Selbstverteidigung – Liberales Waffenrecht http://liberales-waffenrecht.de DER Blog, der sich mit dem deutschen Waffenrecht und seinen Auswüchsen befasst. Thu, 09 Jul 2020 07:18:35 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.4.4 http://liberales-waffenrecht.de/wp-content/uploads/2020/02/cropped-Icon-32x32.png Selbstverteidigung – Liberales Waffenrecht http://liberales-waffenrecht.de 32 32 77846979 Stand your Ground http://liberales-waffenrecht.de/2020/07/05/stand-your-ground/ Sun, 05 Jul 2020 18:38:08 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=177 Die Castle-Doctrin und der 2nd Amendment.

Die Presse hat es die letzte Woche rauf und runter angeprangert:  

In St. Louis (USA) werden ungefähr 300 Demonstranten der “Black-Live-Matters“ Bewegung (BLM), die zu dem Anwesen des Bürgermeisterin Lyra Krewson unterwegs waren, um dort ihren Rücktritt zu fordern, von dem Ehepaar McCloskey mit Waffen bedroht. So weit – so böse.  

Es kann nicht sein, dass Demonstranten mit Waffen bedroht werden. So was ist böse.. Und gehört bestraft.  

Aber brechen wir mal das ganze Geschehen auf die Fakten runter:  

  1. Die Demonstranten befanden sich zu dem Zeitpunkt, an dem sie von dem Ehepaar Mark and Patricia McCloskey bedroht wurden, auf dem privaten Grund und Boden des Ehepaares.  
  2. Zugang verschafften sich die Demonstranten, indem ein verschlossenes Eisentor aufgebrochen wurde. 
  3. Das Grundstück der McCloskeys ist umzäunt und als privater Grund ausgeschildert.  
  4. Die Familie befand sich zu diesem Zeitpunkt zum Abendessen auf der Terrasse ihres Anwesens.  
  5. Die Demonstranten riefen der Familie zu, dass sie diese töten, den Hund umbringen und das Haus niederbrennen würden.  *

* Diese Infos kann jeder, der einen VPN-Tunnel nutzt, auf einschlägigen Nachrichtenseiten in den USA recherchieren.

Gleichzeitig muss man auch einen Blick auf die aktuelle Situation in den USA blicken. In Folge der tödlich verlaufenen Festnahme von George Floyd brachen mal wieder Rassenkonflikte auf, die sich in zum Teil gewalttätige Proteste ergingen. Die Folge: Die Polizei muss diese gewalttätigen Proteste unter Kontrolle bringen*. Dadurch haben Kriminelle dann freie Bahn und plündern dann alles, was sich irgendwie abtransportieren lässt. Die Notrufzentralen sind überlastet und können einfach keine Polizei zu den Plünderungen schicken.

* Was man auch aus Deutschland von Demos einer bestimmten Gruppierung, die zusätzlich politisch hofiert wird, kennt.

In St. Louis gab es in Folge der BLM-Proteste auch Plünderungen, bei denen u.a. am 02.06.2020 der ehem. Polizeichef David Dorn (77†) vor einem Pfandleihhaus erschossen wurde und dieser anschließend geplündert wurde.
Looters Murder Retired St. Louis Police Captain at City Pawnshop – Then Loot the Store

Vor diesem Hintergrund sieht sich also das Ehepaar auf seinem eigenen Grundstück plötzlich einem wütenden Mob gegenüber, der Drohungen gegen ihr  Leib, Leben und Eigentum ausspricht und kann nicht auf baldige Hilfe durch die Polizei hoffen.  

Die McCloskeys machten das, was ihnen der zweite Verfassungszusatz und die “Stand-your-ground”-Doktrin erlaubt. Letztere gibt es auch hier Deutschland, wird allerdings mit der Formel “Recht-muss-nicht-dem-Unrecht-weichen” umschrieben. Sie holen ihre Schusswaffen aus dem Haus, stellen sich den Eindringlingen in den Weg und fordern diese auf das Gelände wieder zu verlassen. Die Situation war emotional von beiden Seiten aufgeladen, aber es fiel nicht ein einziger Schuss. Die Situation löste sich schließlich friedlich auf.  

Die Polizei hat den Vorfall geprüft. Die McCloskeys erwarten keine Anzeigen, dafür aber laufen Ermittlungen gegen einige der Eindringlinge wegen Einbruch und Einschüchterung.  

