Bundeslagebild Waffenkriminalität – Liberales Waffenrecht http://liberales-waffenrecht.de DER Blog, der sich mit dem deutschen Waffenrecht und seinen Auswüchsen befasst. Sun, 12 Jul 2020 17:54:40 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.4.4 http://liberales-waffenrecht.de/wp-content/uploads/2020/02/cropped-Icon-32x32.png Bundeslagebild Waffenkriminalität – Liberales Waffenrecht http://liberales-waffenrecht.de 32 32 77846979 EU Waffenrecht – Reaktionen der MdEP http://liberales-waffenrecht.de/2015/05/12/eu-waffenrecht-reaktionen-der-mdep/ Tue, 12 May 2015 09:51:00 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=162 Zwei Wochen ist es jetzt her, dass die EU-Kommission ihren Entwurf zur Verschärfung des EU-Waffenrechts vorgestellt hat.

Der deutsche Entwurf kann im Original hier eingesehen werden: Klick (Download)

Die wesentlichen Punkte:

  1. Verbot halbautomatischer Feuerwaffen, die einer Kriegswaffe ähnlich sehen (Kat B7)
    Diese Waffen sollen wie vollautomatische Waffen (Kat A) behandelt werden.
    Besitz auch als Dekowaffe verboten.
  2. Waffenrechtliche Erlaubnisse sollen max. 5 Jahre Gültigkeit besitzen.
  3. Verpflichtende medizinische Untersuchung für die Erteilung bzw. Erneuerung Waffenrechtlicher Erlaubnisse.
  4. Schreckschuss-, Signal-, Alarm- und Salutwaffen sollen registrierpflichtig werden.
  5. Strengere Regeln für Waffensammler.
  6. Verbot des Handels von Feuerwaffen im Internet. Handel soll nur noch Händlern u. Brokern vorbehalten sein.
  7. Deko-Waffen sollen registrierpflichtig werden.
  8. Verschärfung der Auflagen für die Verbreitung deaktivierter Feuerwaffen.
  9. Einheitliche Regelungen zur Kennzeichnung von Feuerwaffen zur besseren Rückverfolgung
  10. Intensiver Informationsaustausch (Stichwort: Vernetzung aller nationalen Waffenregister)
  11. EU-weite einheitliche Regelungen zur Herstellung von Schreckschuss-, Signal-, Alarm- und Salutwaffen, damit diese nicht in schussfähige Feuerwaffen umgebaut werden können.
  12. Regelungen zur Unbrauchbarmachung von Feuerwaffen europaweit vereinheitlichen.

Die Punkte 1-7 haben dabei auf die Vermeidung der illegalen Bewaffnung von Terroristen in etwa die Wirkung eines Placebos. Sie richten sich alle gegen die legalen Waffenbesitzer, die mit Ihren Waffen kriminalistisch so gut wie gar nicht in Erscheinung treten. Tatsächlich stellt das BKA in seinen jährlichen Berichten zur Waffenkriminalität folgendes fest:

Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet wurden, machen lediglich rund 0,2% aller in der PKS erfassten Fälle aus. Das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial ist daher insgesamt als gering zu bewerten.

Quelle: BKA Bundeslagebild Waffenkriminalität 2014

Hier könnte man jetzt anfangen und die einzelnen Punkte des Kommissionsvorschlages zerlegen. Das ist aber bereits an anderen Stellen ausführlich geschehen.
Es soll mehr auf die Reaktion der EU-Abgeordneten eingegangen werden, die von Waffenbesitzern aus ganz Deutschland angeschrieben wurden, und die ihren Unmut über das Vorhaben des Leiters der Task Force gegen Waffenhandel, Fabio Marini, geäußert hatten. Es haben nicht alle 96 Mitglieder des Europäischen Parlament (MdEP) geantwortet. Aber die Antworten, die per E-Mail versendet wurden (und übrigens alle nur ein Formtext waren ohne genau auf die Beschwerde der Bürger einzugehen) lassen teilweise hoffen, aber leider auch bangen.

Die Antworten sind hier jeweils als PDF verlinkt (Klick auf Name) mit einer kurzen Zusammenfassung.

Axel Voss (CDU)

Ist der Meinung, dass das angestrebte Verbot von Kat B7 keine Sportschützen oder Jäger betreffen wird. Hier ist Herrn Voss dringend angeraten sich bei den Waffenbesitzern in seinem Wahlkreis schlau zu machen (bzw. sich schlau machen zu lassen). Er lässt durchblicken, das der Vorschlag der Kommission im Januar nicht verabschiedet werden wird, da die Vorschläge in beiden Gremien (Justice and Home Affair u. Market and Consumer Protection) noch einmal abgeändert werden.

