Die Presse hat es die letzte Woche rauf und runter angeprangert:
In St. Louis (USA) werden ungefähr 300 Demonstranten der “Black-Live-Matters“ Bewegung (BLM), die zu dem Anwesen des Bürgermeisterin Lyra Krewson unterwegs waren, um dort ihren Rücktritt zu fordern, von dem Ehepaar McCloskey mit Waffen bedroht. So weit – so böse.
Es kann nicht sein, dass Demonstranten mit Waffen bedroht werden. So was ist böse.. Und gehört bestraft.
Aber brechen wir mal das ganze Geschehen auf die Fakten runter:
* Diese Infos kann jeder, der einen VPN-Tunnel nutzt, auf einschlägigen Nachrichtenseiten in den USA recherchieren.
Gleichzeitig muss man auch einen Blick auf die aktuelle Situation in den USA blicken. In Folge der tödlich verlaufenen Festnahme von George Floyd brachen mal wieder Rassenkonflikte auf, die sich in zum Teil gewalttätige Proteste ergingen. Die Folge: Die Polizei muss diese gewalttätigen Proteste unter Kontrolle bringen*. Dadurch haben Kriminelle dann freie Bahn und plündern dann alles, was sich irgendwie abtransportieren lässt. Die Notrufzentralen sind überlastet und können einfach keine Polizei zu den Plünderungen schicken.
* Was man auch aus Deutschland von Demos einer bestimmten Gruppierung, die zusätzlich politisch hofiert wird, kennt.
In St. Louis gab es in Folge der BLM-Proteste auch Plünderungen, bei denen u.a. am 02.06.2020 der ehem. Polizeichef David Dorn (77†) vor einem Pfandleihhaus erschossen wurde und dieser anschließend geplündert wurde.
Looters Murder Retired St. Louis Police Captain at City Pawnshop – Then Loot the Store
Vor diesem Hintergrund sieht sich also das Ehepaar auf seinem eigenen Grundstück plötzlich einem wütenden Mob gegenüber, der Drohungen gegen ihr Leib, Leben und Eigentum ausspricht und kann nicht auf baldige Hilfe durch die Polizei hoffen.
Die McCloskeys machten das, was ihnen der zweite Verfassungszusatz und die “Stand-your-ground”-Doktrin erlaubt. Letztere gibt es auch hier Deutschland, wird allerdings mit der Formel “Recht-muss-nicht-dem-Unrecht-weichen” umschrieben. Sie holen ihre Schusswaffen aus dem Haus, stellen sich den Eindringlingen in den Weg und fordern diese auf das Gelände wieder zu verlassen. Die Situation war emotional von beiden Seiten aufgeladen, aber es fiel nicht ein einziger Schuss. Die Situation löste sich schließlich friedlich auf.
Die Polizei hat den Vorfall geprüft. Die McCloskeys erwarten keine Anzeigen, dafür aber laufen Ermittlungen gegen einige der Eindringlinge wegen Einbruch und Einschüchterung.
Was bleibt ist ein medialer Shitstorm gegen die McCloskeys gepaart mit der erneuten Forderung nach strengeren Waffengesetzen in den USA.
Aber was würde ein strenges Waffenrecht in so einem Fall verhindern? Was würde es begünstigen?
Aber niemand spricht über diese Bilder:
Quelle: CBS Los Angeles
Die Inhaber verteidigen ihre Geschäfte mit Schusswaffen gegen Plünderer. Und keinen stört es. Und das in Kalifornien, dem Bundesstaat mit dem strengsten Waffengesetz der USA (sogar strenger als das deutsche Waffengesetz).
Anders aber als durch Presse oder spendengestützte Organisationen postuliert, sehen viele Politiker der regierenden Republikaner das Problem nicht bei dem Schusswaffenbesitz als solchem, sondern in der Gesellschaft.
Gouverneur Matt Bevin (Kentucky-USA) benennt die gesellschaftlichen Probleme, die seiner Meinung nach für die Schulmassaker der letzten Jahre verantwortlich sind. Als Hauptgrund führt er hier die Verrohung der Gesellschaft an. In den Debatten, die in dem USA geführt werden, greift immer mehr der Slogan des gesellschaftlichen Todeskultes um sich. Hier nimmt Gouverneur Bevin durch die Blume gesprochen die Medien in die Pflicht. In dem Video kann man sehr gut die Argumentationskette folgen, bei dem der Gouverneur die Fragestellung des Reporters von der Frage nach der Schuld des Werkzeuges hin zu der gesellschaftlichen Sensationslust lenkt, die durch die Medien nach jedem größeren Ereignis noch befeuert wird.
Debatten zum Waffenrecht werden hierzulande ähnlich geführt – die Waffe ist schuld, also Waffenbesitz dämonisieren und immer neue Verbote fordern.
Das Recht auf Selbstverteidigung – unwichtig.
Kurz nach seiner Verhaftung kam dann raus, dass der Täter bereits seit Jahren unter psychologischen Problemen litt und den Behörden wegen seiner Gewaltphantasien und Mordabsichten bekannt war. Diese blieben aber untätig und missachteten vorgeschriebene Protokolle, wie mit gewaltaffinen Personen, die offensichtlich an einer psychologischen Störung leiden, verfahren werden soll. Mittlerweile sind zwei Deputies, die in der Vergangenheit zu mehreren Einsätzen wegen des Täters oder dessen Bruders gerufen wurden, mit eingeschränktem Dienst belegt worden. Gegen die Beiden wird ermittelt.
Wie man jetzt aber aus der US-Presse erfährt, gab es aber auch während der Tat selbst einige Hilfssheriffs, die untätig blieben.
Zunächst ging man von nur einem einzelnen Deputy aus, der während der Schießerei nichts unternahm. Sheriff Scott Israel war auf der entsprechenden Pressekonferenz sichtlich wenig angetan von dem Verhalten seines Angestellten. Dieser wurde kurz danach zunächst suspendiert, quittierte dann aber von sich aus den Dienst. Mittlerweile steht der ehem. Polizist unter Personenschutz seiner ehem. Kollegen. Neueste Meldungen aber besagen, dass es insgesamt min. drei weitere Deputies gab, die es nach dem Eintreffen am Tatort vorzogen hinter ihren Einsatzfahrzeugen in Deckung zu gehen, während der 19-Jährige in der Schule weiter um sich schoss.
Während Aktivisten für ein schärferes Waffenrecht in den USA die Schießerei selbst für ihre Kampagne ausschlachten und mit hoch emotionalen Bildern und Apellen an die Öffentlichkeit gehen, stellt sich im Hinblick auf das eklatante Versagen der Behörden und Einsatzkräfte eine Frage, die auch hier in Deutschland gestellt werden muss:
Wer soll zukünftig die Zivilbevölkerung schützen, wenn die Behörden, die für die öffentliche Sicherheit zuständig sind, auf mehreren Ebene kollektiv versagen?
Quellen:
NY-Times: As Gunman Rampaged Through Florida School, Armed Deputy ‚Never Went In‘
The Hill: Additional deputies did not enter Florida high school during shooting
Tribunist: Four Deputies, Not One, Hid Outside of School During Mass Shooting According to New Report
]]>Eine Gegenüberstellung von EU-Rat, IMCO und Kommission
Zur Zeit schwirren im Netz und diversen Foren sehr viele verwirrende Informationen zu dem als „Feuerwaffenrichtlinie 91/477/EW“ bekannten Vorstoß der EU-Kommission zur Waffengesetz-Verschärfung herum. Denn hier agiert nicht ein Ansprechpartner, sondern verschiedene Institutionen – und die handeln oft gleichzeitig und aneinander vorbei. Deshalb ist es Zeit, einmal inne zu halten und einen Überblick darüber zu bekommen, welche Positionen die EU-Kommission, der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der EU-Rat – hier die Innenminister der Mitgliedsstaaten – eigentlich vertreten.
