Gewaltmonopol – Liberales Waffenrecht http://liberales-waffenrecht.de DER Blog, der sich mit dem deutschen Waffenrecht und seinen Auswüchsen befasst. Sun, 12 Jul 2020 17:38:29 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.4.4 http://liberales-waffenrecht.de/wp-content/uploads/2020/02/cropped-Icon-32x32.png Gewaltmonopol – Liberales Waffenrecht http://liberales-waffenrecht.de 32 32 77846979 Israel http://liberales-waffenrecht.de/2014/11/23/israel/ Sun, 23 Nov 2014 10:50:00 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=204

Von unserer Presse hier relativ unbeachtet, und von unseren waffenverbietenden Politikern ignoriert, geschah am 18.11.2014 folgendes.

Zwei Personen betraten am Dienstagmorgen, bewaffnet mit Messern, Äxten und einer Schusswaffe, die Kehilat Bnei Torah Synagoge in West-Jerusalem und griffen die anwesenden Betenden an. Drei Verkehrspolizisten, die nach dem Notruf zuerst am Tatort eintrafen, lieferten sich mit den Tätern ein Feuergefecht. Dabei wurden die beiden Täter erschossen und zwei der Polizisten verwundet, einer davon so schwer das er Stunden später an seinen Verletzungen starb.
Insgesamt wurden vier Besucher der Synagoge getötet und sieben weitere zum Teil schwer verletzt.

Das ist die Meldung, auf ihre wichtigsten Fakten begrenzt. (Quelle: Ha’aretz vom 18.11.2014)

Vielleicht fragen sich einige: „Ja und? Was soll‘s? Ist in Israel passiert, die haben doch immer Stress…“

Tatsächlich stellt der Angriff auf Betende in einer Synagoge den vorläufigen Höhepunkt in einer Welle der Gewalt dar, die seit Wochen, zu großen Teilen unbeachtet von der Weltöffentlichkeit, durch Israel geht. Aber ungeachtet der Ursachen für diesen Hass gegen Israelis, und der gläubigen Juden im Speziellen entgegen gebracht wird, so überrascht die Ankündigung des Ministers für Innere Sicherheit, Yitzhak Aharonovitch.

Das israelische Waffengesetz – ein Überblick

In Israel gibt es kein verfassungsmäßiges Recht auf Waffenbesitz. Ähnlich wie in Deutschland, benötigt man zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe eine Waffenlizenz. Berechtigt für den Besitz und das Führen von Schusswaffen sind in Israel Personen, auf die folgende Kriterien zutreffen:

  • min. 3 Jahre in Israel wohnhaft sein
  • ein sauberes Strafregister
  • keine aktuelle oder vorherige psychische Erkrankung
  • Sachkunde im Umgang mit Schusswaffen
  • Frauen ab 20 Jahre (Militärdienst ehrenhaft beendet)
  • Männer ab 21 Jahre (Militärdienst ehrenhaft beendet)
  • ab 27 Jahren, wenn kein Militärdienst geleistet
  • ab 45 Jahren, wenn die betreffende Person in Ost-Jerusalem wohnt
  • Als Bedürfnis Jagd, Sport oder Selbstschutz

In der Regel ist der Waffenbesitz auf eine Waffe beschränkt und der Besitzer darf max. 50 Patronen pro Jahr erwerben. Ausgenommen davon ist der Bedarf für das Trainieren, der auf den Schießständen erworben wird.

Die Waffenlizenzen müssen mit allen Nachweisen und Überprüfungen alle drei Jahre neu beantragt werden. Das verdeckte oder offene Führen einer Schusswaffe in der Öffentlichkeit für Zivilisten ist an keiner besonderen Lizenz gebunden.
Es gibt aber auch Zonen in Israel, in denen der Besitz und das Führen von Schusswaffen den Einwohnern generell verboten sind.

Quelle:
Gunpolicy.org
En.Wikipedia.org – Overwiew of Gun Laws
Voraussetzungen für den Waffenbesitz in Israel

Wenige Stunden nach der Bluttat versprach der Minister die Regelungen des Waffengesetzes in Bezug auf das Erwerben von entsprechenden Waffenlizenzen zu lockern. (Quelle: The Times of Israel vom 18.11.2014) Im Jahr 2013 hatte Minister Aharonovitch noch das Ziel, die Zahl der Inhaber einer Waffenlizenz pro Jahr um ca. 10.000 zu senken. (Quelle: Ha‘aretz vom 22.05.2013)

Um jetzt kein falsches Bild vom israelischen Waffengesetz zu haben, auch wenn einigen Lesern jetzt die Bilder von jungen Israelis durch den Kopf gehen, die mit dem M4-Sturmgewehr bewaffnet in der israelischen Öffentlichkeit gemacht wurden. Auf diesen Bildern sind fast ausschließlich Angehörige der israelischen Streitkräfte zu sehen, die gerade nicht im Dienst sind. Das Militär schreibt aber seinen Soldaten vor, immer auf einen Angriff reagieren zu können, weshalb diese auch während ihres Urlaubs ihre Dienstwaffe mit sich führen müssen. Das Waffengesetz, das den Waffenbesitz für Zivilisten reguliert, ist hingegen sehr streng.
(siehe Kasten).

