Aktuelles Waffenrecht

Waffenrecht in der demokratischen Bundesrepublik Deutschland
Von Katja Triebel / Waffenhändlerin aus Berlin

Bei Waffenrechtsdiskussionen treffen zwei diametrale Haltungen aufeinander, die kaum
Kompromisse ermöglichen.
Auf der einen Seite gelten Waffen als Instrumente zur Herstellung von Macht, zur
Ausübung von Gewalt und zur Selbstverteidigung.1 Diese Haltung führt unweigerlich zu einer irrationellen Angst vor Waffen und findet sich in den oft benutzten Sätze wieder: „Jede Waffe weniger erhöht die innere Sicherheit.“ „Waffen raus aus dem Volk.“
Die andere Seite gesteht rechtstreuen Bürgen den Privatwaffenbesitz zu.
Diese Meinung vertritt u.a. Ueli Maurer vom Schweizer Bundesrat:
„Waffentradition ist Ausdruck des freiheitlichen Bürgerstaates.”
Sowie der ehemalige deutsche Bundespräsident Gustav Heinemann:
„Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.”
Der ehemalige britische Superintendent Colin Greenwood geht hierbei noch ins Detail:
„Die Waffengesetzgebung einer Gesellschaft ist ein zuverlässiger Maßstab für die Beurteilung der liberalen Potenz einer Gesellschaft.
Strenge Waffengesetzgebung bewaffnet nur die Unterwelt.
Sie zeigt in der Regel nur das Unsicherheitsgefühl obrigkeitsstaatlicher
Verwaltungsbeamter und deren unberechtigter Angst vor der eigenen Bevölkerung, der stets Misstrauen entgegengebracht wird.”

Der Kompromiss beider Haltungen drückt sich in der Waffengesetzgebung eines Staates aus, der regelt, wer über einen legalen Zugang zu solchen Instrumenten verfügen sollte. Debatten über Waffengesetzgebung betreffen daher stets Vorstellungen über die politische Ordnung einer Gesellschaft, die wiederum nur im historischen, politischen und gesellschaftlichen Kontext verstanden werden können.2
In Ländern fragiler Staatlichkeit, in denen das Gewaltmonopol des Staates nicht der Sicherheit sondern der Unterdrückung der Bevölkerung dient, in denen weder eine gerechte Verteilung von Ressourcen, noch eine demokratischer Zugang zur Macht existiert, werden Waffen als Instrument zur Herstellung von Macht, zur Ausübung von Gewalt und zur Selbstverteidigung genutzt.

Kleinwaffenkontrolle und “Waffenkultur” im Jemen

Waffenbesitz kann, wie z.B. bei den Stämmen im Jemen, als Garant für Sicherheit und Ordnung die Landespolitik mitbestimmen. Privater Waffenbesitz kann jedoch auch, wie bei den Drogenkriegen in Mittelamerika, genau das Gegenteil bewirken.
In demokratischen Ländern, d.h. in Rechtsstaaten, wird das staatliche Gewaltmonopol nicht in Frage gestellt. Die Bürger akzeptieren, dass es keine Selbstjustiz gibt, sondern nur der Staat berechtigt ist, die Rechte und die Freiheit der Staatsbürger zu schützen. Demokratische Staaten akzeptieren in der Regel zwei Ausnahmen vom staatlichen Gewaltmonopol. Dazu zählt das Recht, sich mit Gewalt gegen rechtswidrige Angriffe zu wehren (Notwehr) bzw. sich vor sonstigen Gefahren zu schützen (Notstand), sowie ein privates Widerstandsrecht für den Fall, dass die staatliche Rechtsordnung versagt oder der Staat selbst zur Bedrohung für die Rechte der Bürger wird.
In Rechtsstaaten ist daher der Privatwaffenbesitz nicht generell verboten, sondern einerseits an die Zuverlässigkeit des Bürgers (wer darf Waffen privat besitzen) und bei deliktrelevanten Waffen auch oft an das Bedürfnis der Bürger (warum möchte ein rechtstreuer Bürger Waffen besitzen) geknüpft Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass in Staaten mit vielen legalen Privatwaffenbesitzern viele Waffen zu weniger Gewalt führen.
Eine Volksentwaffnung reduziert nicht die Gewalt, sondern privilegiert die Kriminellen und Terroristen auf Kosten der Unschuldigen.

