Vorschriften, die für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen gemacht wurden und geht auch auf die Änderungen im Waffengesetz von 2009 ein.
Aufgrund des Waffengesetz und seinen ganzen Vorschriften sieht daher die zweite Senatskammer keinen Grund, warum das Bundesverfassungsgericht den legalen Waffenbesitz verbieten lassen sollte. Außerdem fehlt den Beschwerdeführern aufgrund des Vorhandenseins des Waffengesetzes der grundrechtliche Anspruch auf bestimmte Forderungen, wie dem Verbot bestimmter Waffen.
Angesichts des dem Gesetzgeber bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten zukommenden weiten Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums steht den Beschwerdeführern ein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu.
Am Tage gleichen Tage, an dem das BVG die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde auf seiner Homepage bekannt gab, veröffentlichte der Beschwerdeführer Roman Grafe eine Presseerklärung mit den Einleitenden Worten:
Bundesverfassungsgericht bestätigt den Wahnsinn tödlicher
Sportwaffen – eine moralische Kapitulations-ErklärungDas Bundesverfassungsgericht bestätigt mit seiner heute veröffentlichten Entscheidung den Wahnsinn tödlicher Sportwaffen. Es erklärt das deutsche Waffengesetz für „nicht verfassungswidrig“. Eine moralische Kapitulationserklärung unserer Gesellschaft. Ein Triumph krimineller Unvernunft. […]
Eine weitere Kommentierung dieses Schriftstückes bedarf es nicht, zeigt sich hier das krude Rechtsstaatliche Verständnis eines Menschen, der allein für sich entschieden hat was das Beste für die ca. 82 Mio. Bürger dieser Republik sei.
prolegal – Interessenvertretung für Waffenbesitz e.V. hat seinerseits einen Kommentar zu der Entscheidung des BVG und der verbalen Entgleisung von Roman Grafe verfasst.
Ein klares und deutliches Urteil, jedoch hat der liebe Herr Grafe ein ernstzunehmendes Demokratie-Verständnis. Wenn das oberste deutsche Gericht hier endlich und eindeutig Klartext spricht, hat auch er dies zu akzeptieren, jetzt die obersten Richter in die moralische Ecke zu stellen und als Mittäter in der Zukunft zu denunzieren, zeigt wie seine eigentliche Gesinnung ist, totalitär und ignorat. Das finde ich bedenklich…….. besonders für einen Menschen, der in einem solchen System aufgewachsen ist, unglaublich oder…
Herr Grafe erreicht mit seinem Verhalten doch genau das Gegenteil seines eigentlichen Vorhabens. Diese Person ist für mich Realsatire und was viel besser ist, meiner Ansicht nach auch für die deutsche Gerichtsbarkeit.