Was bleibt ist ein medialer Shitstorm gegen die McCloskeys gepaart mit der erneuten Forderung nach strengeren Waffengesetzen in den USA.  

Aber was würde ein strenges Waffenrecht in so einem Fall verhindern? Was würde es begünstigen?  

Aber niemand spricht über diese Bilder:

Quelle: CBS Los Angeles
Die Inhaber verteidigen ihre Geschäfte mit Schusswaffen gegen Plünderer. Und keinen stört es. Und das in Kalifornien, dem Bundesstaat mit dem strengsten Waffengesetz der USA (sogar strenger als das deutsche Waffengesetz).   

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Problemlösung – keine einfache Sache http://liberales-waffenrecht.de/2018/02/25/problemloesung-keine-einfache-sache/ Sun, 25 Feb 2018 11:50:00 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=79 Weiter..

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Nach dem Schulmassaker in Florida vom 14.02.2018 ist in den USA einmal mehr die Debatte um ein schärferes Waffenrecht voll entbrannt.

Anders aber als durch Presse oder spendengestützte Organisationen postuliert, sehen viele Politiker der regierenden Republikaner das Problem nicht bei dem Schusswaffenbesitz als solchem, sondern in der Gesellschaft.

Gouverneur Matt Bevin (Kentucky-USA) benennt die gesellschaftlichen Probleme, die seiner Meinung nach für die Schulmassaker der letzten Jahre verantwortlich sind. Als Hauptgrund führt er hier die Verrohung der Gesellschaft an. In den Debatten, die in dem USA geführt werden, greift immer mehr der Slogan des gesellschaftlichen Todeskultes um sich. Hier nimmt Gouverneur Bevin durch die Blume gesprochen die Medien in die Pflicht. In dem Video kann man sehr gut die Argumentationskette folgen, bei dem der Gouverneur die Fragestellung des Reporters von der Frage nach der Schuld des Werkzeuges hin zu der gesellschaftlichen Sensationslust lenkt, die durch die Medien nach jedem größeren Ereignis noch befeuert wird.

Debatten zum Waffenrecht werden hierzulande ähnlich geführt – die Waffe ist schuld, also Waffenbesitz dämonisieren und immer neue Verbote fordern.
Das Recht auf Selbstverteidigung – unwichtig.

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Paris – und die Lehren werden wieder nicht gezogen http://liberales-waffenrecht.de/2015/11/14/paris-und-die-lehren-werden-wieder-nicht-gezogen/ Sat, 14 Nov 2015 13:59:00 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=88 Weiter..

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Gestern Abend (13.11.2015) sickerten zuerst, später brachen die Zahlen über uns herein.

In Paris gab es an mehreren Orten zeitlich koordinierte Angriffe von islamischen Terroristen, die mit Sprengstoffgürteln und Schusswaffen 128 Personen töteten und weiter  200 z.T. schwer verletzten. (FOCUS)

Alle Angriffe fanden in der Öffentlichkeit und gegen unbewaffnete Zivilisten statt. Zur Verbreitung von Terror und Schrecken gibt es kein besser geeignetes Mittel für entsprechend fanatische Tätergruppen. Kein Ziel lässt sich durch Schutzvorkehrungen der Polizei und den Sicherheitsdiensten schlechter schützen als die zivile Öffentlichkeit. Und jede Maßnahme, die man seitens der Politik zum Schutz der Bevölkerung anstrebt, ist auch immer eine Maßnahme, die geeignet ist die Freiheitsrechte der eigenen Bevölkerung zu beschneiden.

Man kann jetzt über die Motive der Täter streiten, sich in endlosen Debatten darüber die Köpfe hitzig rede, wie man den Terror mit immer weiteren Maßnahmen bekämpfen kann oder ob man, wie es bereits in der hohen Politik schon angedeutet wurde, westliche Bodentruppen in die Länder schickt, aus denen der Terror zu uns herüber kommt.

Aber über eines können diese Debatten und die Nebelkerzen, die in den nächsten reichlich abgefackelt werden, nicht hinwegtäuschen.

Ähnlich wie in Deutschland, hat die französische Regierung seiner Bevölkerung gegenüber ein Sicherheitsversprechen übernommen, das sie nicht halten kann. Durch entsprechende Verschärfungen in den Sicherheitsgesetzen hat sich die Regierung hierbei selbst immer mehr Kompetenzen übertragen, mit denen sie der Bevölkerung eine fatale Botschaft übermittelte: Ihr braucht euch nicht zu Sorgen, wie sorgen schon für deine Sicherheit.