Die wesentlichen Bausteine sind der Entwurf der EU-Kommission vom 18.11.2015, der Vorschlag des EU-Rates vom 08.06.2016 und das Arbeitspapier des IMCO-Ausschuss vom 22.03.2016. Zu diesem Arbeitspapier steht noch der endgültige Änderungsentwurf aus. Auch wenn das Arbeitspapier der IMCO-Ausschuss vom 22.03.2016 sich in weiten Teilen sehr zu Gunsten der Waffenbesitzer liest, so existieren dazu aktuell weit über 800 Änderungsvorschläge (Anträge 87-303, Anträge 304-579, Anträge 580-847). Diese Änderungswünsche der Ausschussmitglieder gehen aber in weiten Teilen stark auseinander. So gibt es hier häufig sowohl den Wunsch der Streichung bestimmter Forderungen der EU-Kommission als auch Forderungen, die Vorschläge der Kommission im Detail noch zu verschärfen.
Hier gilt es den endgültigen Entwurf der Berichterstatterin Vicky Ford abzuwarten.
Neben den Positionen der drei großen Hauptakteure zu bestimmten Punkten gibt es einige Elemente, auf die wir etwas genauer eingehen wollen:
Trotz aller Proteste aus der Bevölkerung und Kritik vom EU-Parlament bleibt die EU-Kommission stur bei ihren Forderungen nach einer Verschärfung der Feuerwaffenrichtlinie. So fordert sie, trotz diverser Anhörungen und abratenden Expertenaussagen, immer noch ein Verbot von halbautomatischen Langwaffen der Kategorie B7, die generelle maximale Gültigkeit von 5 Jahren für Waffenerlaubnisse und die Pflicht der medizinisch-psychologischen Untersuchung bei jeder Beantragung und Verlängerung einer waffenrechtlichen Erlaubnis. Aber gleichzeitig bleibt die Kommission den EU-Abgeordneten immer noch die belastbaren Zahlen zu den Themenbereichen Schusswaffenkriminalität, Zahl der betroffenen Fälle eines möglichen Schusswaffenverbots und die Abschätzung der Auswirkung auf die tatsächliche Schusswaffenkriminalität und der Wirtschaft schuldig. Es wundert daher nicht, dass immer mehr Bürger, aber auch Abgeordnete in Brüssel, eine ablehnende Haltung gegenüber der EU und seiner überbordenden Bürokratie einnehmen.
Und dann gibt es in Brüssel da noch den EU-Rat. Die Mitglieder des Europäischen Rates sind die Staats- und Regierungschefs der 28 EU Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission. Entsprechend seines Selbstverständnisses sollte der Rat eigentlich allgemeine politische Zielvorstellungen und Prioritäten für das Fortkommen der EU formulieren und als Schrittmacher für die weitere Entwicklung der EU gelten. Analog kommen deshalb die Innen- und Justizminister der Mitgliedstaaten periodisch zusammen, und diese Ressortchefs einigten sich bei ihrem Treffen in Luxemburg am Freitag, dem 8.Juni, auf eine neue Absichtserklärung zur einschneidenden Verschärfung der nationalen Waffengesetze im Europäischen Bündnis.
Anscheinend haben diese Politiker in ihrem Elfenbeinturm dabei jede Verbindung zur Realität verloren, denn auch dem gutgläubigsten Beobachter fiele es schwer zu erklären, wie zum Beispiel die geforderte Europa-weite Registrierung der Besitzer aller Gas- und Schreckschusswaffen dem erklärten Ziel dienen soll, nämlich der Verhinderung terroristischer Anschläge. Der Vorschlag des Rates griff viele Punkte aus dem Kommissionsvorschlag beinahe unverändert auf, brachte aber auch eigene Verschärfungen ins Spiel, die erschreckend sind. So fordert der EU-Rat zwar nicht explizit ein Verbot von halbautomatischen Langwaffen der Kategorie B7, formulierte aber mit einer neuen Kategorie A9 (verbotene Gegenstände), dass zukünftig alle Magazine eine bestimmten Kapazität-Begrenzung erhalten sollen. Hier ist geplant, sämtliche Magazine für Langwaffen mit einer größeren Kapazität als 10 Patronen und 20 Patronen für Kurzwaffen zu verbieten.
Allein schon der Besitz solcher Magazine soll zukünftig zum Verlust der Erwerbs- und Besitzerlaubnis der dazugehörigen Feuerwaffe führen (Seite 17, Artikel 5, Abs.3). Parallelen zu dem Urteil des BVerwG zu halbautomatischen Langwaffen für Jäger sind nur zu deutlich. Zusätzlich plant der EU-Rat, das für Magazine eine Erlaubnispflicht ähnlich dem Erwerb für Munition gelten soll (Seite 20, Artikel 10).
Beunruhigend ist auch immer noch die Thematik rund um die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Aus der Übersicht ist zu entnehmen, dass die mildesten Vorschläge eine „Kann-Regelung“ umfassen, also das die Behörden eine MPU fordern könnten, aber nicht müssen. Man betrachte sich aber nur einmal das bundesdeutsche Nationale Waffenregister (NWR): Gefordert war von der EU nur ein einfaches, dezentrales oder zentrales elektronisches Register mit den Daten der einzelnen Feuerwaffen und ihrem Lebensweg von der Herstellung bis zur Vernichtung. Bekommen haben wir ein Daten-sammelndes Monstrum, in dem sämtliche Daten der Waffenbesitzer gespeichert werden, jeder behördliche Vorgang zum Thema Waffenrecht registriert wird, sogar zu Themen die das Waffenrecht nicht betreffen, und dessen Inbetriebnahme bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen hohen dreistelligen Millionenbetrag verschlungen hat. Wir von prolegal e.V. sehen in der Möglichkeit der Kann-Regelung der EU-Pläne einen Freifahrtschein für zukünftige Regierungen, daraus eine MPU-Pflicht herzuleiten.
Kritisch zu hinterfragen ist auch die maximale zeitliche Gültigkeit waffenrechtlicher Erlaubnisse. Damit wird lediglich der behördliche Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten immens in die Höhe getrieben. Eine Verbesserung der öffentlichen Sicherheit ist aber nicht zu erwarten. Eine Tatsache, zu deren Einsicht die EU-Kommission mittlerweile auch gekommen sein muss.
Fazit: Auch ein halbes Jahr nach der Ankündigung durch die EU-Kommission gibt es, trotz vieler positiver Berichte und Aussagen von Abgeordneten, noch keinen Grund zur Entwarnung. Wir müssen daher den Druck auf die Abgeordneten aufrecht erhalten und sie weiterhin mit Fakten zu den unsinnigen Forderungen der EU-Kommission, dem EU-Rat und den Standpunkten einiger IMCO-Ausschussmitglieder versorgen. Letztendlich ist es das EU-Parlament, das den Entwurf verabschieden wird. Und hier zeigt sich bisher keine eindeutige Position zu den Verschärfungsplänen der EU-Kommission.
Wir von prolegal e.V., allen voran unser stellv. Vorsitzender Reiner Assmann, bleiben an dem Thema dran. So wird Herr Assmann zur nächsten IMCO-Sitzung am 14.07.2016 wieder in Brüssel anwesend sein.
