Waffenlobby

Club 30 goes Bundestag
Von Katja Triebel / Waffenhändlerin aus Berlin

Das jährliche Treffen der S&W Club 30 Mitglieder fand im Oktober 2010 in Berlin statt. Die Direktorin von prolegal Sylvie Merkle von Merkle Tuning in Backnang, mittlerweile erfahren im Umgang mit Politikern, verschaffte dem Club 30 Zugang zu allen Parteien des Deutschen Bundestags. Nur Wolfgang Wieland vom Bündnis90/Die Grünen sagte, nachdem wir auch zwei Terminverschiebungen akzeptiert hatten, in allerletzter Minute ab.
Wir waren überrascht, wie freundlich und diskussionsbereit unsere Gesprächspartner waren, wie viel Zeit sie sich für unsere Probleme genommen haben und wie fundiert das Fachwissen einiger Abgeordnete waren. Hervorzuheben sind hier Frau Fograscher (SPD), deren Fachthemen eigentlich Migration und Rechtsextremismus sind, und Herr Tören (FDP), der seit 2009 als Waffenrechts-Experte fungiert. Von Herrn Wolff (FDP) hatten wir nichts anderes erwartet, da er jahrelang als Waffenrechtsexperte der FDP fungierte.
Die aktuellen Grundtendenzen der einzelnen Parteien konnten wir bereits durch die am 18.06.2010 im Bundestag geführten Reden vorab erfahren. An diesem Tag wurde der Antrag der Grünen “Mehr öffentliche Sicherheit durch weniger private Waffen” in Anwesenheit des AAW und der Initiative “Keine Mordwaffen als Sportwaffen” debattiert. Dadurch war es uns möglich, mit vorbereiteten Reden, direkt auf die Differenzen einzugehen.