Warum sind Waffen ein Thema?

Gewalt-Verbrechen verkaufen sich gut in Zeitungen und Fernsehen. Aber nicht jedes Verbrechen eignet sich für hohe Verkaufszahlen.
Die Medien berichten am meisten über Verbrechen, die sehr selten stattfinden, während über die Verbrechen, die am häufigsten stattfinden, nur selten berichtet wird (Diebstahl oder Betrug).
Dadurch entsteht eine Furcht vor den wenigen, verkaufsträchtigen Verbrechen wie z.B. Amokläufe oder Morde mit Schusswaffen.
Amokläufe sind singuläre Ereignisse, die eine Vielzahl von Hintergründen besitzen.
Der Zugang zu Waffen ist nicht deren Auslöser. Über 50% aller Morde werden mit einem Messer ausgeführt, es folgen stumpfe Gegenstände und bloße Hände. Schusswaffen (in der Reihenfolge der Häufigkeit: frei, illegal, legal) werden sehr selten eingesetzt.
Durch die Medienberichterstattung wird jedoch die Bevölkerung und die Politik beeinflusst, alles zu unternehmen, damit diese seltenen Verbrechen nicht mehr stattfinden können, während wenige Forderungen aufgestellt werden, die häufigen (nicht medial aufbereiteten) Verbrechen zu verhindern.

Personifizierung des Gegenstands Waffe

Waffen wird oftmals ein Eigenleben zugeschrieben. Sie können anscheinend ohne den Willen des Besitzers eigenständig handeln. Weil „Waffen böse sind“, müsse der Zugang zu ihnen extrem eingeschränkt, am besten komplett verboten werden.
Trotz Gesetze und hoher Haftstrafen gibt es Menschen, die mehrfach starke Gewalttaten ausüben. Die relativ wenigen Morde mit legalen Waffen geschehen dagegen ausschließlich im sozialen Nahbereich, in dem das Tatmittel nach wissenschaftlichen Forschungen nur sekundär ist.
Professionelle Kampagnen der Waffengegner-Parteien, wie die Grünen, fordern Waffenverbote. Kirchen, wie die evangelische Landeskirche Baden schließen sich der Forderung an. Das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden, der BDK und die Initiative „Sportwaffen sind Mordwaffen“ werden ebenfalls medial gefördert bzw. starteten eigene Medienkampagnen.

Hintergrund, Ziele, Aktionen und Mittel der Anti-Waffen-Lobby

Hintergrund: Nach dem Amoklauf in Dunblane (1996) gründete Dr. Michel North das Gun Control Network (GCN). 1997 organisierte er das erste weltweite Treffen von „Gun Control Campaigners“. 1999 war das GCN eines der Gründungsmitglieder des weltweit operierenden Dachverbands IANSA, der 500 Millionen Mitglieder in 800 Organisationen in 120 Ländern repräsentiert und bei allen Kleinwaffenkonferenzen der Vereinten Nationen Rederecht hat.
2003 starteten IANSA, Oxfam und amnesty international die „Control Arms Kampagne“.

Ziele: Publiziert wird als Hauptziel die Verhinderung des illegalen Handels mit Schusswaffen. Ausgehend von dem Argument, jede illegale Waffe sei zunächst eine legale Waffe gewesen, soll auch der private Waffenbesitz stark eingeschränkt werden.
Das eigentliche Ziel ist nach meinen Recherchen jedoch die totale Volksentwaffnung.
Dr. North, der in England bereits ein Waffenverbot für Kurzwaffen, halbautomatische und Schreckschuss-Waffen erreicht hat, arbeitet z.Z. am Verbot von Luftdruckwaffen und Softairs.