Am 20.11.2014 stellte Minister Aharonovitch dann die Lockerungen des israelischen Waffengesetzes vor:

Die Restriktionen zum Erwerb einer Schusswaffe zur Selbstverteidigung werden gelockert, so dass in Zukunft auch Personen eine Schusswaffe erwerben können, die vorher davon ausgenommen waren.
Zusätzlich sollen die Zahl der Zonen, in denen das Führen von Schusswaffen bisher verboten war, eingeschränkt werden.
Der bürokratische Vorgang bei Verlängerungen von Waffenlizenzen soll vereinfacht und beschleunigt werden.

Dazu sagt der israelische Innenminister Aharonovitch:

“The decision to ease [approving gun permits] is a result of the present need to strengthen the feeling of security for the population, in light of the recent terrorist incidents befalling us,“ Aharonovitch said. „Issuing the licenses will done in a controlled and responsible fashion while using judgment, and based on the criteria of authorization and training.“

„Die Entscheidung zur Erleichterung [der Genehmigung von Waffenlizenzen] ist, angesichts der jüngsten Terrorfälle, das Ergebnis der aktuellen Notwendigkeit zur Stärkung des Sicherheitsempfinden für die Bevölkerung“ sagte Aharonovitch. „Das Ausstellen der Lizenzen wird kontrolliert, verantwortungsvoll und gerecht geschehen, basierend auf den Kriterien der Zulassung und des Training.“

(Quelle: Ha’aretz vom 20.11.2014)

Nach Aussage von Boaz Ganor, Direktor des Internationalen Instituts zur Terrorismusbekämpfung in Herzliya, sei das Ziel dieser Lockerung, die Zahl der Schusswaffen in der Bevölkerung zu erhöhen, damit in Zukunft im Fall eines Angriffes diese sich besser gegen Angreifer verteidigen können, wenn die Polizei gerade nicht präsent ist.

Hierzulande würde ein Innenminister politischen Selbstmord begehen, würde er eine Reform zur Liberalisierung des §19 WaffG oder Selbstschutz als viertes Bedürfnis zu unserem erprobten Bedürfnisprinzip fordern. Tatsächlich gibt es Stimmen, die in einer Lockerung des Waffengesetzes den Untergang des staatlichen Gewaltmonopols sehen.

Dietrich Alexander, stellv. Ressortleiter Außenpolitik
[…]Die Regierung will nun die Waffendichte in Israel erhöhen, damit die Bürger selbst schneller und flexibler auf Mordversuche und Angriffe dort reagieren können, wo Polizei oder Armee nicht präsent sind. Sie weitet den Kreis derer aus, die Waffen tragen dürfen, und riskiert damit, ihr Waffen- und Gewaltmonopol aus der Hand zu geben oder zumindest auf solche Personen auszudehnen, die sie kaum mehr kontrollieren kann. […]
Quelle: Die Welt –Israel will eine schnelle Bewaffnung seiner Bürger – Onlineartikel vom 18.11.2014

Es mag skurril wirken, wenn in dieser aufgeheizten Atmosphäre religiös motivierter Gewalt die Restriktionen zum Waffenrecht gelockert werden. Tatsächlich wurden von den israelischen Bürgern seit längerem Liberalisierungen des Waffenrechts gefordert.
Lange waren Politiker in Israel der Meinung, man könne die Zahl der Gewalttaten gering halten, wenn man die Zahl der verfügbaren Schusswaffen in der Bevölkerung gering hält. Es mutet seltsam an, das israelische Politiker aus der schmerzhaften Lektion des Holocaust im 3. Reich, durch eine gesetzlich entwaffnete Bevölkerung begünstigt, keine entsprechenden Lehren gezogen haben und stattdessen selbst ein restriktives Waffenrecht erarbeiteten. Stattdessen versuchte man der Bedrohungslage durch palästinensische Attentäter mit umfassenden Kontrollen, Beschränkungen und Verboten zu begegnen. Aber so ein System funktioniert in einer demokratischen Gesellschaft nur bedingt. Irgendwann ist der Punkt erreicht, da überschreitet so eine Gesellschaft die Grenze zum Totalitarismus. Mit den Worten von Benjamin Franklin gesagt: „Wer Freiheit  aufgibt um Sicherheit zu erlangen, wird am Ende beides verlieren.“

