Letzen Monat wurde an dieser Stelle in dem Beitrag „Bürgerwehren – Fluch oder Segen“ unter anderem über den Görlitzer Platz in Berlin-Kreuzberg berichtet.
Dieser Platz ist aktuell als größter Drogenumschlagplatz der Stadt Berlin bekannt, auf dem Kriminelle beinahe unbehelligt ihren illegalen Geschäften nachgehen können. Als „Nebeneffekt“ sind die Zahlen für Raub, Körperverletzung, Diebstahl und Betrügereien rund um den Platz ebenfalls gestiegen.
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Der Görlitzer Platz, bekannt als größter Drogenumschlagplatz in Berlin, hat eine traurige Berühmtheit erlangt und sich dabei auch als wenig beneidete Touristenattraktion herum gesprochen. Die Polizei des Bezirk Kreuzberg sah Handlungsbedarf und startete eine Aktion:
Auf Infoblättern, die an die Passanten rund um den Görlitzer Platz verteilt werden, wird vor Dealern und Trickdieben gewarnt.
In Aachen ließ die Polizei Plakate in der Stadt anbringen, auf denen vor brutale Raubüberfälle gewarnt wird. In NRW startete die Polizei wiederholt die Informationsaktion der Polizei „Riegel vor„, in der die Bürger darüber informiert werden, wie sie ihre Häuser und Wohnungen besser vor Einbrecher schützen können.
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Politik, Selbstschutz
| §127 StPO Abs. 1, §227 BGB, §228 BGB, §229 BGB, §230 BGB, §231 BGB, §32 StGB, §33 StGB, §34 StGB, §35 StGB, §859 BGB, §860 BGB, §904 BGB, Aggressiver Notstand, Ausnahmerechte, BGB, Bürgerliche Gesetzbuch, Bürgerstreife, Bürgerwehr, Defensiver Notstand, Entschuldigender Notstand, Görlitzer Platz, Grenzen der Selbsthilfe, Irrtümliche Selbsthilfe, Nothilfe, Notwehr, Rechtfertigender Notstand, Riegel vor, Robert Orth, Selbsthilfe des Besitzerdieners, Selbsthilfe des Besitzers, StGB, StPO, Strafgesetzbuch, Strafprozessordnung, Vorläufige Festnahme