Aktionen: Die IANSA benutzt nationale Ereignisse, um ihre Ziele durchzusetzen. So hielt Dr. Michael North zwei Monate nach dem Amoklauf in Winnenden einen Vortrag zum Thema Waffenrecht in Winnenden, in dem er für Waffenverbote warb. In dieser Zeit gründete sich das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden (AAW), u.a. mit zwei vollamtlichen bezahlten Elternteilen der Opfer: Hardy Schober und Gisela Meyer. Im Juni ist das AAW der IANSA beigetreten und mit 50 Mitgliedern zur Kleinwaffenkonferenz im Juni 2010 nach New York gereist.
Ob der Bund Deutscher Kriminalbeamter, der sich ebenfalls für Waffenverbote einsetzt, oder die Initiative „Sportmordwaffen“, ebenfalls mit der IANSA vernetzt sind, entzieht sich unserer Kenntnis. Lediglich die Verbindung zum AAW ist publiziert. Unklar ist auch, ob die politische Partei „Die Grünen“, die schon immer mit den großen Menschenrechts-Organisationen zusammengearbeitet hat, sich aufgrund der eigenen Ideologie oder aufgrund von Sponsoring das Großkaliber-Verbot zum Ziel gesetzt hat.
1983 war deren ideologische Forderung noch die „Abrüstung bis zur Volksbewaffnung“. Ebenfalls ist nicht bekannt, ob die IANSA mit der Schweizer GSOA und dem Schweizer Friedensrat direkt zusammenarbeitet. Da beide Mit-Initiatoren der Schweizer „Waffenschutz-Initiative“ jedoch auf die IANSA verlinken, ist von einer Zusammenarbeit auszugehen. Die IANSA arbeitet u.a. mit dem „Deutschen Aktionsnetz Kleinwaffen Stoppen“ zusammen, dass u.a. die Schweizer Initiative medial unterstützte.

Mittel: Die IANSA wird finanziell sehr stark unterstützt, u.a. durch die Regierungen von Großbritannien, Belgien, Schweden und Norwegen, als auch durch die Ford Foundation, Rockefeller Foundation, Compton Foundation, Ploughshares Fund, John D. und Catherine T. MacArthur Foundation, Open Society Institute, Samuel Rubin Foundation und Christian Aid (UK). Die Anti-Waffen NROs (Nicht-Regierungs-Organisationen) erhalten Forschungsmittel aus Regierungs-Organisationen. Der Small Arms Survey wird z.B. vom Genfer Hochschulinstitut für internationale Studien, vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen und vom South Eastern Europe Clearing House for the Control of Small Arms and Light Weapons unterstützt. Das von der IANSA initiierte Arms Trade Treaty wird von der UNODA unterstützt. UNICEF, WHO und die Corporations and Health gehören ebenfalls zu den Unterstützern.

Hintergrund, Ziele, Aktionen und Mittel der Waffenlobby

Hintergrund: Industrie (JSM), Handel (VdB), Schützen (DSB), Jäger (DJV) und Sammler werden durch das „Forum Waffenrecht“ (FWR) vertreten.
Das FWR ist Gründungsmitglied des internationalen Dachverbands WFSA, der Rederecht bei allen Kleinwaffenkonferenzen der Vereinten Nationen hat. Nach dem Amoklauf von Winnenden haben sich zusätzlich zwei Graswurzelbewegungen gegründet, die sich vom FWR nicht gut genug vertreten fühlten:
Die „Fördervereinigung Legaler Waffenbesitz e.V.“ (FvLW), die eine
Verfassungsbeschwerde gegen die anlasslosen Hauskontrollen eingelegt hat, und die „Interessengemeinschaft für Waffenbesitz Prolegal“, die u.a. Parlamentarier bzgl. Waffensteuer kontaktierten, sowie auf den offenen Brief des AAW geantwortet hat.