David McAllister (CDU)

Auch er glaubt, dass Sportschützen und Jäger vom Verbot der Waffen der Kat B7 nicht betroffen sein werden. Er liefert noch die Information, dass der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) eine Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission abgeben wird.

Herbert Reul (CDU)

Auch hier: Seiner Meinung nach betrifft das Kat B7 Verbot keinen deutschen Waffenbesitzer. Spätestens jetzt fällt auf, dass die Kernsätze der Schreiben identisch sind.

Karl-Heinz Florenz (CDU)

Als Präsident der parlamentarischen Intergruppe Biodiversität, Jagd und ländliche Aktivitäten wolle er sich dafür einsetzen, dass übermäßige Belastungen für Jäger und Sportschützen vermieden werden.

Monika Hohlmeier (CSU)

Identisch mit Ihren Parteikollegen.

Markus Ferber (CSU)

Seine Mail weicht von dem Standard seiner CDU-Kollegen ab. Er verwehrt sich gegen einen pauschalen Generalverdacht gegen die legalen Waffenbesitzer. Er scheint den Vorschlag der EU-Kommission etwas genauer gelesen zu haben, jedenfalls fehlt bei ihm der Satz in dem das Verbot von Kat B7 keinen deutschen Jäger oder Sportschützen treffen würde.
Hinzu kommt noch, dass heute im bayrischen Landtag der Antrag der CSU angenommen wurde, in der der Landtag den Bund auffordert dafür Sorge zu tragen, das die EU-Feuerwaffenrichtlinie keinen Einfluss auf das deutsche Waffenrecht nehmen kann. Klick – Drucksache 17/9226

Ulrike Müller (FW)

In Ihrer Presseerklärung spricht sie sich komplett gegen eine Verschärfung der Waffengesetzt zu Lasten der legalen Waffenbesitzer aus. Sie bezeichnet das angestrebte Verbot von Kat B7-Feuerwaffen als Schuss ins Leere.
Zusammen mit dem Antrag der CSU wurde auch der Antrag der Freien Wähler angenommen, in dem der Bund aufgefordert wird das bereits schon sehr strenge Deutsche Waffenrecht durch die EU-Richtlinie nicht noch weiter zu verschärfen. Die FW sehen in der Verschärfung nicht nur keinen Sicherheitsgewinn, sondern auch eine Gefahr für das Ehrenamt, das durch die vielen Schützenvereine geleistet wird. Klick – Drucksache 17/9257

FDP-Alexander-Graf-Lambsdorf

Er spricht sich komplett gegen eine Verschärfung der EU-Richtlinien gegen den legalen Waffenbesitz aus. Auch er bezieht sich auf das Ehrenamt in den Schützenvereinen und die freiwillige Arbeit der Jäger, die er durch eine weitere sinnlose Verschärfung in Gefahr sieht.

AFD-Marcus-Pretzel

Er lehnt die Verschärfung des Waffenrechts durch die EU komplett ab. Er stellt sogar, zusammen mit seiner Parteikollegin Beatrix von Storck (Video), die Forderung, das Waffenrecht nicht nur nicht zu verschärfen, sondern das deutsche Waffenrecht auf den Prüfstand zu stellen, mit der Möglichkeit der Einführung eines Waffenpasses. Dieser soll es jedem zuverlässigen, unbescholtenen Bürger zusammen mit dem Nachweis von Sachkunde und Training erlauben Schusswaffen zum Selbstschutz zu erwerben.
Gleichzeitig wurde auf dem Bundesparteitag der AfD am 29.11.2015 in Hannover eine Resolution von den 600 Delegierten ohne Gegenstimmen angenommen, in der die AfD eine Liberalisierung des deutschen Waffenrechts fordert. Klick – Resolution des AfD-Bundesparteitag
Ob diese Resolution Eingang in das Wahlprogram der Partei für die Bundestagswahl 2017 findet?

Bernd Kölmel (ALFA)

In seiner Videoansprache spricht er sich gegen die Verschärfung des Waffenrechts aus. Er sieht hier den Verlust von Freiheiten des Einzelnen und ein grenzenloses Misstrauen der EU gegenüber den legalen Waffenbesitzern. Er spricht in seiner Videobotschaft von einer „wehrhaften Demokratie“, die ihre Freiheiten und Werte in Zeiten des Terrors verteidigen können muss. Ob man das als versteckte Forderung zur Liberalisierung des Deutschen Waffenrechts verstehen kann?

