Bürgerwehren – Fluch oder Segen?

Der Görlitzer Platz, bekannt als größter Drogenumschlagplatz in Berlin, hat eine traurige Berühmtheit erlangt und sich dabei auch als wenig beneidete Touristenattraktion herum gesprochen. Die Polizei des Bezirk Kreuzberg sah Handlungsbedarf und startete eine Aktion:
Auf Infoblättern, die an die Passanten rund um den Görlitzer Platz verteilt werden, wird vor Dealern und Trickdieben gewarnt.
In Aachen ließ die Polizei Plakate in der Stadt anbringen, auf denen vor brutale Raubüberfälle gewarnt wird. In NRW startete die Polizei wiederholt die Informationsaktion der Polizei „Riegel vor„, in der die Bürger darüber informiert werden, wie sie ihre Häuser und Wohnungen besser vor Einbrecher schützen können.

Jeder wird in seiner Region bestimmt ähnliche Häufungen bestimmter Straftaten beobachten können.
Diebstahl von Kraftstoff aus Lastwagen oder Baumaschinen ist ein genauso verstärkt auftretendes Phänomen. Mittlerweile schrecken diese Täter nicht mehr davor zurück, sich Zutritt zu einem Firmengelände zu verschaffen, auf dem ein 24-Stündiger Schichtbetrieb herrscht.

Schwerpunkt solcher Info-Aktionen der Polizei, neben der Warnung vor bestimmten Straftaten, sind aber auch die Hinweise, wie man sich verhalten sollte, wenn man selbst Opfer einer Straftat wird.
Immer wird der Bürger aufgefordert sich passiv zu verhalten, den Anweisungen der Täter Folge zu leisten, Wertgegenstände auf Verlangen heraus zu geben und sich obendrein noch den Tathergang und so viele Details des oder der Täter so genau wie möglich einzuprägen. Der Bürger wird aber ansonsten allein gelassen was die weiteren Möglichkeiten zur Prävention angeht.
Der Gesetzgeber verbietet obendrein das Vorhalten von einfachen, aber dennoch wirksamen Verteidigungsmitteln, wie z.B. das Pfefferspray.

In (mittlerweile) zahlreichen Städten haben sich daher Bürger zusammengeschlossen und sog. Bürgerwehren ins Leben gerufen. Sie patrouillieren ehrenamtlich mit Taschenlampe und Handys ausgerüstet in ihren Wohnbezirken und versuchen auf diese Weise für ihre Sicherheit und die der Anwohner zu sorgen. Sie haben dabei keinerlei besondere polizeiliche Befugnisse. Selbst Sicherheitsdienste, die für nächtliche Streifengänge angeworben werden, können im Ernstfall nur im Rahmen der gesetzlich geregelten Ausnahmerechte handeln. Letztendlich rufen auch sie die Polizei, wenn es brenzlig wird.

Aber warum ist das so? Warum gründen sich im ganzen Bundesgebiet, vor allem in Großstädten, Bürgerwehren? Um es kurz zu fassen:

Neben dem fehlenden Rechtsanspruch auf Schutz durch die Polizei (zumal die Umsetzung utopisch wäre), zeigen die Etat- und Personalkürzungen bei der Polizei langsam ihre Wirkung.
Ein Großteil der begangenen Straftaten wird nur noch erfasst und verwaltet. Wird der Täter ermittelt oder kann auf frischer Tat gefasst werden, dann kommt ein Großteil der Täter (sogar mit einer langen Vorstrafenliste) wiederholt mit Bewährungsstrafen davon.
Zusätzlich sorgt die Kritik aus Politkreisen bei Großlagen der Polizei gegen gewaltbereite Demonstranten dafür, dass die Polizeibeamten auch bei kleinen Einsätzen ständig darauf bedacht sind keine Angriffsfläche für Kritik zu bieten oder sich Anwürfen gegen ihre Person auszusetzen.

Die Außenwirkung ist katastrophal.
Die Bürger fühlen sich von der Polizei im Stich gelassen. Daher organisieren sich immer mehr Bürger in Stadtbezirken mit besonders hohen Fallzahlen von Gewalt- oder Eigentumsdelikten in Bürgerwehren bzw. Bürgerstreifen. Den Politikern sind solche Initiativen aber ein Dorn im Auge.
Sie argumentieren, dass die Mitglieder einer Bürgerwehr das Gewaltmonopol untergraben und suggerieren den unbeteiligten Bürgern, das hiermit der Selbstjustiz Vorschub geleistet werden würde. Der Innenpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion im NRW-Landtag, Robert Orth, spricht sogar davon, das mit Bürgerwehren „ein Schritt Richtung Anarchie“ gegangen wird. Worte aus dem Mund eines Rechtsanwalts.
Und hier wird der Bürger auf das Glatteis geführt.