Treffen mit der SPD
Die SPD hatte uns fulminant in einem Ausschussraum im Paul-Löbbe-Haus empfangen: runder Tisch, weiche Ledersessel und Mikrofone an jedem Sitzplatz. (http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Plh_ausschussraum.jpg). Christian Lange vom Wahlkreis Backnang fungierte als Moderator und es gelang ihm, die viel zu kurze Stunde mit vielen Wortmeldungen sachlich und ergiebig voranzutreiben.
Frau Fograscher hatte in ihrer Rede betont, dass der illegale Zugang zu Waffen wie in Winnenden, nicht der Anlass für einen Amoklauf sei. Auch eine die Aufbewahrung in Schützenhäusern birge mehr Gefahren statt höherer Sicherheit. Sie hatte sich in dieser Rede sowohl gegen ein Großkaliber-Verbot geäußert als auch gegen eine Obergrenze pro Besitzer, was wir ebenfalls begrüßten.
Differenzen sahen wir jedoch in der Amnestie. Die SPD wertete die Amnestie als Sicherheits-gewinn. Wir jedoch sehen dies als Vernichtung von historischem Kulturgut an, insbesondere da nur 20% der abgegebenen Waffen illegal waren. Wir forderten daher, dass eine neue Amnestie, die ja den illegalen
Besitz verringern sollte, als Meldeamnestie durchgeführt werden sollte, die keine Enteignung nach sich zieht.. Die beiden früheren Amnestien 1972 mit temporären Waffenbesitz und 100.000 gemeldeten Waffen, sowie die Meldeamnestie 1976 mit 3 Millionen gemeldeten Waffen, zeige das Bedürfnis des Bürgers, seinen Besitz nicht vernichten zu lassen. Frau Fograscher zeigte sich bzgl. der Meldeamnestie interessiert.
Der zweite Knackpunkt waren die Sicherheitssysteme. Die SPD möchte technische Entwicklungen und Fortschritte bei Sicherheitssystemen ins Waffenrecht aufnehmen. Wir sind jedoch der Meinung, dass weder die Aufbewahrung des Tresorschlüssels in einem biometrischen Schlüsselkasten, noch die Sicherung von Tresoren oder sogar einzelner Waffen, sei es bei Lagerung oder Transport sinnvoll sei. Die SPD vermittelte uns den Eindruck, dass sie der medial bestens dargestellten Vorstellung der bekannten Münchener Firma nicht ganz vertraut. Trotzdem sei der Gedanke an Biometrie am Schrank und “Dildos” beim Transport als möglicher Sicherheitsgewinn nicht von der Hand zu weisen. Letzteres wurde von dem Beisitzer Herrn Hartmann, seines Zeichens Sportschütze und Innenausschuss-Mitglied, betont.
Letztendlich beklagten wir, dass das Waffenrecht sein Ziel verfehle. Statt die Bevölkerung vor Gewalt zu schützen, wird den rechtstreuen Bürgen lediglich ein temporärer Waffenbesitz zugestanden. Doch Gesetze können keine 100% Sicherheit geben. Sie werden nie von allen eingehalten. Das gilt bei Alkohol am Steuer, Steuerhinterziehung und leider auch bei Waffenaufbewahrung. Wir hätten uns gewünscht, wenn SPD und CDU bereits 2009 einen kühlen Kopf bewahrt hätten und den Medien einige Fakten,die diese seit kurzem von der privaten Waffenlobby erhalte, präsentiert hätten. Die Anwesenden stimmten zu, dass sowohl bei den Medien, beim Bürger und Politikern außerhalb des Innenausschusses eine Grundangst vor Waffen wegen Unwissenheit besteht. Auch das Fachwissen der Vollzugsbeamten sei unzureichend.
Wir forderten, die anlasslosen Kontrollen entweder ganz abzuschaffen oder zumindest analog der Verkehrskontrollen zu nutzen: als gebührenfreie Stichproben. In diesem Punkt herrschte mit der SPD Einigkeit. Frau Fograscher bat um Vorlage von Kostenbescheiden, die bei anlasslosen und beanstandungslosen Kontrollen erstellt wurden, damit sie dagegen angehen kann.
Wir forderten, dass die Bedürfnisprüfung und Zuverlässigkeitsannahmen auf ein verhältnismäßiges Maß zurück geschraubt werden und somit der temporäre Waffenbesitz wieder zu einem legalen Waffenbesitz rechtmäßiger, verantwortungsvoller Bürger wird. Dieser Punkt wurde leider nicht diskutiert.

Fazit zur SPD:
Die SPD hat seit Sommer 2009 einen weiten Weg im Waffenrecht hinter sich gebracht. Das Verbot von GK-Schützenwaffen und die Obergrenzen von Waffen und Munition (auch für Jäger) sind vom Tisch. Wir erhielten jedoch den Eindruck, dass weitere Sicherheitsvorkehrungen, Kontrollen und Vollzugsverordnungen erwünscht seien, um die Bevölkerung besser zu schützen. Der Sportschütze Hartmann sprach z.B. von Angriffswaffen in Bürgerhänden. Der im Jahr 2002 vom Verwaltungsgericht geprägte falsche Tenor: “Jede Waffe weniger erhöht die Sicherheit” ist bei der SPD immer noch stark verwurzelt. Daher bleibt unsere Meinung nach der Erhalt des privaten Waffenbesitzes bei einer rot-(rot)-grünen Regierung stark gefährdet.