Das aktuelle Attentat in Israel hat den Politikern wahrscheinlich endgültig und schmerzhaft vor Augen geführt, dass sich Täter nicht an israelische Gebote und Gesetze halten, sondern ihre eigenen Gesetze, Regeln und Gebote befolgen. In dem aktuellen, offensichtlich religiös motivierten Fall war die mitgeführte Schusswaffe nur eines der Tatmittel, aber nicht das Ausschlaggebende. Hier waren Äxte und Messer die bevorzugten Tatwerkzeuge. Einer der Täter verwendete sogar ein normales Küchenmesser. Hier zeigen sich die Grenzen, die ein Waffengesetz hat. Vor allem zeigte sich, dass ein restriktives Waffengesetz nicht den Täter entwaffnet, sondern die potentiellen Opfer wehrlos macht.

Liberalisierungen bzw. Lockerungen von gesetzlichen Einschränkungen rufen auch immer Mahner und Pessimisten auf den Plan.Gerade in Bezug auf Gesetze, welche die öffentliche Sicherheit betreffen und bei einer Liberalisierung den Bürgern mehr Eigenverantwortung zugestehen, propagieren die Gegner die Abschaffung des staatlichen Gewaltmonopols. Viele, selbst ausgebildete Juristen hierzulande, unterstellen den Bürgern eines Staates, die eine Bewaffnung zum Selbstschutz fordern, die Unterhöhlung des staatlichen Gewaltmonopols und Begünstigung von Anarchie und Selbstjustiz. Würde man jetzt aber die Waffengesetze eines Staates hin zu einer legalen und behördlich kontrollierten Bewaffnung zum Selbstschutz liberalisieren, wie äußert sich dann die propagierte Untergrabung des staatlichen Gewaltmonopols? Die Verfechter dieser Meinung möchten sich mal folgender Überlegungen stellen:

  • Wenn Bürger eine Lockerung des Waffenrechts fordern, um sich legal statt illegal zum Selbstschutz bewaffnen zu können, handeln diese dann gegen den Staat?
  • Wie soll der Staat seine Bürger behandeln, die sich illegal zum Selbstschutz bewaffnen, wenn diese sich einfach nur vor Angriffen gegen sich und ihrer Angehörigen schützen wollen?
  • Welche Maßnahmen muss der Staat ergreifen, um die Notwendigkeit einer illegalen Bewaffnung seiner Bevölkerung entgegen zu wirken und die dabei dem grundlegenden Bedürfnis nach Sicherheit Rechnung zu tragen?
  • Welche Maßnahmen und Handlungen der Bürger untergraben das staatliche Gewaltmonopol?

Und die wohl wichtigste Frage, die sich jeder Vertreter der These „Bewaffnete Bürger untergraben das staatliche Gewaltmonopol“ stellen sollte:

Wie definiert sich eigentlich das staatliche Gewaltmonopol?

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Bürgerwehren – Fluch oder Segen? http://liberales-waffenrecht.de/2014/10/27/buergerwehren-fluch-oder-segen/ Mon, 27 Oct 2014 08:07:00 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=197

Der Görlitzer Platz, bekannt als größter Drogenumschlagplatz in Berlin, hat eine traurige Berühmtheit erlangt und sich dabei auch als wenig beneidete Touristenattraktion herum gesprochen. Die Polizei des Bezirk Kreuzberg sah Handlungsbedarf und startete eine Aktion:
Auf Infoblättern, die an die Passanten rund um den Görlitzer Platz verteilt werden, wird vor Dealern und Trickdieben gewarnt.
In Aachen ließ die Polizei Plakate in der Stadt anbringen, auf denen vor brutale Raubüberfälle gewarnt wird. In NRW startete die Polizei wiederholt die Informationsaktion der Polizei „Riegel vor„, in der die Bürger darüber informiert werden, wie sie ihre Häuser und Wohnungen besser vor Einbrecher schützen können.

Jeder wird in seiner Region bestimmt ähnliche Häufungen bestimmter Straftaten beobachten können.
Diebstahl von Kraftstoff aus Lastwagen oder Baumaschinen ist ein genauso verstärkt auftretendes Phänomen. Mittlerweile schrecken diese Täter nicht mehr davor zurück, sich Zutritt zu einem Firmengelände zu verschaffen, auf dem ein 24-Stündiger Schichtbetrieb herrscht.

