Vor einigen Tagen tauchte in Facebook wieder eine Frage zum §27 SprengG auf.
Für alle Laien unter uns: §27 SprengG regelt den Erwerb und Besitz von Treibladungsmitteln die benötigt werden um nicht gewerbsmäßig eigene Patronen herzustellen oder Vorderladerwaffen zu laden.
Die Frage, die (wieder mal) aufgeworfen wurde: Weiter lesen 'Das ewige Leid…'»
Vom 4.-6. Dez. 2013 tagte die ständige Innenministerkonferenz der Bundesländer in Osnabrück.
Hier wurde unter Federführung des Innenministeriums von Baden-Württemberg der Beschluss gefasst einen erneuten Vorstoß zur Einschränkung des Waffenbesitzes zu unternehmen. Hierbei sind die Sportschützen besonders betroffen,da der erneute Vorstoß das Ziel hat das großkalibrige Sportschießen zu beschränken, in Teilen sogar unmöglich zu machen. Weiter lesen 'Innenministerkonferenz will Munitionsverbot prüfen lassen'»