Kommentare zu: Gewaltmonopol, das staatliche (Substantiv, Neutrum) http://liberales-waffenrecht.de/2015/05/25/gewaltmonopol-das-staatliche-substantiv-neutrum/ Tue, 20 Dec 2016 06:22:27 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=4.7.4 Von: volkert http://liberales-waffenrecht.de/2015/05/25/gewaltmonopol-das-staatliche-substantiv-neutrum/#comment-2441 Sat, 30 May 2015 09:48:07 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=1850#comment-2441 Sehr guter Aufsatz.

Vor Kurzem habe auch ich zu dem Thema einen Aufsatz geschrieben. Dabei ging es mir darum mit einigen Irrtümern oder besser Mythen aufzuräumen, die häufig (vielleicht auch vorsätzlich?) in den Medien verbreitet werden. 

http://volkert.caliber-corner.de/2015/04/05/gewaltmonopol-und-selbstjustiz/

Der Kernsatz: Mit dem Gewaltmonopol wird der Staat verpflichtet die Bürger vor Übergriffen anderer zu schützen, indem verbindliche Rechtsnormen (Gesetze) festlegt und die Rahmenbedingungen für eine Institutionalisierung von Rechtsprechung (Gerichtsbarkeit), Rechtsdurchsetzung und Rechtsvollzug (Polizei und Vollzugsdienste) schafft.

Kritisch wird es erst, wenn der  Staat möglicherweise versucht sich aus seiner Pflicht davonzustehlen: Personalabbau bei den Polizeien, Ausweitung der elektronischen Überwachung, Kapitulation vor Bandenkriminalität, Strafrabatte für eine bestimmte Clientel, Anrechung der Kriminalität im Bruttoinlandsprodukt…

 

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Von: Karl Müller http://liberales-waffenrecht.de/2015/05/25/gewaltmonopol-das-staatliche-substantiv-neutrum/#comment-2439 Tue, 26 May 2015 13:24:31 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=1850#comment-2439 Na ja, leider nicht neu. Warum die Hoplophobiker zwischen der Berechtigung zu hoheitlichem Handeln und "unmittelbarem Zwang" nicht unterscheiden können?  Sicher oft ein Mangel an Rechtskenntnis, aber häufiger absehbar durch eine fragwürdige Gewaltobsession begründet. Von daher ist es garnicht möglich durch privaten  Schusswaffenbesitz das Gewaltmonopol in Frage zu stellen! Außer es bildeten sich uniformierte, unter einheitlicher Führung stehen Gruppen die ein sichtbares Abzeichen führen…was aber dann unter Bürgerkrieg zu subsummieren ist. Denn eigentlich liegt das Gewaltmonopol beim Souverän, der hat es quasi nur leihweise an eine einheitliche Struktur abgegeben, im Tausch gegen ein rationales Maß an innerer Sicherheit und Rechtsfrieden. Wenn eine solche Staatsstruktur nun fortgesetzt ihren Vertragsteil nicht erfüllt, delegitimiert sich diese Struktur selbst. Aber auch ein solcher Vorgang hat nichts mit privatem Waffenebsitz zu tun.  

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Von: Thomas Leske http://liberales-waffenrecht.de/2015/05/25/gewaltmonopol-das-staatliche-substantiv-neutrum/#comment-2438 Mon, 25 May 2015 20:11:08 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=1850#comment-2438 Unter einem Monopol wird weniger von einer Sache produziert als unter Wettbewerbsbedingungen. Der Sinn eines Gewaltmonopols kann also nur sein, dass weniger Gewalt produziert wird.

In einer Notwehrsituation ist aber gerade zu wenig Gewalt vorhanden, die sich gegen den Angreifer richtet. Man will also möglichst viel Gewalt haben. Daher ist in einer Notwehrsituation der Ruf nach einem Gewaltmonopol unsinnig. Je mehr Menschen Notwehr/Nothilfe leisten um so besser. Und je besser sie dazu in der Lage sind um so besser.

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