Im Folgenden eine Übersicht der Standpunkte der EU-Kommission, des EU-Rates und des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO)
Vollautomatische Feuerwaffen (Kategorie A bzw. KatA) in Museen und kulturellen bzw. historischen Sammlungen:
Kommission: | Dürfen die Waffen behalten, sofern nach Durchführungsverordnung 2015/2403 deaktiviert |
IMCO: | Lehnt die Deaktivierung von historischen KatA-Feuerwaffen ab, sofern Maßnahmen zur Sicherung der Öffentlichkeit getroffen sind |
EU-Rat: | Siehe Waffensammler |
Waffensammler:
Kommission: | Sieht in Waffensammler eine mögliche Quelle für den illegalen Waffenhandel, sollen von der Feuerwaffenrichtlinie erfasst werden. |
IMCO: | Lehnt das ab |
EU-Rat: | Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitgliedstaaten Sammlern die Genehmigung für den Erwerb und Besitz von verbotenen Feuerwaffen erteilen. |
Makler:
Kommission: | Stellt Makler und Händler gleich |
IMCO: | Stellt Makler und Händler gleich |
EU-Rat: | Stellt Makler und Händler gleich |
Deaktivierte Feuerwaffen:
Kommission: | Auch nach ihrer Deaktivierung unterliegen jetzt die Deko-Waffen der EU-Richtlinie. Sie sollen weiterhin in ihrer Ursprünglichen Kategorie eingeordnet bleiben. Das hat zur Folge das Deko-Waffen zukünftig genehmigungspflichtig sein sollen. Außerdem sollen Deko-Waffen bis zu ihrer endgültigen Vernichtung im Waffenregister erfasst werden |
IMCO: | Feuerwaffen, die nach der Durchführungsverordnung 2015/2403 deaktiviert wurden, sollen nicht mehr unter die Feuerwaffenrichtlinie fallen |
EU-Rat: | Auch nach ihrer Deaktivierung unterliegen die Feuerwaffen den Regelungen der Feuerwaffenrichtlinie. |
Halbautomatische Langwaffen:
Kommission: | Wegen angeblicher Umbaubarkeit zu vollautomatischen Feuerwaffen sollen diese vollständig verboten werden. |
IMCO: | Lehnt das Verbot ab. Umbauten ehem. Schusswaffen zu akustischen Signalwaffen aber sollen in ihrer ursprünglichen Kategorie eingeordnet bleiben. |
EU-Rat: | Kein direktes Verbot – will größere Magazine, egal ob austauschbar oder fest montiert, als Verbotskriterium solcher Feuerwaffen. (Text oben) |
Online-Handel:
Kommission: | Nur noch durch Makler/Waffenhändler – kein Verkauf mehr Privat/Privat |
IMCO: | Keine Einschränkungen, solange durch nationale Gesetze die Identifikation und Berechtigungsüberprüfung zum Kauf/Verkauf von Feuerwaffen geregelt ist. |
EU-Rat: | Regelung zum Online-Handel mit Feuerwaffen und wesentlicher Bestandteile verschärfen. |
Medizinisch-Psychologische Untersuchung – MPU:
Kommission: | Bei jeder Erteilung bzw. Verlängerung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis gefordert |
IMCO: | Für den Erwerb und Besitz von Feuerwaffen solle ein Überwachungssystem eingeführt werden, das eine entsprechende MPU fordern kann. |
EU-Rat: | Zweigeteilt: Für Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz von Feuerwaffen, Munition oder Vorrichtungen der KatA wird eine MPU verlangt, für Genehmigungen der KatB-D kann eine MPU gefordert werden. |
Gültigkeit der Waffenrechtlichen Erlaubnis:
Kommission: | max. 5 Jahre, muss dann erneuert werden. |
IMCO: | max. 5 Jahre, muss dann erneuert werden, es sei denn der Mitgliedsstaat hat ein kontinuierliches Überwachungssystem (z.B. Deutschland) |
EU-Rat: | max. 5 Jahre, aber nur für waffenrechtliche Erlaubnisse der KatA. |
Schalldämpfer:
Kommission: | Will diese als wesentliche Bestandteile einer Waffe einstufen. |
IMCO: | Sollen keine wesentlichen Bestandteile sein. Eine Feuerwaffe funktioniert auch ohne Schalldämpfer. |
EU.Rat: | —— |
Schreckschusswaffen:
Kommission: | EU-weite gemeinsame technische Standards, die verhindern das eine Schreckschusswaffe in eine scharfe Schusswaffe umgebaut werden kann. |
IMCO: | Siehe Kommissionsvorschlag |
EU-Rat: | Siehe Kommissionsvorschlag |
Quellen:
Entwurf der Kommission vom 18.11.2016 – COM(2015) 750
Draft Report der IMCO vom 22.03.2016 PE578.822
Vorschlag des EU-Rats von 08.06.2016 ST 9841 2016 INIT
Feuerwaffenrichtlinie 91/477/EWG
Durchführungsverordnung zur Deaktivierung von Feuerwaffen: 2015/2403
]]>Frage 2 lautete:
Welche Vor- und/oder Nachteile können sich aus Sicht der Landesregierung aus der zunehmenden Erteilung von Kleinen Waffenscheinen und dementsprechend dem Vorhalten von Waffen ergeben?
Die Antwort des Innenministeriums:
Eine zunehmende Verfügbarkeit von Waffen – unabhängig von der Waffenart – erhöht die Gefahr der missbräuchlichen Nutzung. […]
Ok.. ist eine Einschätzung, die hier nicht mit Zahlen unterlegt ist.
Frage 3 der Linken-Fraktion:
Gibt es aus Sicht der Landesregierung Gründe, den Erwerb eines Kleinen Waffenscheins von strengeren Voraussetzungen abhängig zu machen, um eine fortschreitende „Bewaffnung“ zu vermeiden? Und wenn nein, warum nicht?
Antwort:
[…] Eine Verschärfung der Voraussetzungen für die Erteilung des Kleinen Waffenscheins befindet sich gegenwärtig nicht in der Diskussion, da sich die Einführung des Kleinen Waffenscheins zum 1. April 2003 in der Praxis bewährt hat und Anhaltspunkte für eine erhöhte missbräuchliche Nutzung der mit der Erteilung eines Kleinen Waffenscheins zum Führen berechtigten Waffen nicht vorliegen. […]
Ja was denn nun?
Erst wird postuliert „Mehr Waffen = Mehr Gewalt“, rudert aber im gleichen Atemzug dann zurück, weil bisher keine Erkenntnisse über eine missbräuchliche Nutzung von Schreckschusswaffen vorliegen, für die der kleine Waffenschein jeweils beantragt wurde. Jeder Teenanger würde seine Eltern bei solch wiedersprüchlichen Aussagen zu erteilten Ge- bzw. Verboten festnageln, nur die Bürger müssen zum Thema Waffenrecht bei solchen Aussagen auf die nicht sofort ersichltliche Weishheit der Politiker vertrauen.
]]>In Paris gab es an mehreren Orten zeitlich koordinierte Angriffe von islamischen Terroristen, die mit Sprengstoffgürteln und Schusswaffen 128 Personen töteten und weiter 200 z.T. schwer verletzten. (FOCUS)
Alle Angriffe fanden in der Öffentlichkeit und gegen unbewaffnete Zivilisten statt. Zur Verbreitung von Terror und Schrecken gibt es kein besser geeignetes Mittel für entsprechend fanatische Tätergruppen. Kein Ziel lässt sich durch Schutzvorkehrungen der Polizei und den Sicherheitsdiensten schlechter schützen als die zivile Öffentlichkeit. Und jede Maßnahme, die man seitens der Politik zum Schutz der Bevölkerung anstrebt, ist auch immer eine Maßnahme, die geeignet ist die Freiheitsrechte der eigenen Bevölkerung zu beschneiden.
Man kann jetzt über die Motive der Täter streiten, sich in endlosen Debatten darüber die Köpfe hitzig rede, wie man den Terror mit immer weiteren Maßnahmen bekämpfen kann oder ob man, wie es bereits in der hohen Politik schon angedeutet wurde, westliche Bodentruppen in die Länder schickt, aus denen der Terror zu uns herüber kommt.
Aber über eines können diese Debatten und die Nebelkerzen, die in den nächsten reichlich abgefackelt werden, nicht hinwegtäuschen.
Ähnlich wie in Deutschland, hat die französische Regierung seiner Bevölkerung gegenüber ein Sicherheitsversprechen übernommen, das sie nicht halten kann. Durch entsprechende Verschärfungen in den Sicherheitsgesetzen hat sich die Regierung hierbei selbst immer mehr Kompetenzen übertragen, mit denen sie der Bevölkerung eine fatale Botschaft übermittelte: Ihr braucht euch nicht zu Sorgen, wie sorgen schon für deine Sicherheit.
Ein großer Trugschluss, wie sich wieder einmal gezeigt, hat. Es genügen einige hoch motivierte Täter, um einen ganzen Polizeiapparat in die Irre zu leiten und vom Agieren auf das reine Reagieren auf eine unbekannte Situation zu beschränken, die der Polizei ihre Regeln diktiert.