Ziele: Hauptziel ist der Schutz des Eigentums (legale Waffenbesitzer) bzw. des Lebensunterhalts (Händler und Industrie) gegen Gesetze, die den privaten Waffenbesitz einschränken, sowie gegen Gesetze, die gegen das BGB und das GG verstoßen.
Stichworte sind hierbei Verhältnismäßigkeit, Umkehr der Beweislast, fehlender Bestandsschutz und versteckte Enteignung.

Aktionen: Bis 2009 hatte die deutsche Waffenlobby nicht agiert, sondern immer nur reagiert. Mithilfe des Internets hatte sich, u.a. auf der Internet Plattform des FvLW ein soziales Netzwerk gebildet, das mit ehrenamtlicher Arbeit Nachrichten verteilt, Leserbriefe schreibt und in Blogs Fakten und Meinungen publiziert, die nicht in den Medien stehen, z.B. die Fakten über England und Australien: 1996 wurde in beiden Ländern Kurzwaffen und halbautomatische Waffen verboten. Die Folge: In England stiegen sowohl die Toten durch Schusswaffen als auch die Gewaltkriminalität bis zu 80% (England und Wales) an. In England werden bei geringerer Bevölkerungszahl mehr Menschen ermordet als in Deutschland. In Australien stiegen nach dem Waffenbann Totschlag um 16%, Raubüberfälle um 51%, Angriffe um 24% und Entführungen um 43%, während Mord gerade mal um 3% fiel.

Mittel: Im Gegensatz zur Rüstungsindustrie, die jährlich für über 3.300 Mio. EUR Rüstungsgüter exportiert, liegt der Binnenhandel in Deutschland mit Schusswaffen in einer Größenordnung, die der Hamburger Einzelhandel an zwei guten Sonnabenden umsetzt.
Die über 1000 Waffenhändler sind zum größten Teil selbstständige Kleinbetriebe mit weniger als fünf Mitarbeitern.
Durch gesetzliche Restriktion dürfen sich Sportschützen oftmals nur neue Waffen kaufen, wenn sie eine alte abgeben. Auch haben viele Bürger seit Erfurt dieses Hobby wegen der vielen Beschränkungen aufgegeben. So verkaufen viele Händler kaum noch Waffen. Sie leben vom „Drumherum“: Ferngläser, Jagdbekleidung, Ausrüstung, Reviereinrichtungen, Munition, Reparaturen etc. Weder diese Händler, noch die herstellende Industrie, noch die Millionen Privatwaffenbesitzer haben es bisher vermocht, eine echte, finanzstarke Lobby zu bilden, die geschulte Lobbyisten bezahlt und eigene Kampagne startet.
In Großbritannien wurde eine solche Lobby in den letzten Jahren aufgebaut, die sich u.a. beim Amoklauf von Cumbria sofort der Presse gestellt hatte. In der Schweiz wurde als Reaktion auf die „Initiative zum Schutz vor Waffengewalt“ erstmals eine Werbekampagne für die Ablehnung des Volksbegehrens gestartet.
In Österreich konnte ebenfalls als Reaktion auf drohenden Waffenrechtsverschärfungen eine konzertierte Aktion 1995 gestartet werden. Im Gegensatz zur amerikanischen NRA gibt es in Europa (noch) keine richtige Waffenlobby, sondern nur ein Heer von engagierten Bürgern.