Fragt man was z.B. das Gewaltmonopol ist, so wird man viele Antworten erhalten.
Viele definieren das Gewaltmonopol mit „darf-Waffen-tragen-und-schießen“ oder darf Verbrecher verfolgen bzw. festnehmen. Darüber hinaus aber gibt es die haarsträubendsten Definitionen, die in der Praxis eher in einer Diktatur zu finden sind. Und genau diese fehlerhafte Annahme des Begriffs wird von der Politik ausgenutzt.

Es gibt über das Gewaltmonopol viele Abhandlungen, aber alle Beschreiben sie das Gewaltmonopol wie folgt:

Der Bürger tritt seinen Anspruch auf Rechtsprechung und Bestrafung an den Staat ab. Dieser verpflichtet sich mit einer unabhängigen Justiz auf die Einhaltung der Gesetze zu achten und die erforderlichen Zwangsmaßnahmen bei Verstößen durchzuführen. Zur Durchführung der Zwangsmaßnahmen, verbunden mit der Anwendung der unmittelbaren und physikalischen Gewalt, benötigt der Staat die Polizei und den Strafvollzug, die ihrerseits innerhalb strenger gesetzlicher Rahmen arbeiten.
Der Bürger verzichtet also auf Selbstjustiz und delegiert Rechtsprechung und Bestrafung an den Staat.

Das Gewaltmonopol findet aber eine Einschränkung:
In einem Notfall, wenn rechtstaatliche Hilfe nicht Rechtzeitig zur Verfügung steht, hat der Bürger im Rahmen der Ausnahmerechte das Recht, in bestimmten Situationen sogar die Pflicht, in Gefahrensituationen einzugreifen und Hilfe zu leisten. Im Grunde ist die Idee, die Gründung einer Bürgerwehr bzw. Bürgerstreife, die konsequente Weiterentwicklung der Aufforderung von Kanzlerin Merkel, eine „Kultur des Hinsehens, nicht des Wegschauens“ zu verfolgen, die sich nicht nur auf den Missbrauch und der Verwahrlosung von Kindern beschränkt.

Die Ausnahmerechte in der BRD sind in dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Strafprozessordnung (StPO) in den folgenden Paragraphen definiert:

 

§127 StPO Abs. 1 – Vorläufige Festnahme

Die Idee der Bürgerwehren birgt aber eine ganz andere Brisanz:
Bisherige Problemlösungen durch Politiker führen selten zu einer befriedigenden Lösung. Sie sind kompliziert in ihrer Findung, abhängig von politischen Mehrheiten und werden, trotz besseren Wissen um die angepeilte Wirkung, sehr oft auch von der Opposition torpediert. Kompromisse, denen dann durch diverse Kuhhandel und Zugeständnisse ein breiter politischer Konsens zugrunde liegt, werden dann als großer Schritt nach vorne verkauft, kurieren aber nur die Symptome, selten aber das eigentliche Problem.
Bis zu einem gewissen Grad und einer gewissen allgemeinen gesellschaftlichen Relevanz (z.B. Steuern, Rente, Gesundheit, Außenpolitik) funktioniert dieses parlamentarische Puppenspiel auch ganz gut, ist der Bürger auf der Straße davon im ersten Moment nicht direkt selbst betroffen.

Geht es aber um Themen, die ein schnelles Handeln erfordern, dann versagt dieser Mechanismus. Hier verfallen die Politiker wahlweise in zwei extreme: Entweder sie erleiden eine Art Schockstarre, oder sie überreagieren in einem unüberlegtem Aktionismus und verschärfen Gesetze. Das im letzten Fall der Aktionismus die Kriminellen nicht besonders abschreckt, den gesetzestreuen Bürger aber weiter einschränkt, in einigen Bereichen sogar kriminalisiert, das konnten wir die letzten Jahre allein schon an der Entwicklung des Waffengesetz in Punkto Handhabung von Messern erkennen.

Was aber, wenn die Bürger begreifen, dass man im Rahmen der Gesetze in der BRD sehr wohl für die eigene Sicherheit sorgen kann?
Was, wenn die Bürger feststellen, dass eben keine Anarchie ausbricht, wenn man durch Bürgerstreifen die Einbrecher aus seinem Stadtviertel verjagt hat?
Welche Konsequenzen müssten Politiker ziehen, wenn in Problembezirken allein durch die Anwesenheit von Bürgerstreifen und ihr Handeln im Rahmen des Gesetzes in Zusammenarbeit mit der Polizei die Kriminalität zurückgehen wird?
Was, wenn der Bürger feststellt, das eigenverantwortliches Handeln, frei von politischer Bevormundung, außerhalb der eigenen Wohnung doch etwas bewirken kann?
In welchen Bereichen würde die Hybris der allwissenden und allmächtigen Staatsmacht noch an Glaubwürdigkeit verlieren?

Denn genau das ist das Problem, das die Politiker mit den Bürgerwehren haben:
Die Bürger fordern vom Staat Kompetenzen und Verantwortungen zurück, die sich der Staat selbst übertragen hat.
Für Politiker, die sich der staatlichen Verantwortlichkeit verschrieben haben, ist das ein Fluch.