Ist das die Zukunft, die wir für uns und unsere Kinder im öffentlichen Raum vorstellen müssen?
Bevor wir uns wieder von der Politik aber die Scheindebatte über neue Sicherheitsgesetze aufbürden lassen und uns weiter an dem Ausverkauf unsere Freiheitsrechte beteiligen, sollten wir einmal inne halten und uns fragen, was wir eigentlich für uns wollen?
Niemand ist davon begeistert ständig in Angst darüber zu leben, von seinem nächsten Einkauf nicht nach Hause zurückkommen können. Genauso hat aber auch kein Interesse daran, sich auf seinem Weg in den Supermarkt an jeder Kreuzung gegenüber Sicherheitsbeamten auszuweisen oder sich in seinen Bewegungsradius auf sichere Gebiete beschränken.
Mit fortschreitenden Ausbreiten des Terrorismus im In- und Ausland aber, werden wir uns darauf einstellen müssen, wenn nicht bald ein Umdenken in der Sicherheitspolitik einsetzt.
Was wir benötigen ist eine Abkehr von der Doktrin „Der Regierung sorgt für die Sicherheit“ hin zu mehr Eigenverantwortung durch den Einzelnen.
Die Regierung kann noch so ausgefeilte Sicherheitskonzepte ausarbeiten lassen, Spezialeinheiten bereit halten und die Sicherheitsüberwachung bis in die Schlafzimmer der Bürger ausdehnen – Niemals werden solche Sicherheitskonzepte vor die Lage kommen sondern immer nur auf die Umstände reagieren.
]]>Hinweis: Anmerkungen und Ergänzungen durch den Übersetzer sind kleingedruckt.
Die High Schoolschüler Eric Harris und Dylan Klebold betraten am 20. April 1999 um 11:29 Uhr die Bibliothek der Columbine High School, in der sich zwei Lehrer, zwei Bibliothekare und 52 Schüler versteckten.
Es waren bereits zehn Minuten vergangen, nachdem Jemand wegen des Angriffs auf die Schule einen Notruf getätigt hat. Harris und Klebold hatten beide bereits Bomben deponiert und außerhalb sowie innerhalb der Schule Schüler verletzt und getötet. Sie hatten sich auch bereits einen Schusswechsel einem mit School Resource Officer1 geliefert, welcher später zu Protokoll gab, er habe sie nur deshalb verfehlt, weil er seine Brille nicht dabei hatte.
(1 Das Berufsbild ist ein Mix aus Campus-Polizei und Sozialarbeiter)
Als sich Harris und Klebold in die Schule zurückzogen, entschieden die Polizisten vor Ort auf Verstärkung zu warten. Zu diesem Zeitpunkt lebten noch 11 der 13 Personen, die Harris und Klebold insgesamt töteten.
Als die beiden um 11:29 Uhr die Schulbibliothek betraten, rief Harris so laut „Aufstehen“, das es sogar auf den Aufzeichnungen des Notrufs zu hören war.
„Schön! Ich werde trotzdem schießen“ rief Harris, als niemand aufstand. Er schoss mit seiner Flinte zwei Mal auf einen Tisch, ohne zu wissen, dass sich der 15-jährige Evan M. Todd, ein Schüler im zweiten Jahr an der Columbine High School, darunter versteckte. Todd wurde durch Holzsplitter leicht verletzt.
Sieben Minuten später entdeckten ihn die mordenden Studenten in seinem Versteck.
Der lange Weg zurück
Heute sagt Todd, dass ihn diese sieben Minuten schrecklicher vorkamen als der Moment, als die beiden Mörder ihn fanden. Sie verstörten Ihn so sehr, er war gezwungen darüber zu reden in seinem Bemühen eine Lösung zu finden.
„Zunächst fing ich langsam an“, sagt Todd. „Lehrer kamen und fragten mich, ob ich reden wollte. Aber dann fragten immer mehr Schulvertreter ob ich zu ihnen kommen könnte und ihnen meine Geschichte aus meinem Blickwinkel zu erzählen und Ratschläge zu geben. Es dauerte nicht lange, und ich reiste wegen meiner Geschichte durch das ganze Land.“
Er hat bereits vor hunderten sowohl öffentlichen als auch privaten Schulen und Hochschulen, sowie Kirchen, Jugendgruppen und anderen Gruppierungen von seinem Erlebnis berichtet und was unternommen werden muss, wie man so eine Tragödie in sogenannten „Waffenfreien Schulgebieten“ verhindern bzw. aufhalten kann. Er hatte auch Auftritte in Nationale Nachrichtensendungen und Radiosendungen.
„Als ich auf der High-School war und die Leute zu meinem Auftritt kamen, waren die teilnehmenden Schüler unaufmerksam und tuschelten miteinander“, sagt Todd, „aber wenn ich über Columbine sprach, waren die Schüler ruhig. Sie spürten die Ernsthaftigkeit. Daher bemühte ich mich auch ihnen so ehrlich wie möglich zu Antworten.“
Nach Jahren der Auftritte begann Todd damit sein eigenes Leben zu leben und weniger Auftritte zu haben. Aber dann griff ein Mörder die Kinder der Sandy-Hook-Grundschule in Connecticut an.
„Das brachte alles wieder zurück“, sagt Todd. „Ich möchte den Leuten sagen – sie packen so dass sie mir zuhören – dass vorgetäuschte Waffenfreie Zonen nicht funktionieren. Jeder muss in der Lage sein einen Mörder physisch zu stoppen. Das bedeutet, dass die guten Menschen das Recht brauchen Waffen zu tragen.“
Diese sieben Minuten in Columbine und was es bedeutet wehrlos zu sein und das die Regierung die Menschen zur Wehrlosigkeit zwingt, veränderten Todd so sehr, das sprach er oft aus, auch zu einem seiner Freunde, Billy Hallowell, der für TheBlaze.com arbeitete. Hallowell fragte Todd, was er Präsident Obama sagen würde, wenn er mit ihm sprechen könnte. Todd schrieb seine Gedanken in einer Email nieder und schickte sie zu Hallowell. Todds Email war so drängend, Hallowell veröffentlichte diese als offenen Brief an den Präsidenten.
Dieser Brief wurde Viral. (Klick – Whose side are you?)
Todd schrieb: „Ich persönlich wurde Zeuge, wie zwei Mitschüler zwölf meiner Klassenkameraden und einen Lehrer ermordeten. Das Verbot von ‚Sturmgewehren‘ [was bereits in Kraft war] konnte diese Morde nicht verhindern, auch nicht die über 30 Gesetze, die sie brachen.“ Todd fragte auch den Präsidenten: „Warum ziehen sie es vor, das Kriminelle die Möglichkeit haben sich besser zu bewaffnen als gesetzestreue Bürger?“ Und: „Auf welcher Seite sind Sie?“
In dem Brief fragt Todd den Präsidenten Punkt für Punkt mit der Bitte seine Augen für die Wahrheit darüber zu öffnen, was einen Mörder wirklich stoppen kann. Er fragt: „Ist ein System zur universellen Hintergrundüberprüfung möglich (Anmerkung des Übersetzer: vergl. Dt. Führungszeugnis) ohne eine allgemeine Waffenregistrierung? Wenn ja, dann entwerfen sie es für uns. Allgemeine Registrierungen können sehr leicht für eine allgemeine Konfiszierung benutzt werden. Sir, ich behaupte nicht, dass sie diese Maßnahme versuchen würden, aber wir müssen unsere Handlungen vor dem geschichtlichen Hintergrund betrachten.“
Zu dem Wunsch des Präsidenten nach einen Verbot vom ‚Sturmgewehren‘ entgegnet Todd, dass das „vorhergegangene Verbot von 1994-2004 wenig bis gar nicht effektiv war.“
(Anmerkung des Übersetzer: In den USA werden viele Gesetze nach 10 Jahren dahin überprüft ob sie den gewünschten Effekt hatten. Ist dies nicht der Fall, werden sie nicht verlängert. Verbote durch das auslaufende Gesetz werden automatisch aufgehoben.)