Schwerpunkt solcher Info-Aktionen der Polizei, neben der Warnung vor bestimmten Straftaten, sind aber auch die Hinweise, wie man sich verhalten sollte, wenn man selbst Opfer einer Straftat wird.
Immer wird der Bürger aufgefordert sich passiv zu verhalten, den Anweisungen der Täter Folge zu leisten, Wertgegenstände auf Verlangen heraus zu geben und sich obendrein noch den Tathergang und so viele Details des oder der Täter so genau wie möglich einzuprägen. Der Bürger wird aber ansonsten allein gelassen was die weiteren Möglichkeiten zur Prävention angeht.
Der Gesetzgeber verbietet obendrein das Vorhalten von einfachen, aber dennoch wirksamen Verteidigungsmitteln, wie z.B. das Pfefferspray.

In (mittlerweile) zahlreichen Städten haben sich daher Bürger zusammengeschlossen und sog. Bürgerwehren ins Leben gerufen. Sie patrouillieren ehrenamtlich mit Taschenlampe und Handys ausgerüstet in ihren Wohnbezirken und versuchen auf diese Weise für ihre Sicherheit und die der Anwohner zu sorgen. Sie haben dabei keinerlei besondere polizeiliche Befugnisse. Selbst Sicherheitsdienste, die für nächtliche Streifengänge angeworben werden, können im Ernstfall nur im Rahmen der gesetzlich geregelten Ausnahmerechte handeln. Letztendlich rufen auch sie die Polizei, wenn es brenzlig wird.

Aber warum ist das so? Warum gründen sich im ganzen Bundesgebiet, vor allem in Großstädten, Bürgerwehren? Um es kurz zu fassen:

Neben dem fehlenden Rechtsanspruch auf Schutz durch die Polizei (zumal die Umsetzung utopisch wäre), zeigen die Etat- und Personalkürzungen bei der Polizei langsam ihre Wirkung.
Ein Großteil der begangenen Straftaten wird nur noch erfasst und verwaltet. Wird der Täter ermittelt oder kann auf frischer Tat gefasst werden, dann kommt ein Großteil der Täter (sogar mit einer langen Vorstrafenliste) wiederholt mit Bewährungsstrafen davon.
Zusätzlich sorgt die Kritik aus Politkreisen bei Großlagen der Polizei gegen gewaltbereite Demonstranten dafür, dass die Polizeibeamten auch bei kleinen Einsätzen ständig darauf bedacht sind keine Angriffsfläche für Kritik zu bieten oder sich Anwürfen gegen ihre Person auszusetzen.

Die Außenwirkung ist katastrophal.
Die Bürger fühlen sich von der Polizei im Stich gelassen. Daher organisieren sich immer mehr Bürger in Stadtbezirken mit besonders hohen Fallzahlen von Gewalt- oder Eigentumsdelikten in Bürgerwehren bzw. Bürgerstreifen. Den Politikern sind solche Initiativen aber ein Dorn im Auge.
Sie argumentieren, dass die Mitglieder einer Bürgerwehr das Gewaltmonopol untergraben und suggerieren den unbeteiligten Bürgern, das hiermit der Selbstjustiz Vorschub geleistet werden würde. Der Innenpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion im NRW-Landtag, Robert Orth, spricht sogar davon, das mit Bürgerwehren „ein Schritt Richtung Anarchie“ gegangen wird. Worte aus dem Mund eines Rechtsanwalts.
Und hier wird der Bürger auf das Glatteis geführt.

Fragt man was z.B. das Gewaltmonopol ist, so wird man viele Antworten erhalten.
Viele definieren das Gewaltmonopol mit „darf-Waffen-tragen-und-schießen“ oder darf Verbrecher verfolgen bzw. festnehmen. Darüber hinaus aber gibt es die haarsträubendsten Definitionen, die in der Praxis eher in einer Diktatur zu finden sind. Und genau diese fehlerhafte Annahme des Begriffs wird von der Politik ausgenutzt.

Es gibt über das Gewaltmonopol viele Abhandlungen, aber alle Beschreiben sie das Gewaltmonopol wie folgt:

Der Bürger tritt seinen Anspruch auf Rechtsprechung und Bestrafung an den Staat ab. Dieser verpflichtet sich mit einer unabhängigen Justiz auf die Einhaltung der Gesetze zu achten und die erforderlichen Zwangsmaßnahmen bei Verstößen durchzuführen. Zur Durchführung der Zwangsmaßnahmen, verbunden mit der Anwendung der unmittelbaren und physikalischen Gewalt, benötigt der Staat die Polizei und den Strafvollzug, die ihrerseits innerhalb strenger gesetzlicher Rahmen arbeiten.
Der Bürger verzichtet also auf Selbstjustiz und delegiert Rechtsprechung und Bestrafung an den Staat.