Bis jetzt waren die Antworten der MdEP’s relativ gesehen im Sinne der legalen Waffenbesitzer. Von den Abgeordneten von B90/DIE GRÜNEN liegen bis jetzt noch keine Antworten vor. Wie diese aber ausfallen würden, kann man sich anhand der Erfahrungen denken, welche die Waffenbesitzer in Deutschland in den letzten Jahren mit deren Forderungen zum Waffenrecht gemacht haben. Aktuell hetzt B90/DIE GRÜNEN in Sachsen gegen den legalen Waffenbesitz. (Klick)
Von den Hinterbänkler Bernd Sonneborn (Die PARTEI), Udo Voigt (NPD), Stefan Eck (Parteilos) und Julia Reder (Piratenpartei) sind keine Antworten bekannt.
Kommen wir jetzt zu den Antworten der MdEP’s der SPD und DIE LINKE.

Jo Leinen (SPD), Knut Fleckenstein (SPD), Petra Kammerevert (SPD) und Susanne Melior (SPD)

Alle vier antworten mit dem gleichen Schreiben auf die Anfragen der Bürger. Zunächst kommt ein Lippenbekenntnis, man wolle „weder ausgebildeten Jägern noch Sportschützen die grundsätzliche Verwendung von Feuerwaffen verbieten.“ Im Folgenden aber befürworten sie sie strenge Regeln zum Online-Handel und das angestrebte Verbot von Kat B7-Feuerwaffen. Zusätzlich setzen sie noch einen drauf, indem Sie den legalen Waffenbesitzern unterstellen, sie würden Ihre Waffen „für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (etwa: sog. Dynamisches Schießen)“ verwenden. Damit dürfte klar sein, wo die SPD in Sachen Waffenrecht zukünftig seine Positionen bezieht.
Hinzu kommt, dass die SPD-Fraktion im Bayrischen Landtag einen Antrag gestellt hatte, in dem der Bund aufgefordert werden sollte die angestrebten Waffenrechtsverschärfungen zu unterstützen, ausgenommen die fünf-Jahres-Frist für waffenrechtliche Erlaubnisse und der verpflichtenden medizinischen Untersuchung. Drucksache 17/9256
Dieser Antrag wurde nicht angenommen!

Thomas Händel (DIE LINKE)

Seine einzige Position: „Für mich ist jede Waffe in Privatbesitz eine zu viel.“

Es bleibt noch viel zu tun.
Über Weihnachten/Neujahr sind die Abgeordneten zu Hause in ihren Wahlkreisen. Kontaktieren Sie die Abgeordneten Ihres Wahlkreises. Wenn diese merken, das der Unmut zu den Vorschlägen der Kommission bis vor ihre Haustür bzw. Kreisbüro reicht, dann kann man evtl. ein Umdenken bei den Politikern erreichen. Vor allem aber: Kritisieren sie nicht einfach nur, sondern klären Sie auf. Ein Politiker ist zu einem Thema, das nicht zu seinen politischen Kernthemen gehört, nur so gut informiert, wie ihn seine Berater informieren. Wir als Waffenbesitzer, die wir mit dem Waffenrecht ständig umgehen müssen, sind daher bestens geeignet bei den Abgeordneten Aufklärungsarbeit in Sachen Deutsches Waffenrecht zu leisten.

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Fischen im Trüben http://liberales-waffenrecht.de/2014/08/08/fischen-im-trueben/ Fri, 08 Aug 2014 17:52:00 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=217 Die Bundestagsfraktion von B90/Die Grünen hat kürzlich eine kleine Anfrage (Drucksache 18/2213) bzgl. des Waffengesetzes an die Bundesregierung gestellt. Mit insgesamt 38 Fragen fischte die Fraktion hierbei im Trüben auf der Suche nach möglichen Aufhängern für eine neue Debatte um das Waffenrecht. Mit dieser kleinen Anfrage veröffentlichte die Bundesregierung erstmals auch Zahlen, die in der Form in den Bundeslagebildern Waffenkriminalität des BKA nicht enthalten sind.

So stellt die Fraktion von B90/Die Grünen die Frage:

Bei wie vielen registrierten Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 illegale Schusswaffen verwendet.

Der aufmerksame Leser erfährt hier (Seite 9 der kleinen Anfrage) zum ersten Mal wie viele Schusswaffen im Zusammenhang mit Straftaten gegen das StGB insgesamt sichergestellt wurden, gegliedert nach ihrem rechtlichen Status. Die jährlichen Lagebilder zur Waffenkriminalität des BKA lieferten hierzu nur die Anzahl der Fälle und gliederten diese auch nur danach auf, ob legal, illegal oder erlaubnisfrei besessene Waffen sichergestellt wurden. Wenn man jetzt die Lageberichte des BKA und die kleine Anfrage quer liest, dann ergibt sich z.B. die Information, dass im Jahr 2013 in 6 Fällen insgesamt 23 legal besessene Schusswaffen sichergestellt wurden. Ob die sichergestellten Schusswaffen bei den zugrundeliegenden Straftaten auch Tatwerkzeug waren, das geht nirgendwo hervor.