Später führt er aus, dass das Massaker an der Virginia Tech an unbewaffneten Personen in einer „Waffenfreie Zone“ begangen wurde. Seung-Ho Cho benutzte dabei zwei Pistolen mit den kleinsten hergestellten Kalibern (Glock 19 Kaliber 9x19mm u. Walther P22 Kaliber .22lr, Quelle Wikipedia) und eine Handvoll Magazine mit einer Kapazität von 10 Patronen. Es gibt keine begründeten Fakten welche den Beweis erbringen das eine Magazinbegrenzung einen Unterschied macht.“
Weiter sagt er dem Präsidenten: „Ich höre Sie fragen ‚Warum benötigt Jemand 30 Patronen um ein Reh zu erlegen? ‘ Lassen Sie mich folgende Gegenfrage stellen: Warum ziehen Sie es vor das Kriminelle besser bewaffnet sind als gesetzestreue Bürger?“ Weiter fragt Todd: „Letztendlich, seit wann ist es Aufgabe der Regierung zu regulieren was man benötigt?“
Todds Brief an den Präsidenten vereint seine Erfahrungen und Schlussfolgerungen wenn er sagt, dass „Kriminelle legal keine Schusswaffen kaufen können weshalb sie auf den Schwarzmarkt zurückgreifen. […] Mr. President, Ihre Initiativen und Vorschläge klingen warm und flauschig, aber in der Realität sind sie weit von dem entfernt was wir brauchen. Ihre Initiativen wirken wie eine Bestrafung der gesetzestreuen amerikanischen Bürgern und ermöglichen es Mördern, Gangstern und anderen anrüchigen Individuen anderen Menschen Schaden zuzufügen. Lassen Sie mich klarstellen: Diese Ideen sind die schlimmsten möglichen Initiativen, wenn sie ernsthaft Leben retten und ihren Amtseid waren wollen.“
Todd stellt dann Ideen vor, von denen er glaubt, dass sie „mehr als ein Individuum retten.“
Todd schreibt: „Als erstes vergessen Sie alle Ihre aktuellen Vorschläge und Exekutiv-Erlässe. Sie behindern nur die gesetzestreuen Bürger und brechen die Absicht der Verfassung. Jeder Vorschlag kostet Freiheit, gewährt einer bereits übermächtigen Regierung mehr Macht und ermöglicht erstarkten Kriminellen Amokläufe.“
„Als zweites, veranlassen Sie im Kongress das er das „Waffenfreie-Zonen-Gesetz“ wiederruft. Lassen Sie nicht zu, dass Amerikas Lehrer und Schüler noch einen weiteren Tag gefährdet sind. Eltern und Lehrer haben das natürliche Recht sich selbst zu verteidigen und nicht eingesperrt zu werden wie Kriminelle. Es gibt keinen Grund, warum die Lehrer entwaffnet sein müssen, wenn sie ihren Job machen. Es gibt genauso keinen Grund, warum Eltern oder Ehrenamtliche entwaffnet sein müssen, wenn sie die Schulgrenze überschreiten.“
Weiter führt er aus: „Dies ist Ihre Chance die Geschichte zu korrigieren und die Freiheit wieder herzustellen. Dieser simple Akt der Wiederherstellung der Freiheit wird potentielle Mörder abschrecken und Solche, die es versuchen, werden auf großen Wiederstand treffen. Mr. President, machen sie das Richtig, stellen Sie die Freiheit wieder her und retten Sie Leben. Zeigen sie den Amerikanern, das sie mit ihnen sind und nicht mit Kriminellen und Gangstern.“
Als er für diesen Artikel interviewt wurde, sagte Todd, dass ihn viele Überlebende von Columbine kontaktiert haben, nachdem sein Brief an den Präsidenten veröffentlicht wurde. Er sagte, dass viele ihm für seine mutigen Worte gedankt haben. Außerdem wünscht er sich, dass Jemand eine Umfrage unter den Schülern starten möchte, da er das Gefühl hat, dass die meisten von Ihnen nicht mit den Vorschlägen des Präsidenten einverstanden sind.
In der Tat, sagt Todd, haben ihm viele ehemalige Columbine-Schüler gesagt, dass sie sich wünschten an diesem Tag wäre ein guter Mensch mit einer Waffe da gewesen.
„Ich machen den bewaffneten Wachleuten oder der Polizei keinen Vorwurf, dass sie nicht in die Schule gegangen sind“, sagt Todd. „Columbine war Nichts, worauf sie vorbereitet waren. Ihre Ausbildung beinhaltete Kontrolle und Verhandlung. Sie waren nicht auf das Geschehen vorbereitet, aber sie haben Viel seit dem geändert. Heute wissen sie es besser.“
Annäherung des Bösen hören
An diesem schrecklichen Tag, nachdem Todd mit der Flinte verletzt wurde, drangen die Mörder von Columbine weiter in die Bibliothek ein. Sie fanden und erschossen den sechzehnjährigen Kyle Velasquez, der sich unter einem Computertisch zusammenrollte. Klebold feuerte mit seiner Flinte auf den nächsten Tisch und verletzte drei Schüler – Patrick Ireland, Daniel Steepleton (beide 17 Jahre) und den 18-jährigen Makai Hall.
Zwischenzeitig ging Harris zu einer weiteren Reihe Computertische. Er erschoss unter dem ersten Tisch den 14-jährigen Steven Curnow. Als nächstes schoss er unter den angrenzenden Tisch, verletzte den 17 Jahre alten Kacey Ruegsegger. Dann tötete er Cassie Bernall, 17 Jahre, der sich unter einem anderen Tisch versteckte.
Während Harris die Schüler verhöhnte, ging Klebold zu einer anderen Tischgruppe, wo er drei bekannte Schulsportler entdeckte – die 18-jährigen Isaiha Shoels und Matthew Kechter sowie der 16-jährige Craug Scott – die sich unter dem Tisch versteckten. Harris tötete Shoels, Klebold erschoss Kechter. Scott lag in dem Blut seiner Freunde, seinen Tod vortäuschend.
Die Killer verwundeten mehrere weitere Personen, dann töteten sie den 18-jährigen Lauren Townsend.
Mehrere Minuten vergingen in denen sie weitere Schüler in der Bibliothek entdeckten, verwundeten oder töteten. Um 11:35 Uhr töteten sie den 17-jährigen Corey DePooter, dem später angerechnet wurde seine Freunde beruhigt zu haben und auf die Polizei zu warten.
Das Duo tötete innerhalb von 6 Minuten 10 Personen und verletzte 12 weitere.
Todd hatte sich nach seiner Verwundung versucht zu verstecken, aber sie fanden ihn. Klebold hielt ihm eine Waffe an den Kopf und fragte ihn, warum er ihn leben lassen soll. Todd sagte, dass er „immer gut zu den beiden gewesen ist.“ Harris stand ein wenig abseits, Klebold unterstützend. Aus einer Laune heraus erschossen sie Todd nicht.
Um 11:36 Uhr verließen die beiden Mörder die Bibliothek, auf der Suche nach weiteren Opfern.
Nachdem sie gingen, half Todd, selbst leicht verwundet, anderen Schülern bei der Flucht aus der Schule. In Folge seines Handelns verliehen ihm die Pfadfinder von Amerika ihre Ehrenmedaille und der Staat Colorado verlieh ihm eine Auszeichnung.
Die nächsten 32 Minuten streifte das Mörderduo durch die Schule, schoss um sich und platzierte Bomben, konnte aber Niemanden mehr Schaden zufügen. Um 12:08 Uhr beging das Duo Selbstmord, ungefähr zwei Minuten nachdem die erste Spezialeinheit das Gebäude betrat – und zeigten damit, wie schwach und wenig hartnäckig sie wirklich waren.
Jetzt, Jahre später, macht Todd der Polizei keine Vorwürfe. Er macht der Schule keine Vorwürfe. Er weist nur Ideologen zurück, die nicht zugeben wollen, dass Freiheit wirkt. Er will nur Dinge richtig machen.
