Das "Gewaltmonopol" hat nichts mit Gewalt zu tun, sondern beschreibt die rechtliche Position zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein. Das ist die Definition. Das Recht auf Selbstverteidigung ist davon unberührt.
]]>Das „Gewaltmonopol des Staates“ ist eine Medien-Schimäre. Aus diesem einfachen Grund ist er nicht definiert. Der Begriff ist beliebig und wird ensprechend beliebig als pseudojuristischer Totschläger eingesetzt.
Die natürlichen Bürgerrechte umfassen prinzipiell auch die Anwendung von Gewalt, laut Grundgesetz sogar <b>gegen den Staat</b> (Art. 20) wenn es geboten ist.
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