In einer mündlichen Anfrage der Fraktion „DIE LINKE“ im Niedersächsischen Landtag zum Thema kleinen Waffenschein und der großen Anzahl von Anträgen hierzu, antworte hier das Innenministerium. (Klick hier für Direktlink)
Frage 2 lautete:
Welche Vor- und/oder Nachteile können sich aus Sicht der Landesregierung aus der zunehmenden Erteilung von Kleinen Waffenscheinen und dementsprechend dem Vorhalten von Waffen ergeben?
Die Antwort des Innenministeriums:
Eine zunehmende Verfügbarkeit von Waffen – unabhängig von der Waffenart – erhöht die Gefahr der missbräuchlichen Nutzung. […]
Ok.. ist eine Einschätzung, die hier nicht mit Zahlen unterlegt ist.
Frage 3 der Linken-Fraktion:
Gibt es aus Sicht der Landesregierung Gründe, den Erwerb eines Kleinen Waffenscheins von strengeren Voraussetzungen abhängig zu machen, um eine fortschreitende „Bewaffnung“ zu vermeiden? Und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
[…] Eine Verschärfung der Voraussetzungen für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins befindet sich gegenwärtig nicht in der Diskussion, da sich die Einführung des Kleinen Waffenscheins zum 1. April 2003 in der Praxis bewährt hat und Anhaltspunkte für eine erhöhte missbräuchliche Nutzung der mit der Erteilung eines Kleinen Waffenscheins zum Führen berechtigten Waffen nicht vorliegen. […]
Ja was denn nun?
Erst wird postuliert „Mehr Waffen = Mehr Gewalt“, rudert aber im gleichen Atemzug dann zurück, weil bisher keine Erkenntnisse über eine missbräuchliche Nutzung von Schreckschusswaffen vorliegen, für die der kleine Waffenschein jeweils beantragt wurde. Jeder Teenanger würde seine Eltern bei solch wiedersprüchlichen Aussagen zu erteilten Ge- bzw. Verboten festnageln, nur die Bürger müssen zum Thema Waffenrecht bei solchen Aussagen auf die nicht sofort ersichltliche Weishheit der Politiker vertrauen.