„Wir stecken an einem Punkt der zu einer ausweglosen Verhandlungssituation wurde“, sagt Todd. „Die NRA hat Recht. Freiheit ist das, was einen Killer stoppt.“
Todd ist lebenslanges Mitglied der NRA.
„Ich bin kein großer Jäger“, sagt er, „aber ab und zu gehe ich jagen.“ Vor allem sieht er Schusswaffen als das, was die Gründerväter schon taten – als ein Werkzeug, für das wir das fundamentale Recht auf Besitz und Tragen als freie Bürger besitzen.
]]>Der deutsche Entwurf kann im Original hier eingesehen werden: Klick (Download)
Die wesentlichen Punkte:
Die Punkte 1-7 haben dabei auf die Vermeidung der illegalen Bewaffnung von Terroristen in etwa die Wirkung eines Placebos. Sie richten sich alle gegen die legalen Waffenbesitzer, die mit Ihren Waffen kriminalistisch so gut wie gar nicht in Erscheinung treten. Tatsächlich stellt das BKA in seinen jährlichen Berichten zur Waffenkriminalität folgendes fest:
Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet wurden, machen lediglich rund 0,2% aller in der PKS erfassten Fälle aus. Das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial ist daher insgesamt als gering zu bewerten.
Hier könnte man jetzt anfangen und die einzelnen Punkte des Kommissionsvorschlages zerlegen. Das ist aber bereits an anderen Stellen ausführlich geschehen.
Es soll mehr auf die Reaktion der EU-Abgeordneten eingegangen werden, die von Waffenbesitzern aus ganz Deutschland angeschrieben wurden, und die ihren Unmut über das Vorhaben des Leiters der Task Force gegen Waffenhandel, Fabio Marini, geäußert hatten. Es haben nicht alle 96 Mitglieder des Europäischen Parlament (MdEP) geantwortet. Aber die Antworten, die per E-Mail versendet wurden (und übrigens alle nur ein Formtext waren ohne genau auf die Beschwerde der Bürger einzugehen) lassen teilweise hoffen, aber leider auch bangen.
Die Antworten sind hier jeweils als PDF verlinkt (Klick auf Name) mit einer kurzen Zusammenfassung.
Ist der Meinung, dass das angestrebte Verbot von Kat B7 keine Sportschützen oder Jäger betreffen wird. Hier ist Herrn Voss dringend angeraten sich bei den Waffenbesitzern in seinem Wahlkreis schlau zu machen (bzw. sich schlau machen zu lassen). Er lässt durchblicken, das der Vorschlag der Kommission im Januar nicht verabschiedet werden wird, da die Vorschläge in beiden Gremien (Justice and Home Affair u. Market and Consumer Protection) noch einmal abgeändert werden.
Auch er glaubt, dass Sportschützen und Jäger vom Verbot der Waffen der Kat B7 nicht betroffen sein werden. Er liefert noch die Information, dass der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission abgeben wird.
Auch hier: Seiner Meinung nach betrifft das Kat B7 Verbot keinen deutschen Waffenbesitzer. Spätestens jetzt fällt auf, dass die Kernsätze der Schreiben identisch sind.
Als Präsident der parlamentarischen Intergruppe Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten wolle er sich dafür einsetzen, dass übermäßige Belastungen für Jäger und Sportschützen vermieden werden.
Identisch mit Ihren Parteikollegen.
Seine Mail weicht von dem Standard seiner CDU-Kollegen ab. Er verwehrt sich gegen einen pauschalen Generalverdacht gegen die legalen Waffenbesitzer. Er scheint den Vorschlag der EU-Kommission etwas genauer gelesen zu haben, jedenfalls fehlt bei ihm der Satz in dem das Verbot von Kat B7 keinen deutschen Jäger oder Sportschützen treffen würde.
Hinzu kommt noch, dass heute im bayrischen Landtag der Antrag der CSU angenommen wurde, in der der Landtag den Bund auffordert dafür Sorge zu tragen, das die EU-Feuerwaffenrichtlinie keinen Einfluss auf das deutsche Waffenrecht nehmen kann. Klick – Drucksache 17/9226
In Ihrer Presseerklärung spricht sie sich komplett gegen eine Verschärfung der Waffengesetzt zu Lasten der legalen Waffenbesitzer aus. Sie bezeichnet das angestrebte Verbot von Kat B7-Feuerwaffen als Schuss ins Leere.
Zusammen mit dem Antrag der CSU wurde auch der Antrag der Freien Wähler angenommen, in dem der Bund aufgefordert wird das bereits schon sehr strenge Deutsche Waffenrecht durch die EU-Richtlinie nicht noch weiter zu verschärfen. Die FW sehen in der Verschärfung nicht nur keinen Sicherheitsgewinn, sondern auch eine Gefahr für das Ehrenamt, das durch die vielen Schützenvereine geleistet wird. Klick – Drucksache 17/9257
Er spricht sich komplett gegen eine Verschärfung der EU-Richtlinien gegen den legalen Waffenbesitz aus. Auch er bezieht sich auf das Ehrenamt in den Schützenvereinen und die freiwillige Arbeit der Jäger, die er durch eine weitere sinnlose Verschärfung in Gefahr sieht.
Er lehnt die Verschärfung des Waffenrechts durch die EU komplett ab. Er stellt sogar, zusammen mit seiner Parteikollegin Beatrix von Storck (Video), die Forderung, das Waffenrecht nicht nur nicht zu verschärfen, sondern das deutsche Waffenrecht auf den Prüfstand zu stellen, mit der Möglichkeit der Einführung eines Waffenpasses. Dieser soll es jedem zuverlässigen, unbescholtenen Bürger zusammen mit dem Nachweis von Sachkunde und Training erlauben Schusswaffen zum Selbstschutz zu erwerben.
Gleichzeitig wurde auf dem Bundesparteitag der AfD am 29.11.2015 in Hannover eine Resolution von den 600 Delegierten ohne Gegenstimmen angenommen, in der die AfD eine Liberalisierung des deutschen Waffenrechts fordert. Klick – Resolution des AfD-Bundesparteitag
Ob diese Resolution Eingang in das Wahlprogram der Partei für die Bundestagswahl 2017 findet?
In seiner Videoansprache spricht er sich gegen die Verschärfung des Waffenrechts aus. Er sieht hier den Verlust von Freiheiten des Einzelnen und ein grenzenloses Misstrauen der EU gegenüber den legalen Waffenbesitzern. Er spricht in seiner Videobotschaft von einer „wehrhaften Demokratie“, die ihre Freiheiten und Werte in Zeiten des Terrors verteidigen können muss. Ob man das als versteckte Forderung zur Liberalisierung des Deutschen Waffenrechts verstehen kann?
Bis jetzt waren die Antworten der MdEP’s relativ gesehen im Sinne der legalen Waffenbesitzer. Von den Abgeordneten von B90/DIE GRÜNEN liegen bis jetzt noch keine Antworten vor. Wie diese aber ausfallen würden, kann man sich anhand der Erfahrungen denken, welche die Waffenbesitzer in Deutschland in den letzten Jahren mit deren Forderungen zum Waffenrecht gemacht haben. Aktuell hetzt B90/DIE GRÜNEN in Sachsen gegen den legalen Waffenbesitz. (Klick)
Von den Hinterbänkler Bernd Sonneborn (Die PARTEI), Udo Voigt (NPD), Stefan Eck (Parteilos) und Julia Reder (Piratenpartei) sind keine Antworten bekannt.
Kommen wir jetzt zu den Antworten der MdEP’s der SPD und DIE LINKE.
Jo Leinen (SPD), Knut Fleckenstein (SPD), Petra Kammerevert (SPD) und Susanne Melior (SPD)
Alle vier antworten mit dem gleichen Schreiben auf die Anfragen der Bürger. Zunächst kommt ein Lippenbekenntnis, man wolle „weder ausgebildeten Jägern noch Sportschützen die grundsätzliche Verwendung von Feuerwaffen verbieten.“ Im Folgenden aber befürworten sie sie strenge Regeln zum Online-Handel und das angestrebte Verbot von Kat B7-Feuerwaffen. Zusätzlich setzen sie noch einen drauf, indem Sie den legalen Waffenbesitzern unterstellen, sie würden Ihre Waffen „für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen)“ verwenden. Damit dürfte klar sein, wo die SPD in Sachen Waffenrecht zukünftig seine Positionen bezieht.
