Zwei Wochen ist es jetzt her, dass die EU-Kommission ihren Entwurf zur Verschärfung des EU-Waffenrechts vorgestellt hat.
Der deutsche Entwurf kann im Original hier eingesehen werden: Klick (Download)
Die wesentlichen Punkte:
- Verbot halbautomatischer Feuerwaffen, die einer Kriegswaffe ähnlich sehen (Kat B7)
Diese Waffen sollen wie vollautomatische Waffen (Kat A) behandelt werden.
Besitz auch als Dekowaffe verboten. - Waffenrechtliche Erlaubnisse sollen max. 5 Jahre Gültigkeit besitzen.
- Verpflichtende medizinische Untersuchung für die Erteilung bzw. Erneuerung Waffenrechtlicher Erlaubnisse.
- Schreckschuss-, Signal-, Alarm- und Salutwaffen sollen registrierpflichtig werden.
- Strengere Regeln für Waffensammler.
- Verbot des Handels von Feuerwaffen im Internet. Handel soll nur noch Händlern u. Brokern vorbehalten sein.
- Deko-Waffen sollen registrierpflichtig werden.
- Verschärfung der Auflagen für die Verbreitung deaktivierter Feuerwaffen.
- Einheitliche Regelungen zur Kennzeichnung von Feuerwaffen zur besseren Rückverfolgung
- Intensiver Informationsaustausch (Stichwort: Vernetzung aller nationalen Waffenregister)
- EU-weite einheitliche Regelungen zur Herstellung von Schreckschuss-, Signal-, Alarm- und Salutwaffen, damit diese nicht in schussfähige Feuerwaffen umgebaut werden können.
- Regelungen zur Unbrauchbarmachung von Feuerwaffen europaweit vereinheitlichen.
Die Punkte 1-7 haben dabei auf die Vermeidung der illegalen Bewaffnung von Terroristen in etwa die Wirkung eines Placebos. Sie richten sich alle gegen die legalen Waffenbesitzer, die mit Ihren Waffen kriminalistisch so gut wie gar nicht in Erscheinung treten. Tatsächlich stellt das BKA in seinen jährlichen Berichten zur Waffenkriminalität folgendes fest:
Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet wurden, machen lediglich rund 0,2% aller in der PKS erfassten Fälle aus. Das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial ist daher insgesamt als gering zu bewerten.
Hier könnte man jetzt anfangen und die einzelnen Punkte des Kommissionsvorschlages zerlegen. Das ist aber bereits an anderen Stellen ausführlich geschehen.
Es soll mehr auf die Reaktion der EU-Abgeordneten eingegangen werden, die von Waffenbesitzern aus ganz Deutschland angeschrieben wurden, und die ihren Unmut über das Vorhaben des Leiters der Task Force gegen Waffenhandel, Fabio Marini, geäußert hatten. Es haben nicht alle 96 Mitglieder des Europäischen Parlament (MdEP) geantwortet. Aber die Antworten, die per E-Mail versendet wurden (und übrigens alle nur ein Formtext waren ohne genau auf die Beschwerde der Bürger einzugehen) lassen teilweise hoffen, aber leider auch bangen.
Die Antworten sind hier jeweils als PDF verlinkt (Klick auf Name) mit einer kurzen Zusammenfassung.
Ist der Meinung, dass das angestrebte Verbot von Kat B7 keine Sportschützen oder Jäger betreffen wird. Hier ist Herrn Voss dringend angeraten sich bei den Waffenbesitzern in seinem Wahlkreis schlau zu machen (bzw. sich schlau machen zu lassen). Er lässt durchblicken, das der Vorschlag der Kommission im Januar nicht verabschiedet werden wird, da die Vorschläge in beiden Gremien (Justice and Home Affair u. Market and Consumer Protection) noch einmal abgeändert werden.
Auch er glaubt, dass Sportschützen und Jäger vom Verbot der Waffen der Kat B7 nicht betroffen sein werden. Er liefert noch die Information, dass der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission abgeben wird.
Auch hier: Seiner Meinung nach betrifft das Kat B7 Verbot keinen deutschen Waffenbesitzer. Spätestens jetzt fällt auf, dass die Kernsätze der Schreiben identisch sind.
Als Präsident der parlamentarischen Intergruppe Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten wolle er sich dafür einsetzen, dass übermäßige Belastungen für Jäger und Sportschützen vermieden werden.
Identisch mit Ihren Parteikollegen.
Seine Mail weicht von dem Standard seiner CDU-Kollegen ab. Er verwehrt sich gegen einen pauschalen Generalverdacht gegen die legalen Waffenbesitzer. Er scheint den Vorschlag der EU-Kommission etwas genauer gelesen zu haben, jedenfalls fehlt bei ihm der Satz in dem das Verbot von Kat B7 keinen deutschen Jäger oder Sportschützen treffen würde.
Hinzu kommt noch, dass heute im bayrischen Landtag der Antrag der CSU angenommen wurde, in der der Landtag den Bund auffordert dafür Sorge zu tragen, das die EU-Feuerwaffenrichtlinie keinen Einfluss auf das deutsche Waffenrecht nehmen kann. Klick – Drucksache 17/9226
In Ihrer Presseerklärung spricht sie sich komplett gegen eine Verschärfung der Waffengesetzt zu Lasten der legalen Waffenbesitzer aus. Sie bezeichnet das angestrebte Verbot von Kat B7-Feuerwaffen als Schuss ins Leere.