Auswirkungen auf den legalen Waffenbesitz

Wie oben bereits beschrieben, dürfen in Demokratien – im Gegensatz zu Diktaturen, rechtstreue Bürger Waffen besitzen.
Bereits das deutsche Waffengesetz von 1972 (1976) erfüllte die grundsätzlichen Forderungen des UN Firearms Protokolls von 2001, sowie der EWG-Richtlinie von 1991 bzgl. Zuverlässigkeit und Bedürfnis für den Erwerb von Waffen weit über die Norm heraus. Dies ist auch der Grund, warum das deutsche Waffenrecht weltweit zu einem der schärfsten gerechnet wird.
In Deutschland ist, im Gegensatz zu Österreich, Tschechien und Irland (Länder, die im Friedensindex weit vor Deutschland liegen) das Bedürfnis Notwehr und Nothilfe für den privaten Waffenerwerb so gut wie nicht existent. Ausnahmen gibt es vorwiegend nur für die gesetzgebende Gewalt im Staat, d.h. für Politiker.
In Deutschland ist, im Gegensatz zu anderen Ländern wie z.B. einigen EU-Ländern, der Besitz von Waffen der Kategorie A (vollautomatische Waffen) nur mit Ausnahmegenehmigungen, z.B. für Sammler, erlaubt.
In Deutschland sind, im Gegensatz zu anderen EU-Ländern wie z.B. Österreich, alle Waffen – auch die der Kategorie C und D (Schrotflinten) nicht nur melde-, sondern auch registrierpflichtig und unterliegen einem Bedürfnis.
In Deutschland werden, im Gegensatz zu anderen Ländern, auch die Händler für Waffen der Kategorie C und D auf ihre Zuverlässigkeit geprüft. Auch müssen sie bereits seit 1972 Waffenbücher mit den Angaben der Erwerber für alle Waffen führen und diese aufbewahren.
In Deutschland werden Erwerber bereits seit 1972 auf ihre Zuverlässigkeit geprüft.
Die Beschränkungen für die Zuverlässigkeit werden bei jeder Waffenrechtsverschärfung stärker.
In Deutschland müssen Erwerber bereits seit 1972 ein Bedürfnis für jeden Waffenbesitz angeben.
Es gäbe daher eigentlich keinen Grund, den privaten Waffenbesitz in Deutschland weiter einzuschränken, da alle internationalen Forderungen bereits übererfüllt sind.
Leider konnten sich Bundesrat und Bundestag nie dazu entschließen, eine Waffengesetzänderung durchzuführen, die während einer „anlasslosen“ Zeit mit sachlichen Analysen und Betrachtungen zustande gekommen wäre:
1972 entstand das Waffengesetz vor dem Hintergrund des Terrorismus der RAF, 2002 wurde es vom Amoklauf in Erfurt bestimmt, 2008 war die Debatte um Jugendgewalt im Blickpunkt, 2009 der Amoklauf von Winnenden.
Bezeichnend ist die Stellungnahme der CDU im Jahr 2008 zum Antrag des Deutschen Schützenbunds, d.h. zu der „emotionslosesten“ Zeit aller bisher erfolgten Gesetzesänderungen:
„In der Tat gibt es wissenschaftliche Studien, die belegen, dass beim schießsportlichen Training nicht nur die Konzentrationsfähigkeit gesteigert wird, sondern auch der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen und der Respekt vor Waffen erlernt werden”.
Weder Polizei, noch wissenschaftliche Studien belegten 2007/08 einen Anstieg der Jugendgewalt. 2008 kamen die Forderungen nach Verschärfungen – wie immer – von den Innensenatoren der Stadtstaaten. Das anonyme Zusammenleben in der Stadt und die hohe Bevölkerungsdichte begünstigen die Entwicklung von Kriminalitätsbrennpunkten. Doch die Zahl der Straftaten ist in Deutschland seit Mitte der neunziger Jahre tatsächlich gesunken, auch die der schweren Gewaltdelikte. Die Innensenatoren der drei Stadtstaaten, denen der Blick auf die Flächenländer fehlt, schaffen es seit 1970 das Volk und die Medien davon zu überzeugen, dass die Gewalt steigt und bekämpft werden muss, u.a. durch Waffengesetze.