Hinzu kommt, dass die SPD-Fraktion im Bayrischen Landtag einen Antrag gestellt hatte, in dem der Bund aufgefordert werden sollte die angestrebten Waffenrechtsverschärfungen zu unterstützen, ausgenommen die fünf-Jahres-Frist für waffenrechtliche Erlaubnisse und der verpflichtenden medizinischen Untersuchung. Drucksache 17/9256
Dieser Antrag wurde nicht angenommen!
Seine einzige Position: „Für mich ist jede Waffe in Privatbesitz eine zu viel.“
Es bleibt noch viel zu tun.
Über Weihnachten/Neujahr sind die Abgeordneten zu Hause in ihren Wahlkreisen. Kontaktieren Sie die Abgeordneten Ihres Wahlkreises. Wenn diese merken, das der Unmut zu den Vorschlägen der Kommission bis vor ihre Haustür bzw. Kreisbüro reicht, dann kann man evtl. ein Umdenken bei den Politikern erreichen. Vor allem aber: Kritisieren sie nicht einfach nur, sondern klären Sie auf. Ein Politiker ist zu einem Thema, das nicht zu seinen politischen Kernthemen gehört, nur so gut informiert, wie ihn seine Berater informieren. Wir als Waffenbesitzer, die wir mit dem Waffenrecht ständig umgehen müssen, sind daher bestens geeignet bei den Abgeordneten Aufklärungsarbeit in Sachen Deutsches Waffenrecht zu leisten.
Von unserer Presse hier relativ unbeachtet, und von unseren waffenverbietenden Politikern ignoriert, geschah am 18.11.2014 folgendes.
Zwei Personen betraten am Dienstagmorgen, bewaffnet mit Messern, Äxten und einer Schusswaffe, die Kehilat Bnei Torah Synagoge in West-Jerusalem und griffen die anwesenden Betenden an. Drei Verkehrspolizisten, die nach dem Notruf zuerst am Tatort eintrafen, lieferten sich mit den Tätern ein Feuergefecht. Dabei wurden die beiden Täter erschossen und zwei der Polizisten verwundet, einer davon so schwer das er Stunden später an seinen Verletzungen starb.
Insgesamt wurden vier Besucher der Synagoge getötet und sieben weitere zum Teil schwer verletzt.
Das ist die Meldung, auf ihre wichtigsten Fakten begrenzt. (Quelle: Ha’aretz vom 18.11.2014)
Vielleicht fragen sich einige: „Ja und? Was soll‘s? Ist in Israel passiert, die haben doch immer Stress…“
Tatsächlich stellt der Angriff auf Betende in einer Synagoge den vorläufigen Höhepunkt in einer Welle der Gewalt dar, die seit Wochen, zu großen Teilen unbeachtet von der Weltöffentlichkeit, durch Israel geht. Aber ungeachtet der Ursachen für diesen Hass gegen Israelis, und der gläubigen Juden im Speziellen entgegen gebracht wird, so überrascht die Ankündigung des Ministers für Innere Sicherheit, Yitzhak Aharonovitch.
Das israelische Waffengesetz – ein Überblick
In Israel gibt es kein verfassungsmäßiges Recht auf Waffenbesitz. Ähnlich wie in Deutschland, benötigt man zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe eine Waffenlizenz. Berechtigt für den Besitz und das Führen von Schusswaffen sind in Israel Personen, auf die folgende Kriterien zutreffen:
In der Regel ist der Waffenbesitz auf eine Waffe beschränkt und der Besitzer darf max. 50 Patronen pro Jahr erwerben. Ausgenommen davon ist der Bedarf für das Trainieren, der auf den Schießständen erworben wird. Die Waffenlizenzen müssen mit allen Nachweisen und Überprüfungen alle drei Jahre neu beantragt werden. Das verdeckte oder offene Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit für Zivilisten ist an keiner besonderen Lizenz gebunden. Quelle: |
Wenige Stunden nach der Bluttat versprach der Minister die Regelungen des Waffengesetzes in Bezug auf das Erwerben von entsprechenden Waffenlizenzen zu lockern. (Quelle: The Times of Israel vom 18.11.2014) Im Jahr 2013 hatte Minister Aharonovitch noch das Ziel, die Zahl der Inhaber einer Waffenlizenz pro Jahr um ca. 10.000 zu senken. (Quelle: Ha‘aretz vom 22.05.2013)
Um jetzt kein falsches Bild vom israelischen Waffengesetz zu haben, auch wenn einigen Lesern jetzt die Bilder von jungen Israelis durch den Kopf gehen, die mit dem M4-Sturmgewehr bewaffnet in der israelischen Öffentlichkeit gemacht wurden. Auf diesen Bildern sind fast ausschließlich Angehörige der israelischen Streitkräfte zu sehen, die gerade nicht im Dienst sind. Das Militär schreibt aber seinen Soldaten vor, immer auf einen Angriff reagieren zu können, weshalb diese auch während ihres Urlaubs ihre Dienstwaffe mit sich führen müssen. Das Waffengesetz, das den Waffenbesitz für Zivilisten reguliert, ist hingegen sehr streng.
(siehe Kasten).
Am 20.11.2014 stellte Minister Aharonovitch dann die Lockerungen des israelischen Waffengesetzes vor:
Die Restriktionen zum Erwerb einer Schusswaffe zur Selbstverteidigung werden gelockert, so dass in Zukunft auch Personen eine Schusswaffe erwerben können, die vorher davon ausgenommen waren.
Zusätzlich sollen die Zahl der Zonen, in denen das Führen von Schusswaffen bisher verboten war, eingeschränkt werden.
Der bürokratische Vorgang bei Verlängerungen von Waffenlizenzen soll vereinfacht und beschleunigt werden.
Dazu sagt der israelische Innenminister Aharonovitch:
“The decision to ease [approving gun permits] is a result of the present need to strengthen the feeling of security for the population, in light of the recent terrorist incidents befalling us,“ Aharonovitch said. „Issuing the licenses will done in a controlled and responsible fashion while using judgment, and based on the criteria of authorization and training.“
„Die Entscheidung zur Erleichterung [der Genehmigung von Waffenlizenzen] ist, angesichts der jüngsten Terrorfälle, das Ergebnis der aktuellen Notwendigkeit zur Stärkung des Sicherheitsempfinden für die Bevölkerung“ sagte Aharonovitch. „Das Ausstellen der Lizenzen wird kontrolliert, verantwortungsvoll und gerecht geschehen, basierend auf den Kriterien der Zulassung und des Training.“
(Quelle: Ha’aretz vom 20.11.2014)
Nach Aussage von Boaz Ganor, Direktor des Internationalen Instituts zur Terrorismusbekämpfung in Herzliya, sei das Ziel dieser Lockerung, die Zahl der Schusswaffen in der Bevölkerung zu erhöhen, damit in Zukunft im Fall eines Angriffes diese sich besser gegen Angreifer verteidigen können, wenn die Polizei gerade nicht präsent ist.
Hierzulande würde ein Innenminister politischen Selbstmord begehen, würde er eine Reform zur Liberalisierung des §19 WaffG oder Selbstschutz als viertes Bedürfnis zu unserem erprobten Bedürfnisprinzip fordern. Tatsächlich gibt es Stimmen, die in einer Lockerung des Waffengesetzes den Untergang des staatlichen Gewaltmonopols sehen.
