Category: Täter

Verbrecherrechnung

Von , 27. April 2011 21:49

Von Lutz Möller
http://lutz-moeller-jagd.de/Waffen/Waffen_im_Volk.html

Der angehende Verbrecher bildet ein Wagnis-zu-Gewinn-Verhältnis.

Gewagt wird gesellschaftliche Mißbilligung, Ächtung, Haft, Strafe, Verletzung oder gar der Tod. Gewonnen sollen Geld, Macht, u. ä. werden. Dann stellt er noch eine Entdeckungswahrscheinlichkeit auf. Nach Prof. Hans Alberts, Polizeihochschule Hamburg, ist die ein wesentliches Merkmal Täterverhalten zu erklären.

Erst nach geschätztem Wagnis-zu-Gewinn-Verhältnis entscheidet sich der Verbrecher zu handeln.

Ein bewaffneter Angriff gegen bewaffnete Opfer ist äußert gewagt, denn ein Schußwaffenangriff nimmt die eigene leibliche Vernichtung in Kauf, denn nur gekonnte schwierige Kopf- und hohe Wirbelsäulentreffer führen zur sofortigen Kampfbeendigung, lärmen, ziehen Aufmerksamkeit und Polizeierscheinen nach sich, werden in der polizeilichen Ermittlungsarbeit bevorzugt.

Für solch hohes Wagnis sollte sich der mögliche Gewinn dann schon lohnen, sonst sucht sich der angehende Verbrecher einen anderen Weg sein Bedürfnisse zu befriedigen, läßt also den Vorsatz ein Gewaltverbrechen gegen ein bewaffnetes Opfer zu führen, leichter fallen als gegen ein unbewaffnetes Opfer. Verbrecher wollen Beute – keine Schießereien.

Anscheinend denken Verbrecher eben genau so, denn die Gewaltverbrechenzahlen sind in den meisten US-Staaten, die Schußwaffen zu führen erlauben, niedriger als im heutigen entwaffneten England! Auch in dem seit der Jahrhundertwende weitgehend entwaffneten New York City bewirkt das Waffenverbot nicht das gewünschte Ergebnis, Gewaltverbrechen mit Schußwaffen zu verhindern. In England und Australien stiegen ach den dortigen Kurzwaffenverboten die bewaffnete Kriminalität mit eben solch Kurzwaffen stark an. Die Verbote waren kontraproduktiv. Waffenverbote begünstigen böswillige Angriffe gegen wehrlose Opfer!

Jeder Soldat, Polizist oder Jäger läuft andauern bewaffnet unter Bewaffneten herum. Zwischen denen herrscht gelegentlich auch Streit. Den Streit beizulegen werden hier Waffen grundsätzlich nie gebraucht. Im Gegenteil! Das Wissen um den Besitz der eigenen Waffe hilft oft, den eigenen Streitgeist im Zaume zu halten, sich in beherrschter Selbstzucht zu üben. Wer will schon wegen einer Unbedachtsamkeit seine Lizenz verlieren?

Ist nun deutlich, nicht Waffen, sondern Verbrecher bilden das Problem?

Verbrecher sollen also bekämpft werden, nicht Waffen. Denn nicht Waffen, sondern Menschen, und zwar böse, klauen, brechen ein, brennen, schänden, töten oder morden gar. Damit die Guten sich der Bösen erwehren können, sollen die Guten die Möglichkeit haben sich zu bewaffnen und ggf. die Bösen abwehren zu können. Die Kriminellen sind eh schon, werden immer als deren ureigenes Handwerkzeug bewaffnet sein und bleiben. Ordnungsrecht betrifft nur die, die sich daran halten. Verbrecher nicht. Verbrecher halten sich nicht ans Waffengesetz. Die erreicht man damit nicht. Solange gesetzgebende Politik diesen grundlegenden Zusammenhang zwischen gesellschaftliches Handeln lenken sollenden Wunschvorstellungen und tatsächlichen, unmittelbaren Gesetzwirkungen für das einzelne Opfer mißachtet, läuft sie ins Leere. Wenn der Gesetzgeber widersinnig Täter und Opfer in einen Gesetztopf wirft, beide gleich regeln will, obwohl nicht Gleiches zu regeln ist, statt die Schutzwürdigen von den Rechtbrechern getrennt zu behandeln, wird sich Verbrechensabwehr nicht bessern lassen, Mitglieder der Ostmafia sind mit gemeldeten Waffen mitsamt den dafür nötigen (ggf. falschen) Waffenpapieren ausgerüstet. Täuschende falsche Papiere sind für organisierte international operierende Verbrecher ebenso Handwerkszeug wie Waffen. Verbrecher muß man mit polizeilichen Mitteln verfolgen, nicht mit Ordnungsrecht.