Widerspruch zu demokratischen Grundsätzen

Die Waffengesetzverschärfungen der letzten Zeit brachten eine schleichende, zunehmende Entrechtung der legalen Waffenbesitzer mit sich, die wesentlichen Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates widersprechen.

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Dürfen extrem seltene Einzeltaten Gesetzesverschärfungen nach sich ziehen?
2002 wurde in Erfurt eine kurze Pumpflinte mitgeführt, jedoch wegen technischer Mängel nicht benutzt. Dies führte zum Verbot aller kurzen Pumpflinten. Der junge Mann hatte Trainingsbeweise gefälscht und sich damit die Kaufgenehmigung für seine Pistole „erschlichen“. Er war kein aktiver Sportschütze, er hatte nicht regelmäßig mit Vereinskameraden trainiert. Er wollte nicht an Wettkämpfen und auch nicht am Vereinsleben teilnehmen.
Seit 2002 müssen Sportschützen unter 25 Jahre ein psychologisches Gutachten vorweisen, bevor sie eine Waffe kaufen dürfen, obwohl auch eine Diagnose eines Arztes keine Garantie abgeben kann.
2008 wurde das Messerführverbot eingeführt, obwohl Erich Bartsch vom Bundes-kriminalamt (BKA) den Antrag der Grünen und der Berliner Bundesratsinitiative ablehnte. Die GdP hatte den gleichen Vorschlag bereits 2001 abgelehnt, weil dieses Verbot unpraktisch sei, es träfe den Camper und die Hausfrau, während sich das „Problemklientel“ nicht darum kümmere, ob die Gegenstände, die sie für Gewalttaten nutzen, verboten sind oder nicht.
2009 wurde, weil ein Besitzer seine Waffen falsch verwahrt hatte, anlasslose Waffen-Hauskontrollen per Gesetz beschlossen. Bei den im letzten Jahre durchgeführten Kontrollen wurden laut Medienberichten bis zu 50% Beanstandungen gefunden. Schaut man ins Detail, waren die (mit Anlass) aufgesuchten Besitzer meist Erben oder Altbesitzer (vor 1972), jedoch keine aktiven Sportschützen und Jäger.
In Niedersachsen hingegen wurden echte verdachtsunabhängige Stichproben durchgeführt. Lediglich 2,5% der Beanstandungen waren so gravierend, dass sie ein Bußgeld oder Strafverfahren nach sich zogen. Diese geringe Quote rechtfertigt in keiner Weise die Aufhebung des Grundrechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung nach GG Art. 13.
Jeder Kriminelle hat mehr Rechte als die legalen Waffenbesitzer, bei Kriminellen wird ein richterlicher Beschluss zur Hauskontrolle benötigt. Auch muss der Kriminelle nicht für die Hauskontrolle zahlen.

Umkehr der Beweislast: Das BGB lässt die Beweislastumkehr nur in schweren Fällen, wie bei Arglist und Beweisvereitelung zu. Das Waffengesetz jedoch sieht fast nur die Beweislastumkehr vor. Der Bürger muss beweisen, dass er zuverlässig ist und ein Bedürfnis hat.
Der Staat hingegen kann bereits bei kleineren Vergehen, die nichts mit Waffen oder Gewalt zu tun haben, eine Unzuverlässigkeit vermuten und lässt sich auch durch psychologische Gutachten nicht vom Gegenteil überzeugen. Die Rechtsprechung benutzt immer häufiger die Vermutung der Unzuverlässigkeit zur Einziehung von Waffen.