Das Gewaltmonopol findet aber eine Einschränkung:
In einem Notfall, wenn rechtstaatliche Hilfe nicht Rechtzeitig zur Verfügung steht, hat der Bürger im Rahmen der Ausnahmerechte das Recht, in bestimmten Situationen sogar die Pflicht, in Gefahrensituationen einzugreifen und Hilfe zu leisten. Im Grunde ist die Idee, die Gründung einer Bürgerwehr bzw. Bürgerstreife, die konsequente Weiterentwicklung der Aufforderung von Kanzlerin Merkel, eine „Kultur des Hinsehens, nicht des Wegschauens“ zu verfolgen, die sich nicht nur auf den Missbrauch und der Verwahrlosung von Kindern beschränkt.

Die Ausnahmerechte in der BRD sind in dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Strafprozessordnung (StPO) in den folgenden Paragraphen definiert:

 

§127 StPO Abs. 1 – Vorläufige Festnahme

Die Idee der Bürgerwehren birgt aber eine ganz andere Brisanz:
Bisherige Problemlösungen durch Politiker führen selten zu einer befriedigenden Lösung. Sie sind kompliziert in ihrer Findung, abhängig von politischen Mehrheiten und werden, trotz besseren Wissen um die angepeilte Wirkung, sehr oft auch von der Opposition torpediert. Kompromisse, denen dann durch diverse Kuhhandel und Zugeständnisse ein breiter politischer Konsens zugrunde liegt, werden dann als großer Schritt nach vorne verkauft, kurieren aber nur die Symptome, selten aber das eigentliche Problem.
Bis zu einem gewissen Grad und einer gewissen allgemeinen gesellschaftlichen Relevanz (z.B. Steuern, Rente, Gesundheit, Außenpolitik) funktioniert dieses parlamentarische Puppenspiel auch ganz gut, ist der Bürger auf der Straße davon im ersten Moment nicht direkt selbst betroffen.

Geht es aber um Themen, die ein schnelles Handeln erfordern, dann versagt dieser Mechanismus. Hier verfallen die Politiker wahlweise in zwei extreme: Entweder sie erleiden eine Art Schockstarre, oder sie überreagieren in einem unüberlegtem Aktionismus und verschärfen Gesetze. Das im letzten Fall der Aktionismus die Kriminellen nicht besonders abschreckt, den gesetzestreuen Bürger aber weiter einschränkt, in einigen Bereichen sogar kriminalisiert, das konnten wir die letzten Jahre allein schon an der Entwicklung des Waffengesetz in Punkto Handhabung von Messern erkennen.

Was aber, wenn die Bürger begreifen, dass man im Rahmen der Gesetze in der BRD sehr wohl für die eigene Sicherheit sorgen kann?
Was, wenn die Bürger feststellen, dass eben keine Anarchie ausbricht, wenn man durch Bürgerstreifen die Einbrecher aus seinem Stadtviertel verjagt hat?
Welche Konsequenzen müssten Politiker ziehen, wenn in Problembezirken allein durch die Anwesenheit von Bürgerstreifen und ihr Handeln im Rahmen des Gesetzes in Zusammenarbeit mit der Polizei die Kriminalität zurückgehen wird?
Was, wenn der Bürger feststellt, das eigenverantwortliches Handeln, frei von politischer Bevormundung, außerhalb der eigenen Wohnung doch etwas bewirken kann?
In welchen Bereichen würde die Hybris der allwissenden und allmächtigen Staatsmacht noch an Glaubwürdigkeit verlieren?

Denn genau das ist das Problem, das die Politiker mit den Bürgerwehren haben:
Die Bürger fordern vom Staat Kompetenzen und Verantwortungen zurück, die sich der Staat selbst übertragen hat.
Für Politiker, die sich der staatlichen Verantwortlichkeit verschrieben haben, ist das ein Fluch.

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Gewaltmonopol – Eine Phrase? http://liberales-waffenrecht.de/2014/10/02/gewaltmonopol-eine-phrase/ Thu, 02 Oct 2014 17:34:00 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=210 Immer wieder flammen in Internetforen und sozial Networks Debatten auf, die sich zum Beispiel um die vermehrt in Deutschland auftretenden Bürgerwehren drehen.
Diese Bürgerwehren setzen sich in der Regel aus besorgten Anwohner zusammen, die z.B. in ihren Wohngebieten eine Art Streifendienst versehen um Einbrecher von ihren Taten abzuhalten bzw. im Ernstfall dann die Polizei rufen und sich als Zeugen der beobachteten Tat zur Verfügung stellen. Diese Bürgerwehren werden vor allem in SPD-geführten Bundesländern nicht gerne gesehen, was unter anderem in der Rhetorik der Innenminister bzw. Innensenatoren Ausdruck findet. Stellen solche Bürgerwehren bzw. Bürgerstreifen doch indirekt ein Beleg dafür dar, dass die ständigen Personal- und Etatkürzungen bei der Polizei langsam ihre lange prophezeiten negativen Auswirkungen zeigen.