Die strafverfolgenden (sic!) Staatsanwaltschaft und Polizei regen sich immer erst nach der bösen Tat. Die Polizei läuft den Tätern nach der Tat hinterher, nicht dem Opfer schützend vorweg, sofern es sich nicht vielleicht um den Landesinnenminister auf Reisen handelt, sondern um Oma vorm Fernseher im Sessel mit dem Familienschmuck und ein klein bißchen Bargeld im Schrank.

Der nicht Opfer sein will muß sich schützen. Der nicht ungeschützt Opfer sein soll, muß sich selbst wehren können. Um sich notfalls wehren zu können, darf ich dem Opfer nicht per Waffengesetz verbieten, sich zu bewaffnen.

Die letzten Teile der terroristischen RAF, die damals mit größtem Aufwand gesuchte Staatsfeindin Nr.1, die nicht erschossen wurden oder im Gefängnis landeten, ließen von deren vermeintlichen anti-nationalsozialistischen Gewalttaten (denn die alten Nazis waren schon seit Jahrzehnten von der Geschichtsbühne verschwunden, die nachahmenden Glatzkopfbomberjackentypen gab es damals noch nicht) für eine pro-sowjetische Zukunft erst ab, als sich die kommunistische Idee mit deren Zusammenbruch endgültig selbst erledigt hatte, ab. Nicht Gesetze, noch Verfolgung, und zwar mit größtem Einsatz, konnten die „linken Brüder“ von deren wirren bösen Taten abbringen, sondern allein deren verlorener Traum.

Wozu noch Terroristenwaffengesetze von 1972, wenn keine Terroristen von 1968 mehr da sind?

Schon das Reichswaffengesetz von 1938 konnte seinen beabsichtigten Zweck, gewaltige Verbrechen mit Waffen zu verhindern, nicht erfüllen. Genau so wenig wie das Bundeswaffengesetz von 1972 den Terrorismus nicht aushebeln konnte. Die Leidtragenden der sich jeweilig verschärfenden Gesetze waren die schutzlos gemachten Bürger, die nun immer leichtere Opfer der Verbrecher wurden. Halt – nicht ganz! Wir Deutschen haben die verordneten Gesetze nie ganz vollzogen. Sowohl unter Hitler, als wir uns wegen kleinerer Kleinigkeiten, als verbotene Waffen zu besitzen, schnell morgens um 2 Uhr von der GeStaPo abgeholt uns im KZ oder am Galgen wiederfanden, noch nach dem verlorenen Krieg, als die Besatzer schlicht jeden zu erschießen drohten, der noch eine Waffe habe, gaben wir alle Waffen ab. Ein paar Waffen, alte Prügel, gerade genug um dem Schein Genüge zu tun, wurden vielleicht abgegeben. Die meisten Waffen blieben den Drohungen trotzend dort, da sie hingehören: im Haus. Übliche Schätzungen gehen von 5 bis 10 Millionen Waffen in deutscher Hand aus. Dabei sind oft mehrere Waffen in einer Hand, so daß die Zahl durch Waffen geschützter Haushalte als noch geringer anzusehen wäre. Wenn ich bedenke, wie ich oft in Erbfällen bei Waffen als bekannter Jäger um Rat gefragt werde, wieviele jener Waffen teils seit vielen vielen Jahrzehnten über Kriege und Besatzungen hinweg, nicht angemeldet sind, dann erschienen mir vorige Schätzungen über deutschen Waffenbesitz in privater Hand glaubwürdig.

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