Das ewige Leid…
Vor einigen Tagen tauchte in Facebook wieder eine Frage zum §27 SprengG auf.
Für alle Laien unter uns: §27 SprengG regelt den Erwerb und Besitz von Treibladungsmitteln die benötigt werden um nicht gewerbsmäßig eigene Patronen herzustellen oder Vorderladerwaffen zu laden.
Die Frage, die (wieder mal) aufgeworfen wurde: Weiter lesen 'Das ewige Leid…'»