Jedenfalls wird, um den Bürgerstreifen die politische Unterstützung zu verweigern, gerne das Argument angebracht, sie würden das Gewaltmonopol des Staates unterwandern.

Doch was ist das Gewaltmonopol?
Wer genau hat dieses Monopol und wie wird es umgesetzt?
Schützt mich dieses Gewaltmonopol vor kriminelle Übergriffe?

Diese Fragen kann der unbedarfte Bürger auf der Straße in den wenigsten Fällen sicher beantworten. Zu groß ist mittlerweile die Zahl der Gesetze, Verordnungen und Vorschriften die hier im Land von jeden Bürger beachtet werden müssen. Versucht man sich dann doch an der Beantwortung der Frage nach dem Gewaltmonopol, dann werden sehr schnell auch Fragen zur Selbstjustiz (die den Bürgerwehren gerne unterstellt wird) und der Selbstverteidigung aufgeworfen. Das kann schon mal für die eigene persönliche Recherche einen großen (Zeit)Aufwand darstellen, will man diese drei Themenbereiche für sich ausführlich beantwortet wissen.

Dr. Georg Zakrajsek, pensionierter Notar und Generalsekretär der Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ), hat hierzu den folgenden Text verfasst, der diese drei Themen, (Gewaltmonopol, Selbstjustiz und Selbstverteidigung) getrennt betrachtet und erklärt.

Gewaltmonopol
So alt ist das Gewaltmonopol bei uns nicht. Verschiedene Landfriedensordnungen haben schon im 14. Jahrhundert versucht, die privaten Fehden, also private, kriegsähnliche Handlungen zu unterbinden. Im Ewigen Landfrieden Maximilians 1495 wurde dies zu einer allgemeinen Rechtsregel. Der Staat akquirierte das Monopol auf Kriegsführung, aber auch auf Rechtsdurchsetzung.
Kriege sind seither nicht mehr Privatsache, auch das Recht und seine Durchsetzung musste in die staatliche Hand gelegt werden, Selbstjustiz, also die Verfolgung des eigenen Rechts ohne staatliche Hilfe wurde verboten.
Der Inhalt des Gewaltmonopols hat sich bis heute nicht geändert. Private Kriege darf man nicht führen, das Strafgesetz und auch das zivile Recht kann und darf nur mehr mit Hilfe staatlicher Autorität durchgesetzt werden.
Das Problem unserer Zeit besteht aber zunehmend darin, dass dieses Gewaltmonopol nicht mehr richtig funktioniert. Die Zivil-Gerichte arbeiten langsam, teuer und umständlich. Auf Urteile muß man oft jahrelang warten, sie sind dann manchmal gar nicht mehr durchsetzbar, weil der Schuldner abhandengekommen oder insolvent geworden ist. Die Verfahrenskosten kommen dann zum Schaden noch dazu.
Die Strafjustiz misst mit zweierlei Maß. Gewisse Gruppen von Straftätern werden einfach nicht mehr verfolgt, Verfahren werden eingestellt oder so lange verschleppt, bis sich die Täter endgültig aus dem Staub gemacht haben und vor allem werden Gewalttaten von Tätern aus anderen Kulturkreisen auch mit deren Rechtsmaßstäben gemessen, was die Opfer ohne entsprechende Genugtuung zurücklässt.
Dies alles fördert und begünstigt Kriminalität und führt zu einer zunehmenden Rechtsunsicherheit, das Vertrauen in die staatlichen Institutionen geht immer mehr verloren.
Noch dramatischer ist aber das Fehlen einer effektiven Polizeigewalt. Der Exekutive werden immer mehr Mittel entzogen und personelle Ressourcen schamlos gekürzt. Das Gewaltmonopol, soweit es den Schutz der Bürger betrifft, ist weitgehend wirkungslos geworden. Die Schutzfunktion der staatlichen Gewalt ist daher nicht mehr vorhanden. Die Polizei beschäftigt sich bloß mit der wenig erfolgreichen Aufklärung und der statistischen Erfassung der Verbrechen. Die Verhinderung von Straftaten ist nicht mehr gewährleistet.