Treffen mit der CDU
Herr Grindel wollte uns 2009 die WaffG-Änderung wie folgt verkaufen: die Gesetzesänderung sei im Kern keine Verschärfung des Waffenrechts, vielmehr verbessern sie die Kontrollmöglichkeiten der Behörden, also den Gesetzesvollzug.
Auch Herr Lach sagte im Juni 2010, die Änderung des Waffengesetzes leiste einen Beitrag zur Eindämmung der Gewaltkriminalität. Der Waffenbesitzer jetzt eine Bringschuld gegenüber der Waffenbehörde.
Die CDU war die letzte Partei, die einen Termin zusagte. Empfangen wurden wir einem großen Besucherraum vom Sportausschuss-Mitglied Eberhard Gienger, da der Waffenrechtsexperte Günther Lach sich durch ein Bahnunglück um 2,5 Stunden verspätete. Dieser Umstand brachte unser gesamtes Konzept durcheinander. Herr Gienger steht Schützen und Jägern nicht negativ gegenüber und kennt die Einschränkungen im Jugendsport, der zu internationalen Wettbewerbsnachteilen führt. Trotzdem war ihm nicht bekannt, dass in England auch 12jährige Schrot schießen dürfen. Lediglich die wenig verbreiteten Kurzwaffen (56.000) waren 1996 gebannt worden. Er stimmte mit uns überein, dass die Angst vor Waffen in der Bevölkerung und insbesondere bei den Politikern nur durch Aufklärungsarbeit genommen werden kann. Dazu müssen die Verbände an die Bundestags-, Landtags- und Kreistagsabgeordneten herangehen und persönliche Gespräche führen, da Einzelpersonen nur schwer an die Abgeordneten zu einem persönlichen Gespräch herankommen.
Herr Lach, Kyffhäuser-Sportschütze (nur Langwaffen), berichtete von umfangreichen und teuren (5-stellig), neuen Sicherheitsvorkehrung seiner Schützengilde. Sein Verein habe von der Waffengesetzänderung profitiert, da viele Altmitglieder ihre Waffen kostenfrei dem Verein übereigneten. Er ließ durchblicken, dass der Vollzug verbessert werden müsse. Wir sollten dazu unsere Hilfe anbieten.
Durch die Verzögerung waren wir nicht in der Lage, unsere Rede zu halten, sondern diese nur zu übergeben. In dieser Rede forderten wir die CDU auf, richtige Fakten bzgl. Amnestie und verdachtsabhängige Kontrollen zu veröffentlichen, ein Kanzlerinnenmachtwort – wie bereits 2009 – zur Waffensteuer sprechen lassen, definitiv auf sämtliche Verschärfungen der Aufbewahrung bzgl. Biometrie o.ä. zu verzichten, sowie die viel zu hohen Anforderungen an das Bedürfnis und die Zuverlässigkeit wieder zurückzuschrauben, damit die rechtstreuen, verantwortungsvollen Legalwaffenbesitzer ihr Hab und Gut nicht nur temporär, sondern auch richtig besitzen dürfen.
Bisher haben wir keine Antwort erhalten.

Fazit zur CDU:
Wir konnten uns des Eindrucks nicht erwehren, dass bei der CDU weitere Sicherheitsvorkehrungen, Kontrollen und Vollzugsverordnungen – genau wie bei der SPD – erwünscht seien, um die Bevölkerung besser zu schützen. Dass diese etwas geringer als bei der SPD ausfallen werden liegt sicherlich an der CSU, die ihre Stammtische bedienen muss, sowie am jetzigen Waffenrechtsexperten Lach. Herr Lach als Angehöriger eines Reservistenverbands findet Waffen an sich nicht als böse, doch manche Menschen dahinter, die durch Waffenrechtsverschärfungen ausgesiebt werden könnten. Hier kommt eventuell mal wieder der Vorurteil Langwaffe – Kurzwaffe bzw. Tradition – aktuelle Schießsportwettkämpfe zu Tage. Insgesamt sollte sich eine Partei überlegen, ob sie tatsächlich Jäger, Sportschützen oder Polizisten zu Waffenrechtsexperten ernennen sollte. Diese Leute vertreten natürlich ihr Klientel, können jedoch nicht unparteiisch agieren.
Man fragt sich leider auch, was die CDU überhaupt vom Waffenrecht weiß. Herr Grindel, Abgeordneter im Innenausschuss, der zum Treffen jedoch nicht zugegen war, sagte, lt. eigener Homepage im Jahr 2010: “Viele Schützen hätten inzwischen abschließbare Schränke zur Aufbewahrung von Waffen besorgt.” (http://www.reinhard-grindel.de/index_bundestag.php4?inhalt=detail&id_index=692) Dieses Gesetz gilt seit 2003 (nicht erst 2009), woher kommt das Wort “inzwischen”? Auch folgende Äußerung aus dem Jahr 2010 stammt von seiner Homepage: “Bereits jetzt ist durch die Praxis der Waffenbehörden deutlich geworden, dass die Sorge, Schützen und Jäger würden unter einen Generalverdacht gestellt, völlig unberechtigt war. …Die Wohnung von legalen Waffenbesitzern kann gegen ihren Willen nicht von Beamten der Waffenbehörde betreten werden. ..Nur dann, wenn ein Waffenbesitzer sich mehrfach und ohne wichtigen Grund der Nachschau widersetzt, kann die Waffenbehörde ein waffenrechtliches Widerrufverfahren einleiten und ihm möglicherweise die Waffen entziehen. Aber die Wohnung bleibt auch dabei tabu”.