Mangelnder Bestandsschutz: Alle Waffengesetzänderungen verfolgten das Ziel:
„Waffen raus aus dem Volk“. Obwohl nicht explizit verankert, zieht sich der neue Grundsatz vom “temporären Waffenbesitz” vom möglichen nachträglichen Entzug der Besitzerlaubnis und damit des grundgesetzlichen Eigentumsrecht wie ein roter Faden durch alle Waffengesetzänderungen seit 2002.
Zahlreiche Paragraphen und Anmerkungen widmen sich diesen Möglichkeiten, das “Privileg” zu verlieren.
Wurde vor 2003 die Unzuverlässigkeit angenommen, wenn jemand wegen einer Gewalttat
straffällig wurde, reicht heutzutage bereits die zweimalige verspätete Anmeldung oder eine Strafe von 60 Tagessätzen aufgrund von Steuer-, Betrugs-, Verkehrs oder Beleidigungsdelikte, damit der Staat sämtliche legale Waffen einziehen kann.
2009 wurden die Regelungen nochmals verschärft durch die fortwährende Bedürfnisprüfung, dadurch, dass die Vereinsmitgliedschaft in einem Sportverein bzw. ein gültiger Jagdschein als Bedürfnis nicht mehr generell anerkannt werden und Sportschützen bei Überschreiten des Regelkontingents regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilnehmen müssen.

Versteckte Enteignung: Wurden vor 2008 die Waffen lediglich entzogen, haben sich 2009 nicht nur die Bedingungen für den Erhalt des Besitzes verschärft, sondern können nun auch noch entschädigungslos vernichtet werden. Sowohl die Amnestie als auch die im Raum stehenden zusätzlichen Kosten für die Aufbewahrungskontrollen oder weiteren Sicherheitsauflagen, führten dazu, dass 2009 über 150.000 legale und freie Waffen abgegeben wurden, die entschädigungslos vernichtet wurden.
Im Juli 2010 wollte die Stadt Stuttgart eine Waffensteuer, 100 € pro Jahr und Waffe, einführen. Die Steuer habe neben der Einnahmeerzielungs- auch eine Lenkungswirkung: “Manch schwäbischer Waffennarr werde künftig wohl auf das eine oder andere Schießeisen verzichten“ wird Schuster von DPA zitiert. Das vom Forum Waffenrecht in Auftrag gegebene Rechtsgutachten belegte jedoch, dass diese Steuer rechtswidrig und willkürlich sei. Trotzdem kommt dieses Thema auf Antrag der Grünen auch noch 2011 immer wieder auf. Auch die Forderungen nach zusätzlichen biometrischen Sicherungen, die mit ca. 200 € pro Lauf veranschlagt werden, würden eine Enteignung darstellen, da viele Waffenbesitzer diese Kosten nicht aufbringen können.
Ulrich Clauß, Kommentator der Welt, sprach im Mai 2009 das aus, was legale, rechtstreue Waffenbesitzer seit 2001 erleben und fühlen:
„Völlig frei jedes konkreten Begründungs- und Sachbezuges ist sie also, die abermalige Verschärfung des Waffenrechtes in einem Land mit dem ohnehin schon schärfsten Waffengesetz der freien Welt.“

Waffenrecht-in-Demokratien.pdf 26.04.2011

http://triebel.de/news.htm

Eine Antwort auf Aktuelles Waffenrecht

  1. Alex sagt:

    Also, wenn schon Demokratie behauptet wird, *muß* selbstverständlich das Volk als Souverän bewaffnet sein. Alles andere wäre doch geradezu absurd!
    G.K.
    Ja, so wie in der Schweiz. Das Volk ist der Souverän und darum trägt es auch die Waffen. In Deutschland sind die Parteien und der Staatsapperat der Souverän und darum muss auch die Zivilbevölkerung entwaffnet werden, denn es kann ja nur einen Souverän in D. geben.

    Unter dem Diktator xxxxx xxxxx war es selbstverständlich, daß das Volk bewaffnet war. Und dennoch benötigte er kein Papamobil wie der Papst, wenn er im offenen Wagen langsam durch die Menge fuhr. Wäre auch gar nicht gegangen, da das unterdrückte, entrechtete bewaffnete Volk ihm sonst gar nicht die Hände hätte schütteln können.

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