Vor Kurzem habe auch ich zu dem Thema einen Aufsatz geschrieben. Dabei ging es mir darum mit einigen Irrtümern oder besser Mythen aufzuräumen, die häufig (vielleicht auch vorsätzlich?) in den Medien verbreitet werden.
http://volkert.caliber-corner.de/2015/04/05/gewaltmonopol-und-selbstjustiz/
Der Kernsatz: Mit dem Gewaltmonopol wird der Staat verpflichtet die Bürger vor Übergriffen anderer zu schützen, indem verbindliche Rechtsnormen (Gesetze) festlegt und die Rahmenbedingungen für eine Institutionalisierung von Rechtsprechung (Gerichtsbarkeit), Rechtsdurchsetzung und Rechtsvollzug (Polizei und Vollzugsdienste) schafft.
Kritisch wird es erst, wenn der Staat möglicherweise versucht sich aus seiner Pflicht davonzustehlen: Personalabbau bei den Polizeien, Ausweitung der elektronischen Überwachung, Kapitulation vor Bandenkriminalität, Strafrabatte für eine bestimmte Clientel, Anrechung der Kriminalität im Bruttoinlandsprodukt…
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In einer Notwehrsituation ist aber gerade zu wenig Gewalt vorhanden, die sich gegen den Angreifer richtet. Man will also möglichst viel Gewalt haben. Daher ist in einer Notwehrsituation der Ruf nach einem Gewaltmonopol unsinnig. Je mehr Menschen Notwehr/Nothilfe leisten um so besser. Und je besser sie dazu in der Lage sind um so besser.
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