Treffen mit Die Linken
Das Treffen mit der Linken fand in den beengten Räumlichkeiten der Bundestagspartei in Berlin-Mitte statt. Der Waffenrechtsexperte und Abgeordnete des Innenausschuss’ Frank Templin hatte sich mit seinem wissenschaftlichen Mitarbeiter viel Zeit für uns genommen, war aufgeschlossen, jedoch in seiner Haltung als Polizeibeamter stark vorbelastet.
Auch die Linke hatte sich – wie die SPD – von Ihren Wahlforderungen 2009 stark distanziert. Weder das Totalverbot, noch das Verbot großkalibriger Waffen bei Schützen war 2010 Tagesordnung. Auch aus der
Forderung der zentralen Lagerung von Waffen und Munition ist eine Forderung der zentralen Lagerung von Munition geworden.. Damit möchte Die Linke Schusswaffenmorde im Affekt verhindern. Als Polizeibeamter kennt Herr Tempel viele Amokdrohungen, auch die von Verwandten von Legalwaffenbesitzern, die seiner Meinung nach nur durch rechtzeitiges Eingreifen der Polizei gestoppt werden konnten.
Der Ansatz der Partei begründete sich ausschließlich auf Templins Erfahrungen als Polizeibeamter. Dadurch empfindet er jede Waffenrechtsverschärfung, die einen Schusswaffentoten verhindern könnte, als plausibel und zwingend notwendig.
In seiner Rede am 18.06.2010 bemängelte Herr Templin u.a. Fund einer geladenen Waffe in einem Haushalt bei einer Kontrolle eines cholerischen Menschen. Dies nimmt er u.a. zum Anlass, die Trennung auch räumlich zu fordern.
Auf unsere Fragen, ob der Kontrollierte mit seiner geladenen Waffe durch die Gegend gelaufen sei und unbescholtene Bürger bedroht habe, bzw. der Kontrollierte den unkontrollierten Zugang zur Waffe von Unberechtigten zugelassen hätte, z.B. Kindern im Haus, erhielten wir keine Antwort. Auch die Aussage, dass der kontrollierte Waffenbesitz einer geladenen Waffe zur Notwehr in so friedliebenden Ländern wie Österreich, Tschechien oder Irland erlaubt sei, entzog sich eines Arguments.
Unser Einwand, dass es keine Amoktaten im Affekt gäbe, sondern nur geplante Amokläufe, in denen sich der Täter z.T. die Munition anders besorgt hätte, wurde entgegengehalten, wir wüssten nicht, wie viele Amokdrohungen die Polizei monatlich verhindert hätte.
Auf die Frage, wenn 0,002% der Straftaten mit legalen Schusswaffen begangen werden, warum sollten diese dann aufwändig kontrolliert werden, antwortete Herr Templin JEDER verhinderte Mord sei Grund genug für eine Waffenrechtsverschärfung. Man könne nicht fragen, ab welcher Zahl eine Verschärfung notwendig sei.