Zusammen mit dem Antrag der CSU wurde auch der Antrag der Freien Wähler angenommen, in dem der Bund aufgefordert wird das bereits schon sehr strenge Deutsche Waffenrecht durch die EU-Richtlinie nicht noch weiter zu verschärfen. Die FW sehen in der Verschärfung nicht nur keinen Sicherheitsgewinn, sondern auch eine Gefahr für das Ehrenamt, das durch die vielen Schützenvereine geleistet wird. Klick – Drucksache 17/9257
Er spricht sich komplett gegen eine Verschärfung der EU-Richtlinien gegen den legalen Waffenbesitz aus. Auch er bezieht sich auf das Ehrenamt in den Schützenvereinen und die freiwillige Arbeit der Jäger, die er durch eine weitere sinnlose Verschärfung in Gefahr sieht.
Er lehnt die Verschärfung des Waffenrechts durch die EU komplett ab. Er stellt sogar, zusammen mit seiner Parteikollegin Beatrix von Storck (Video), die Forderung, das Waffenrecht nicht nur nicht zu verschärfen, sondern das deutsche Waffenrecht auf den Prüfstand zu stellen, mit der Möglichkeit der Einführung eines Waffenpasses. Dieser soll es jedem zuverlässigen, unbescholtenen Bürger zusammen mit dem Nachweis von Sachkunde und Training erlauben Schusswaffen zum Selbstschutz zu erwerben.
Gleichzeitig wurde auf dem Bundesparteitag der AfD am 29.11.2015 in Hannover eine Resolution von den 600 Delegierten ohne Gegenstimmen angenommen, in der die AfD eine Liberalisierung des deutschen Waffenrechts fordert. Klick – Resolution des AfD-Bundesparteitag
Ob diese Resolution Eingang in das Wahlprogram der Partei für die Bundestagswahl 2017 findet?
In seiner Videoansprache spricht er sich gegen die Verschärfung des Waffenrechts aus. Er sieht hier den Verlust von Freiheiten des Einzelnen und ein grenzenloses Misstrauen der EU gegenüber den legalen Waffenbesitzern. Er spricht in seiner Videobotschaft von einer „wehrhaften Demokratie“, die ihre Freiheiten und Werte in Zeiten des Terrors verteidigen können muss. Ob man das als versteckte Forderung zur Liberalisierung des Deutschen Waffenrechts verstehen kann?
Bis jetzt waren die Antworten der MdEP’s relativ gesehen im Sinne der legalen Waffenbesitzer. Von den Abgeordneten von B90/DIE GRÜNEN liegen bis jetzt noch keine Antworten vor. Wie diese aber ausfallen würden, kann man sich anhand der Erfahrungen denken, welche die Waffenbesitzer in Deutschland in den letzten Jahren mit deren Forderungen zum Waffenrecht gemacht haben. Aktuell hetzt B90/DIE GRÜNEN in Sachsen gegen den legalen Waffenbesitz. (Klick)
Von den Hinterbänkler Bernd Sonneborn (Die PARTEI), Udo Voigt (NPD), Stefan Eck (Parteilos) und Julia Reder (Piratenpartei) sind keine Antworten bekannt.
Kommen wir jetzt zu den Antworten der MdEP’s der SPD und DIE LINKE.
Jo Leinen (SPD), Knut Fleckenstein (SPD), Petra Kammerevert (SPD) und Susanne Melior (SPD)
Alle vier antworten mit dem gleichen Schreiben auf die Anfragen der Bürger. Zunächst kommt ein Lippenbekenntnis, man wolle „weder ausgebildeten Jägern noch Sportschützen die grundsätzliche Verwendung von Feuerwaffen verbieten.“ Im Folgenden aber befürworten sie sie strenge Regeln zum Online-Handel und das angestrebte Verbot von Kat B7-Feuerwaffen. Zusätzlich setzen sie noch einen drauf, indem Sie den legalen Waffenbesitzern unterstellen, sie würden Ihre Waffen „für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen)“ verwenden. Damit dürfte klar sein, wo die SPD in Sachen Waffenrecht zukünftig seine Positionen bezieht.
Hinzu kommt, dass die SPD-Fraktion im Bayrischen Landtag einen Antrag gestellt hatte, in dem der Bund aufgefordert werden sollte die angestrebten Waffenrechtsverschärfungen zu unterstützen, ausgenommen die fünf-Jahres-Frist für waffenrechtliche Erlaubnisse und der verpflichtenden medizinischen Untersuchung. Drucksache 17/9256
Dieser Antrag wurde nicht angenommen!
Seine einzige Position: „Für mich ist jede Waffe in Privatbesitz eine zu viel.“
Es bleibt noch viel zu tun.
Über Weihnachten/Neujahr sind die Abgeordneten zu Hause in ihren Wahlkreisen. Kontaktieren Sie die Abgeordneten Ihres Wahlkreises. Wenn diese merken, das der Unmut zu den Vorschlägen der Kommission bis vor ihre Haustür bzw. Kreisbüro reicht, dann kann man evtl. ein Umdenken bei den Politikern erreichen. Vor allem aber: Kritisieren sie nicht einfach nur, sondern klären Sie auf. Ein Politiker ist zu einem Thema, das nicht zu seinen politischen Kernthemen gehört, nur so gut informiert, wie ihn seine Berater informieren. Wir als Waffenbesitzer, die wir mit dem Waffenrecht ständig umgehen müssen, sind daher bestens geeignet bei den Abgeordneten Aufklärungsarbeit in Sachen Deutsches Waffenrecht zu leisten.