Lagerung

Von , 15. Oktober 2011 18:52

Seit 2009 ist im deutschen Waffengesetz zwingend vorgeschrieben das der Waffenbesitzer der Erlaubnisbehörde gegenüber nachweisen muss das er seine Schusswaffen den gesetzlichen Vorschriften entsprechend aufbewahrt. (§36 Abs. 3 WaffG)
Das gilt auch für Besitzer von Erbwaffen oder sog. Altbesitz.
Bei einer Erstbeantragung einer Waffenbesitzkarte muss man der Behörde auch schon die korrekte Aufbewahrung nachweisen. Dies geschieht in der Regel durch Kaufbelege, Lieferbestätigung oder durch Fotos.

Generell gilt:

Waffen sind immer verschlossen zu bewahren.
Munition ist immer verschlossen zu bewahren.

Da ein Text, der das Paragraphen-Deutsch in eine verstädliche Sprache übersetzt, noch komplizierter ist und zu Fehlinterpretationen führt, habe ich hier das Infoplakat des DSB zu Thema Aufbewahrung von Waffen und Munition hier aufgenommen.

 

Man kann es auch hier in Originalgröße (DIN-A3 und A4) herunter laden.

Waffenaufbewahrung – Hinweise des DSB

Dann gibt es noch die Möglichkeit der Lagerung in einem Wertschutzraum. Das geschieht in der Regel wenn man z.B. als Waffensammler, Sachverständiger oder Händler viele Waffen besitzt. Diese Räume haben ihre eigenen Vorschriften wie sie geschaffen sein müssen um Unbefugten den Zugriff auf die Waffen zu verwehren.

Ist man sich nicht sicher was die korrekte Lagerung von Waffen und Munition angeht empfiehlt es sich auf jeden Fall die zuständige Erlaubnisbehörde um Rat zu fragen. Es ist besser mit dem Sachbearbeiter vorher die Fragen und Probleme zu besprechen als wenn man später Probleme mit den Behörden bekommt.

Zur Veranschaulichung wie die Schränke in der Regel aussehen hier noch ein paar Bilder.
Die Möglichkeiten sind Vielfältig, die gezeigten Bilder sollen nur die häufigsten Lagerungsarten darstellen.

 

Munitionsschrank

 

 

 

A-Schrank

 

 

 

B-Schrank

 

 

 

A-Schrank mit Innenfach.
Innenfach nur für Munition geeignet.

 

A-Schrank mit B-Innenfach.
Die Aufbewahrung „über Kreuz“ von Schusswaffen und nicht dazugehöriger Munition in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufen A oder B ist zulässig.

 


Kombination A + B-Schrank.
Innenfach für Munition im A-Teil des Schrankes

 

 

 

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9 Antworten für “Lagerung”

  1. Moor sagt:

    Liberales Waffenrecht? So ein Quatsch! Soll ich erst die 110 wählen? Ja, selbstverständlich!

    In diesem Sinne und
    MfG
    Hanno Moor

  2. Pantau sagt:

    @Moor

    Da hätten Sie als Einbrecher bei mir Pech: Am Ende unseres Flures ist das Schlafzimmer meiner beiden kleinen Töchter und ihr Schädel ist, bevor Sie die Kinderzimmertür erreichen, durch meine Zweihandmachete gespalten. Da ich leider Dank des Staates keine Schusswaffe besitzen darf, gehe ich nicht das Risiko ein, dass Sie vielleicht eine besitzen und nutze wenn möglich mein Überraschungsmoment aus. Da ich die einzige Person bin, welche zwischen Ihnen und der Kinderzimmertür steht, drohe ich weder noch telefoniere ich, sondern werde sie unverzüglich töten. Alles Andere ist für einen Vater nicht zu verantworten. Wenn ich eine Pistole haben dürfte, dann könnte ich sie risikoarm mit dieser in Schach halten und die Polizei verständigen, mit einer Machete jedoch ist dies im Falle, dass Sie eine Pistole in der Tasche haben, zu riskant. Sollten Sie ein unbewaffneter Einbrecher gewesen sein, dann haben Sie sich das falsche Haus ausgesucht. Sie hätten besser bei einem Schusswaffenbesitzer eingebrochen, dann hätten Sie eine echte Chance gehabt, am Leben zu bleiben.

  3. Andreas sagt:

    Bei mir sind die Pistolen und die Munition jeweils getrennt in ihren Waffenschränken verschlossen weil sie das ja sein müßen. Wenn ein Einbrecher kommt habe ich keine Zeit beide Schränke zu öffnen, die Magazine zu Laden und die Waffe schußbereit zu bekommen. Fazit: Alles für den A….! Es Lebe unsere Politik!

  4. Peter sagt:

    keiner sagt das man keine geladenen Mag´s verschießen darf!

    es gibt B Schränke mit E-Zahlenschloss, man kann einfach schnell Kombinationen wählen.

    Schlüssel vom Mag Schrank Griffbereit, Zahlen eingeben und los gehts.

    Danke

  5. Gunther sagt:

    Wichtig liebe Leutz sind viel mehr Sicherheitstüren von der Firma Biffar,
    bei denen ihr noch mal selbst die Schlösser austauscht. Japp, bei der Firma
    arbeiten auch schon Kriminelle die Tipps und Hinweise an die Verbrecherwelt
    weitergeben. Dann Kameras und überall Fenstergitter. Bis dann einer reinkommt,
    habt ihr gemütlich schon mal geladen bis einer drinnen ist. Und ja, bitte alle Türen
    mit Biffar ausstatten. Mindestens Schutzklasse 1 für 2.000 das Stück. Kein Witz,
    habe ich bei mir gemacht. Wir hatten über 90 Einbrüche und seitdem war Schluß.
    Ein paar kamen noch, die jedoch schnell begriffen haben, daß da nix zu machen
    ist. Ah, apropos Nachbarn : Hier haben alle zugeguckt und keiner was gesagt,
    da die vor den Einbrechern Angst hatten. So 3 Herren von 28-25 um die 1,90m
    groß alle, sehr massiv. Ich frage mich ob man sogar mit einer Waffe gegen die
    eine Chance hätte, wenn die zu Nahe kommen. Mein Tip daher : Kauft euch
    von Stiftung Warentest (ist ein wenig älter) das Heft Sicherheit.

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