Fazit zur Linken:
Herr Templin mag als Polizeibeamter das Recht sehen, dass jeder Schusswaffenmord ein Mord zu viel sei, dass jede Amokdrohung eine zu viel sei. Auch wir möchten jeden Mord unterbinden, jeden Amoklauf verhindern, jeden unnötigen Tod verhindern. Doch übersieht Herr Templin die Verhältnismäßigkeit. Wenn BKA und PKS einstimmig äußern, dass die Schusswaffenmorde von Legalwaffenbesitzern hauptsächlich Beziehungstaten sind, bei denen das Tatmittel zweitrangig sei, wenn Amokläufe singuläre Ereignisse sind, die keine gesetzlichen Änderungen beeinflussen sollten, dann darf in einem demokratischen Staat, der den Bürgern Eigenverantwortung zumutet, nicht alles verboten werden, was dem Einzelnen Schaden zutragen könnte. Sonst müssten auch private Autofahrten am Vatertag verboten werden, da an diesem Tag 20 Menschen mehr als sonst im Tagesdurchschnitt im Autoverkehr sterben, sonst müsste Brustkrebsvorsorge zur Pflicht werden, die mit Polizeigewalt eingefordert werden müsste, da wir eine Rate von 45-50 Brustkrebs-Toten pro Tag haben.

Treffen mit der FDP
Wir dachten zunächst, das Treffen mit der SPD sei nicht zu toppen. Doch die FDP schaffte dies. Eingeladen wurden wir in den Reichstag, in das Zimmer, in dem früher die Fraktion tagte, welches 2009 jedoch zu klein geworden war und nun nur noch für die Vorstandssitzungen genutzt wurde. Dementsprechend tagten wir direkt über dem Bundestag, unter einem der Reichtstagstürme, dessen Beflaggung wir durch die Deckenfenster bewundern durften. Bequeme Sessel, Mikrofone an jedem Platz gehörten ebenso dazu wie der nachträgliche Besuch der Reichstagskuppel.
Hatten wir in den vorherigen Treffen mit den anderen Parteien uns noch erklären müssen und Fakten vorbringen müssen, um den Erhalt des privaten Waffenbesitzes zu sichern , der unseren beruflichen Lebensunterhalt darstellt, so wurden wir bei der FDP belehrt, dass dies doch selbstverständlich in einem liberalen, demokratischen Staat sei.
Mussten wir bei den Parteien im Vorfeld unser Einverständnis zur anlasslosen Kontrolle bescheinigen, um als “die Guten” zu gelte, teilte uns die FDP mit, dass die anlasslosen Kontrollen eine Verletzung des Grundgesetz darstelle und unter allen Umständen zu unterbinden sei.
Herr Wolff und Herr Tören sind beide Rechtsanwälte, beide Nicht-Schützen und Nicht-Jäger und trotzdem die waffenfreundlichsten von allen getroffenen Politikern.
Wir hatten unsere Rede gehalten, in der wir uns für den Einsatz des Herrn Wolff und Herrn Westerwelle bedankt hatten. Sowohl die Baden-Württembergische FDP wie auch die Fraktion im Bundestag stellten sich einhellig hinter die legalen Waffenbesitzer. Die FDP sagte bei der Waffenrechts-Debatte wortwörtlich: Auf waffenrechtliche Verschärfungen sollte verzichtet werden, „wenn sie nur dazu geeignet sind, der Öffentlichkeit eine scheinbare Sicherheit vorzugaukeln“. Zudem wurde ein höherer Stellenwert der Gewalt- und Kriminalprävention gefordert.
Im Koalitionsvertrag durften wir jedoch nur lesen, dass man auf weitere Verschärfungen verzichte und eine Evaluation zu Ende 2011 aufstellen würde. Dies war uns zu wenig. Viele ehemalige Wähler waren seit September 2009 abgesprungen, weil sich die FDP nicht einhellig Pro-Waffenbesitz outen würden. Unsere Forderung war, öffentliches Statement Pro-Waffen, dann unterstützen wir auch die Wahl in Baden-Württemberg.
Doch die beiden Waffenrechtsexperten – neu wie alt – schmunzelten nur. Die FDP sei – trotz aller Medienberichte – keine Klientel-Partei. Das Waffenrecht sei eine sehr diffizile Angelegenheit, die leider höchste Diskretion erfordere und sich in keinem Fall als Wahlkampfthema eigne.
So wie die FDP gegen eine Vorratsdatenspeicherung sei, die die Bürger belaste, so sei sie auch gegen einen Generalverdacht gegen Sportschützen und Jäger. Nur aus einem Grund, dem Schutz der Bürgerrechte, ist die FDP für ein liberales Waffenrecht, nicht weil sie den Waffenfreunden gefallen wolle.
Trotzdem war die FDP-Fraktionsvorsitzende Birgit Homburger die erste Regierungspolitikerin, die sich zu Lörrach öffentlich äußerte. Sie hatte sich ausdrücklich gegen eine weitere Waffenrechtsverschärfung ausgesprochen, da es absolute Sicherheit nicht geben könne.
Die Herren Wolff und Tören sind keine Sportschützen, kennen sich jedoch hervorragend im Waffenrecht aus und haben viele Schützenhäuser besucht, ohne jemals eine Ehrenmitgliedschaft anzunehmen, da sie die Unparteilichkeit als höchstes Gut ansehen.
Unsere Recherchen hatten ergeben, dass anscheinend nur das Bundesland Niedersachsen, zu dem Herrn Törens Wahlkreis gehört, die anlasslosen Kontrollen als echte Stichprobe ausführte. Dort sind bei 3000 Kontrollen in nur 2,5% der Fälle Beanstandungen in Form von Buß- oder Ordnungsstrafen erteilt worden.
Beide Herren gaben zu, dass tatsächlich viele Parteikollegen sich nicht im Waffenrecht auskennen, und dort Handlungsbedarf an interner Aufklärung besteht