Verstoesse-Faelle

Verstoesse-Schusswaffen

Das die Zahlen insgesamt Rückläufig sind, interessiert die Fraktion von B90/Die Grünen gar nicht. Sie sieht an anderer Stelle Handlungsbedarf.
Frage 22 der kleinen Anfrage lautete:

Wie viele registrierte und wie viele illegale Schusswaffen wurden bei Amokläufen in Deutschland mit Schusswaffeneinsatz seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung von den Tätern verwandt?

Zunächst stellt die Bundesregierung klar, dass es kein einheitliches Verständnis des Begriffs „Amoklauf“ gibt. Der Begriff Amoklauf ist von seiner eigentlichen Bedeutung her bereits seit Jahren durch die Presse falsch besetzt, ähnlich dem Begriff „Public Viewing“, der im englischsprachigen Raum das öffentliche aufbahren eines Verstorbenen beschreibt. Die Bundesregierung listet 7 Fälle auf, die diesem falschen Verständnis des Begriffs „Amoklauf“ unterliegen.
Fast alle aufgelisteten Taten hatten zum Ziel, dass der Täter unter erreichen einer möglichst hohen Opferzahl bzw. nach der Ermordung eines bestimmten Personenkreis am Ende selbst aus dem Leben scheidet. Diesen Tathergang bezeichnet man in der Psychologie als erweiterten Suizid. Einzig die Tat von Genthin aus dem Jahr 2011 fällt aus Rahmen, da hier der dreifache Mord nur dem Zweck diente die Leihwaffen vom Schießstand entwenden zu können.
Unbeachtet, aber auch nicht Inhalt der Frage, bleibt die Tatsache einer Vielzahl mehr an erweiterten Suiziden allein im letzten Jahr, die nicht mit Schusswaffen verübt wurden, sondern z.B. als Tatmittel das Auto, stumpfe Gegenstände oder Messer hatten.

Frau Irene Mihalic, Innenpolitische Sprecherin der Fraktion B90/Die Grünen im Bundestag, fordert jetzt eine zentrale Lagerung der Munition der Waffenbesitzer.

Drauf angesprochen, das diese, ihrer Meinung nach „einfache Auflage“ zur örtlichen Trennung von Waffen und Munition die Schützen bei ihrer Ausübung des Sports vor großen logistischen und finanziellen Probleme stellt, vertritt Frau Mihalic sogar die Auffassung, dass Schützenvereine ihren Betrieb einstellen sollten, wenn sie die sichere Lagerung von Munition nicht bewerkstelligen können.

Wie sicher eine zentrale Lagerung selbst in bewachten Kasernen der Bundeswehr ist, zeigt der Munitionsdiebstahl von Seedorf, bei dem Munition mit verschiedenen Kalibern mit einem Gesamtgewicht von über 600kg entwendet wurde.

Es sei Frau Mihalic ans Herz gelegt, sich über das Waffengesetz, dessen Verwaltungsvorschriften sowie die betreffenden Polizeilichen Kriminalstatistiken noch einmal eingehend zu informieren, zumal sie als Polizistin (mit TV-Erfahrung) bestimmt den einen oder anderen Fall hatte, bei dem die Verwaltungsvorschriften aus dem Waffengesetz vollzogen werden mussten.

Auf den Punkt gebracht:

Das BKA betrachtet in seinen jährlichen Lagebildern die Gefährdung durch Schusswaffenkriminalität als gering.

Die Anzahl der in Deutschland in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten gegen das Waffen- und das Kriegswaffenkontrollgesetz und der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen sind sowohl im Vergleich zum Vorjahr als auch in der Langzeitbetrachtung rückläufig.
Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet wurden, machen lediglich rund 0,2 % der in der PKS erfassten Fälle aus. Das für die Bevölkerung aus der Waffenkriminalität resultierende Gefährdungspotenzial ist daher insgesamt als gering zu bewerten, wenngleich für einzelne Betroffene durch den illegalen Einsatz von Schusswaffen eine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben verbunden sein kann. Quelle: Bundeslagebild Waffenkriminalität 2013

Verstoesse-Straftaten

Betrachtet man die nüchternen Zahlen, so gehen von illegalen Schusswaffen eine weit größere Gefahr für Leib und Leben aus, als von den registrierten Waffen der legalen Waffenbesitzer, die schon bei kleinsten Verstößen oder auch dem bloßem Verdacht eine strafbaren Handlung begehen zu wollen ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit verlieren und entwaffnet werden.

Aber stattdessen versucht Frau Mihalic mit der Konstruktion eines künstlichen Problems und bewährten Methoden der Anscheinspolitik parlamentarische Arbeit zu simulieren.

Ein Blick in die aktuellen Tageszeitungen beschert für Frau Mihalic genügend Aufgaben, deren Dringlichkeit um ein vielfaches größer ist. Diese sind aber nicht so einfach zu lösen.

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