Selbstjustiz
Trotz dieser beklagenswerten Erscheinungen ist in unserem Kulturkreis die Selbstjustiz – also die Durchsetzung des Rechts mit eigener Hand – noch nicht wirklich in Erscheinung getreten. Das ist positiv zu sehen, allerdings ist es nur mehr eine Frage der Zeit, dass auch dieses Tabu aufbricht und der Selbstjustiz ein weitgehendes Verständnis entgegengebracht werden wird.
Solche Zustände wie die eben geschilderten haben in anderen Ländern zu der Entwicklung mafiöser Strukturen geführt, die die Funktion eines unwirksamen Gewaltmonopols übernommen haben und denen letztlich mehr Vertrauen entgegengebracht wird als den unzuverlässigen staatlichen Institutionen. Der Rechtsstaat ist dann zerstört.

Selbstverteidigung
Das Gewaltmonopol hat die Selbstverteidigung, also die Notwehr, nie beeinträchtigt oder gar abgeschafft. Die Selbstverteidigung ist ja sogar gegen ungerechtfertigte staatliche Aktionen weiter gerechtfertigt und nur in totalitären Staaten teilweise außer Kraft gesetzt worden.
Während also in unserer Rechtsordnung die Notwehr (also Selbstverteidigung) gegen widerrechtliche staatliche Maßnahmen gerechtfertigt wäre, ist in solchen Systemen zum Beispiel die Verteidigung eines Juden gegen SA-Plünderer oder die Notwehr gegen unrechtmäßige Verhaftungen durch die sowjetische Tscheka undenkbar und schwer kriminalisiert.
Kennzeichen des Rechtsstaates ist daher, dass die Notwehr innerhalb der gesetzlichen Grenzen, die aber nicht zu eng gesetzt sein dürfen, erlaubt und gerechtfertigt ist. Die Notwehr (Selbstverteidigung) ist ein Ausfluss der Grundrechte auf Leben, Freiheit und Vermögen und darf keinesfalls eingeschränkt werden.
Es ist daher unzulässig, die Selbstverteidigung, die ja bloß gegen einen unmittelbaren Angriff auf diese notwehrfähigen Güter gerichtet ist, mit der Selbstjustiz in einen Topf zu werfen. Sollte es im Zuge der Notwehr zu einem Notwehrexzess und damit zu einer Art Selbstjustiz kommen, so ist dies jedenfalls vom Gesetz verboten, hat aber mit der gerechten Notwehr nichts zu tun.
Eine unerlaubte Einschränkung der Notwehr ist zweifellos das allgemeine Verbot von Verteidigungsmitteln, was in manchen modernen Staaten praktiziert wird, weil ja nur das Vorhandensein entsprechender Mittel den Verteidiger in die Lage versetzt, sich erfolgreich gegen solche rechtswidrige Angriffe zur Wehr zu setzen.
Von diesem Aspekt her sind die jeweiligen Waffengesetze zu betrachten. Allgemeine Waffenverbote widersprechen eindeutig den Grund- und Freiheitsrechten, weil sie die Notwehr unzulässig einschränken.
Ob das Recht, Waffen zu besitzen und zu tragen ausdrücklich in einem Verfassungsgesetz niedergeschrieben ist – wie etwa in den USA – oder ist bloß aus der Auslegung der Grund- und Freiheitsrechte ergibt, ist dabei unbeachtlich. Der Gesetzgeber darf die Rechte der Bürger in dieser Hinsicht nicht einschränken.
Die drei Begriffe: Selbstverteidigung, Selbstjustiz und Gewaltmonopol sind daher streng auseinanderzuhalten. Gewaltmonopol und Selbstjustiz sind dabei kommunizierende Gefäße. Zieht sich das Gewaltmonopol zurück, so steigt die Bereitschaft zur Selbstjustiz. Das soll nicht sein, die Entwicklung geht aber leider in diese Richtung.
Die Selbstverteidigung, die Notwehr also, hat aber hier herauszufallen. Sie ist ein unabdingbares Menschenrecht und widerspricht dem Gewaltmonopol nicht. Ein demokratischer Rechtsstaat hat dies immer zu respektieren.

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Monopol, Gewaltmonopol, Waffenmonopol und Meinungsmonopol.. http://liberales-waffenrecht.de/2011/09/02/monopol-gewaltmonopol-waffenmonopol-und-meinungsmonopol/ Fri, 02 Sep 2011 00:45:00 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=66 Immer öfters musste ich bei verschiedenen Diskussionen mit dem Thema der Liberalisierung des Waffenrechtes erleben das bei bestimmten untergeordneten Themen den Gegnern einer Liberalisierung sehr schnell die Argumente ausgehen und dann, um das Heft in der Hand behalten zu können, mit Fachwörtern um sich geschmissen wird.
Oft passiert das wenn es um die Selbstverteidigung mit Waffen geht.
Ich erlebe dann das in der Debatte ein Liberalisierungsgegner einen Befürworter damit versucht zu erschlagen indem er ihm unterstellt er würde das Gewaltmonopol des Staates abschaffen wollen.