Fazit zur FDP:
Die FDP war die einzige Partei, die von ihren Forderungen 2009 nicht abgewichen ist. Die FDP ist auch die einzige Partei, die seit 2002 gegen das aktuelle Waffenrecht gestimmt hatte. Der Koalitionsvertrag mit der CDU bzgl. des Waffenrechts war zwar nur zwei Zeilen wert, aber diese haben es in sich.: Keine weiteren Verschärfungen und die erste Evaluation überhaupt bis Ende 2011. Das hört sich kümmerlich an, bedeutet jedoch für den legalen Waffenbesitz Erhebliches.
Falls diese Evaluation – wie auch die Statistik der Verbrechensaufklärung bzgl. Vorratsdatenspeicherung – aufzeigt, dass die Verschärfung keinen sicherheitsrelevantes Faktum schafften konnte, wäre dies ein Meilenstein im Waffenrecht.
Als Single-Issue-Voter bin ich nach diesem Treffen mit allen Parteien wieder ganz auf der Linie mit der FDP. Auch wenn einige Landtags-Abgeordnete aus dem Brevier springen, auch wenn der Vorsitzende Westerwelle sich zwischenzeitlich mit seiner Steuerdebatte ins “Aus” manövriert hatte, ist doch keine Partei sonst willens, dem mündigen Bürger Verantwortung zu zusprechen.
Im Jahr 2002 veröffentlichte eine mündige Bürgerin folgendes: “Eine Gesellschaft, die scheinbar wahllos Verbote ausspricht, deren Gesetzgebung sich an aktuelle Schlagzeilen orientiert, ist eine zutiefst unfreie. Sie misst ihre Bürger an Maßstäben,. die von Psychopathen und Kriminellen gesetzt werden. Sie traut ihren Menschen Verantwortungsbewusstsein, Augenmaß und vor allem persönliche Integrität nicht mehr zu. Dabei gibt es niemals eine absoluten Schutz vor dem “Faktor Mensch”

Club30 goes Bundestag

http://triebel.de/news.htm

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