Dietrich Alexander, stellv. Ressortleiter Außenpolitik
[…]Die Regierung will nun die Waffendichte in Israel erhöhen, damit die Bürger selbst schneller und flexibler auf Mordversuche und Angriffe dort reagieren können, wo Polizei oder Armee nicht präsent sind. Sie weitet den Kreis derer aus, die Waffen tragen dürfen, und riskiert damit, ihr Waffen- und Gewaltmonopol aus der Hand zu geben oder zumindest auf solche Personen auszudehnen, die sie kaum mehr kontrollieren kann. […]
Quelle: Die Welt –Israel will eine schnelle Bewaffnung seiner Bürger – Onlineartikel vom 18.11.2014
Es mag skurril wirken, wenn in dieser aufgeheizten Atmosphäre religiös motivierter Gewalt die Restriktionen zum Waffenrecht gelockert werden. Tatsächlich wurden von den israelischen Bürgern seit längerem Liberalisierungen des Waffenrechts gefordert.
Lange waren Politiker in Israel der Meinung, man könne die Zahl der Gewalttaten gering halten, wenn man die Zahl der verfügbaren Schusswaffen in der Bevölkerung gering hält. Es mutet seltsam an, das israelische Politiker aus der schmerzhaften Lektion des Holocaust im 3. Reich, durch eine gesetzlich entwaffnete Bevölkerung begünstigt, keine entsprechenden Lehren gezogen haben und stattdessen selbst ein restriktives Waffenrecht erarbeiteten. Stattdessen versuchte man der Bedrohungslage durch palästinensische Attentäter mit umfassenden Kontrollen, Beschränkungen und Verboten zu begegnen. Aber so ein System funktioniert in einer demokratischen Gesellschaft nur bedingt. Irgendwann ist der Punkt erreicht, da überschreitet so eine Gesellschaft die Grenze zum Totalitarismus. Mit den Worten von Benjamin Franklin gesagt: „Wer Freiheit aufgibt um Sicherheit zu erlangen, wird am Ende beides verlieren.“
Das aktuelle Attentat in Israel hat den Politikern wahrscheinlich endgültig und schmerzhaft vor Augen geführt, dass sich Täter nicht an israelische Gebote und Gesetze halten, sondern ihre eigenen Gesetze, Regeln und Gebote befolgen. In dem aktuellen, offensichtlich religiös motivierten Fall war die mitgeführte Schusswaffe nur eines der Tatmittel, aber nicht das Ausschlaggebende. Hier waren Äxte und Messer die bevorzugten Tatwerkzeuge. Einer der Täter verwendete sogar ein normales Küchenmesser. Hier zeigen sich die Grenzen, die ein Waffengesetz hat. Vor allem zeigte sich, dass ein restriktives Waffengesetz nicht den Täter entwaffnet, sondern die potentiellen Opfer wehrlos macht.
Liberalisierungen bzw. Lockerungen von gesetzlichen Einschränkungen rufen auch immer Mahner und Pessimisten auf den Plan.Gerade in Bezug auf Gesetze, welche die öffentliche Sicherheit betreffen und bei einer Liberalisierung den Bürgern mehr Eigenverantwortung zugestehen, propagieren die Gegner die Abschaffung des staatlichen Gewaltmonopols. Viele, selbst ausgebildete Juristen hierzulande, unterstellen den Bürgern eines Staates, die eine Bewaffnung zum Selbstschutz fordern, die Unterhöhlung des staatlichen Gewaltmonopols und Begünstigung von Anarchie und Selbstjustiz. Würde man jetzt aber die Waffengesetze eines Staates hin zu einer legalen und behördlich kontrollierten Bewaffnung zum Selbstschutz liberalisieren, wie äußert sich dann die propagierte Untergrabung des staatlichen Gewaltmonopols? Die Verfechter dieser Meinung möchten sich mal folgender Überlegungen stellen:
Und die wohl wichtigste Frage, die sich jeder Vertreter der These „Bewaffnete Bürger untergraben das staatliche Gewaltmonopol“ stellen sollte:
Wie definiert sich eigentlich das staatliche Gewaltmonopol?
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Neben der Flyer-Aktion, die in dem Beitrag vom Oktober angesprochen wurde, versuchte aber auch eine spezielle Ermittlungsgruppe „Görli“ die Situation am Görlitzer Platz in den Griff zu bekommen. Leider erfuhr die Ermittlungsgruppe relativ wenig Unterstützung. Trotz aller Defizite bei der Unterstützung blieben Erfolge aber nicht aus. Die Gruppe klärte seit Mai 2014 256 Straftaten rund um den Görlitzer Platz auf, ermittelte 107 Tatverdächtige und erwirkte neun Haftbefehle. Die Beamten leiteten insgesamt 831 Ermittlungsverfahren ein, darunter 421 wegen Drogendelikten.
Vor diesem Hintergrund erscheint die folgende Meldung wie ein tiefsitzender Schlag in die Magengegend:
Polizei löst Soko gegen Dealer im Görlitzer Park auf
Diese Meldung ist so überraschend, selbst der Pressesprecher der Berliner Polizei, Stefan Reidlich, wusste von der Auflösung der Ermittlungsgruppe nichts. Als Begründung für die Auflösung der Ermittlungsgruppe wurde mangelnde Unterstützung sowohl durch das Polizeipräsidium als auch dem Landeskriminalamt angeführt.
So überraschend die Meldung auch ist, so verheerend ist das ausgesendete Signal:
Die Stadt Berlin, bei den Verbrechenszahlen seit Jahren in den Kriminalstatistiken führend, kapituliert vor dem Verbrechen!
Anstatt mehr Beamte auf die Straße zu bringen, Ermittlungsverfahren miteinander zu vernetzen und der organisierten Kriminalität den Kampf ansagt, zieht man erfolgreiche Beamte ab und löst eine Ermittlungsgruppe auf, die an dem Brennpunkt Görlitzer Platz ein unmissverständliches Signal aussenden kann, es in der Vergangenheit auch getan hat. Eine ähnlich Unverständnis hervorrufende Entscheidung in Berlin war Anfang November z.B. auch die Meldung, dass der als Hardliner bekannte Oberstaatsanwalt Rudolf Hausmann, zuständig für Jugendstrafrecht in Berlin, seines Posten enthoben und in die Abteilung Wirtschaftskriminalität und Korruptionsbekämpfung versetzt wurde. Solche Entscheidungen sind unverständlich, haben sogar einen gewissen Beigeschmack.
Aber damit nicht genug.
Sind Kriminelle überführt und rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt, so gibt es Politiker, die alles daran setzen die verhängte Strafe mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln einerseits drastisch zu verkürzen, aber auch den Aufenthalt in den Gefängnissen für die Insassen mit immer mehr Komfort so angenehm wie möglich zu gestalten. Gleichzeitig aber schießen sich diese Politiker in Berlin, die mit ihrer Politik und dem Spardiktat bei der Polizei diese Zustände hervor gerufen haben, auf eine Gruppe ein, die zu den am strengsten überwachten und zu den rechtstreuesten Bürgern des Landes zählt.
Richtig: Sie verlangen wieder einmal schärfere Kontrollen und Gesetze für die Waffenbesitzer.
Wortführer in diesem Fall ist der Berliner Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux, der eine Einführung einer Gebühr für Aufbewahrungskontrollen der legalen Waffenbesitzer und eine getrennte Lagerung von Waffen und Munition verlangt. Das in Berlin die Fallzahlen der Straftaten mit Schusswaffen, die legal besessen wurden, pro Jahr an einer Hand abgezählt werden können, war schon einmal Thema in diesem Blog: siehe Blogeintrag Wildes Berlin
Beide Forderungen des Politikers haben die Begründung, man sorge sich um die Sicherheit der Bürger.
Unter dem Gesichtspunkt, dass Berlin auch als die Hauptstadt des Verbrechens bezeichnet wird, dem Wellness-Programm für Straftäter, dem jüngsten Fauxpas zum Görlitzer Platz und in der Staatsanwaltschaft, stellt sich die Frage, ob Politiker wie Benedikt Lux überhaupt daran interessiert sind, das die Bürger in Sicherheit leben können.
Einzig die Forderung nach einer Amnestieregelung bei Abgabe illegaler Schusswaffen kann von unserer Seite Unterstützung finden, auch wenn die Kriminellen ihre Schusswaffen mit Sicherheit behalten werden.
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