Nur.. was genau ist das staatliche Gewaltmonopol?
Fragt man Wiki, dann erhält man als Antwort (zusammengefasst) dies:

Das staatliche Gewaltmonopol ist der Verzicht der Bürger eines Staates das Recht und deren Durchsetzung in die eigene Hand zu nehmen. Der Bürger übergibt die Verantwortung zur Rechtsprechung und die Vollstreckung der Urteile an die Obrigkeit (dem Staat). Der Staat wiederum delegiert diese Gewalt innerhalb einer Staatsordnung mit Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative, Judikative) an die Justiz und die Polizei.

Die Justiz also besitzt durch das staatliche Gewaltmonopol das alleinige Monopol auf die Rechtsprechung und die Vollstreckung der gesprochenen Urteile.
Und Recht wird immer erst dann gesprochen wenn gegen ein (Straf)Gesetz verstoßen wurde. Wäre ja auch unsinnig eine Haftstrafe auszusprechen wenn der Beklagte keine Tat begangen hat.

Wie also gefährdet ein Liberales Waffengesetz das staatliche Gewaltmonopol?
So wie es aussieht haben beide Sachen nichts miteinander zu tun.
Weiter gefragt: In wie weit schützt mich das staatliche Gewaltmonopol vor den Gefahren die von Kriminellen ausgehen?
Das die Polizei zu unserem Schutz da ist, das kann und will ich nicht bestreiten.
Aber: Kann die Polizei immer und überall den Schutz jedes Bürgers dieses Landes garantieren?
Nein!
Und das wussten schon die Gründerväter unserer Gesetzbücher.
Daher haben sie im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung die Ausnahmerechte formuliert, die jedem Bewohner in diesem Staat zustehen. (Notwehr/Nothilfe (§227 BGB / §32 StGB), Selbsthilfe (§229 BGB), Selbsthilfe des Besitzers (§859 BGB), Defensiver Notstand (§228 BGB), Aggressiver Notstand (§904 BGB), Rechtfertigender Notstand (§34 StGB), Entschuldigender Notstand (§35 StGB), Vorläufige Festnahme (§127 Abs. 1 StPO))
Diese Ausnahmerechte gewähren jeden, der sich in diesem Staat aufhält, unter bestimmten engen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zu gegen Jemanden oder einer Sache Gewalt anzuwenden um seine oder fremde Rechtsgüter zu schützen oder einen eigenen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Man macht sich in einigen Fällen sogar selbst strafbar, wenn man diese Ausnahmerechte nicht anwendet, und zwar bei unterlassener Hilfeleistung (§323c StGB).

Als ich meinen Lehrgang für die Prüfung zum Bewachungsgewerbe besucht habe, war ich überrascht wie viele Gesetzte es in diesem Land gibt die einem die Anwendung von Gewalt zur Durchsetzung seiner Rechte erlauben.
Wird deswegen das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt?
Nein!
Denn jedes mal, wenn man zu diesen Ausnahmerechten gegriffen hat, muss die Obrigkeit (Polizei, Gericht) angerufen werden, damit diese prüft ob man mit seinen Aktionen im Recht war oder ob die Ausnahmehandlungen außerhalb des gesetzlichen Rahmen lagen.

Und immer noch stellt sich die Frage:
Wo wird das staatliche Gewaltmonopol von einem liberalisierten Waffengesetz abgeschafft?
Das Waffengesetz regelt nur den Umgang mit dem Besitz von Waffen und Munition, wie diese vom Besitzer zu verwahren und zu transportieren sind, welche Bedingungen an der Erteilung einer Besitzerlaubnis geknüpft sind usw. und vor allem, welche Waffen man nicht besitzen darf.
Und genau da liegt der „Casus Cnactus“ wie wir hier in meiner Region zu sagen pflegen.
Der Gesetzestreue Mensch auf der Straße wird per Waffengesetz entwaffnet (sind doch schon Brotmesser in einem Picknickkorb eine Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz), während sich der Kriminelle, der bei einem Überfall schon gegen Gesetze verstößt, nicht auch noch um das Waffengesetz kümmert und dementsprechend bewaffnet ist.
Der Kriminelle ist der einzige der in diesem Fall ein Monopol besitzt, und zwar das Waffenmonopol.
Und jede weitere Verschärfung des Waffengesetz stärkt das Waffenmonopol der Kriminellen, weiß er doch das seine Opfer per Gesetz wehrlos gemacht wurden.

Wenn wir also eine Liberalisierung des Waffenrecht wünschen, dann ist es schon richtig das wir ein Monopol abschaffen wollen.
Aber uns geht es nicht um das staatliche Gewaltmonopol.
Wir wollen damit das Waffenmonopol der Kriminellen abschaffen.

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