Ein großer Trugschluss, wie sich wieder einmal gezeigt, hat. Es genügen einige hoch motivierte Täter, um einen ganzen Polizeiapparat in die Irre zu leiten und vom Agieren auf das reine Reagieren auf eine unbekannte Situation zu beschränken, die der Polizei ihre Regeln diktiert.

Ist das die Zukunft, die wir für uns und unsere Kinder im öffentlichen Raum vorstellen müssen?

Bevor wir uns wieder von der Politik aber die Scheindebatte über neue Sicherheitsgesetze aufbürden lassen und uns weiter an dem Ausverkauf unsere Freiheitsrechte beteiligen, sollten wir einmal inne halten und uns fragen, was wir eigentlich für uns wollen?

Niemand ist davon begeistert ständig in Angst darüber zu leben, von seinem nächsten Einkauf nicht nach Hause zurückkommen können. Genauso hat aber auch kein Interesse daran, sich auf seinem Weg in den Supermarkt an jeder Kreuzung gegenüber Sicherheitsbeamten auszuweisen oder sich in seinen Bewegungsradius auf sichere Gebiete beschränken.

Mit fortschreitenden Ausbreiten des Terrorismus im In- und Ausland aber, werden wir uns darauf einstellen müssen, wenn nicht bald ein Umdenken in der Sicherheitspolitik einsetzt.

Was wir benötigen ist eine Abkehr von der Doktrin „Der Regierung sorgt für die Sicherheit“ hin zu mehr Eigenverantwortung durch den Einzelnen.

Die Regierung kann noch so ausgefeilte Sicherheitskonzepte ausarbeiten lassen, Spezialeinheiten bereit halten und die Sicherheitsüberwachung bis in die Schlafzimmer der Bürger ausdehnen – Niemals werden solche Sicherheitskonzepte vor die Lage kommen sondern immer nur auf die Umstände reagieren.

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Bürgerwehren – Fluch oder Segen? http://liberales-waffenrecht.de/2014/10/27/buergerwehren-fluch-oder-segen/ Mon, 27 Oct 2014 08:07:00 +0000 http://liberales-waffenrecht.de/?p=197

Der Görlitzer Platz, bekannt als größter Drogenumschlagplatz in Berlin, hat eine traurige Berühmtheit erlangt und sich dabei auch als wenig beneidete Touristenattraktion herum gesprochen. Die Polizei des Bezirk Kreuzberg sah Handlungsbedarf und startete eine Aktion:
Auf Infoblättern, die an die Passanten rund um den Görlitzer Platz verteilt werden, wird vor Dealern und Trickdieben gewarnt.
In Aachen ließ die Polizei Plakate in der Stadt anbringen, auf denen vor brutale Raubüberfälle gewarnt wird. In NRW startete die Polizei wiederholt die Informationsaktion der Polizei „Riegel vor„, in der die Bürger darüber informiert werden, wie sie ihre Häuser und Wohnungen besser vor Einbrecher schützen können.

Jeder wird in seiner Region bestimmt ähnliche Häufungen bestimmter Straftaten beobachten können.
Diebstahl von Kraftstoff aus Lastwagen oder Baumaschinen ist ein genauso verstärkt auftretendes Phänomen. Mittlerweile schrecken diese Täter nicht mehr davor zurück, sich Zutritt zu einem Firmengelände zu verschaffen, auf dem ein 24-Stündiger Schichtbetrieb herrscht.

Schwerpunkt solcher Info-Aktionen der Polizei, neben der Warnung vor bestimmten Straftaten, sind aber auch die Hinweise, wie man sich verhalten sollte, wenn man selbst Opfer einer Straftat wird.
Immer wird der Bürger aufgefordert sich passiv zu verhalten, den Anweisungen der Täter Folge zu leisten, Wertgegenstände auf Verlangen heraus zu geben und sich obendrein noch den Tathergang und so viele Details des oder der Täter so genau wie möglich einzuprägen. Der Bürger wird aber ansonsten allein gelassen was die weiteren Möglichkeiten zur Prävention angeht.
Der Gesetzgeber verbietet obendrein das Vorhalten von einfachen, aber dennoch wirksamen Verteidigungsmitteln, wie z.B. das Pfefferspray.

In (mittlerweile) zahlreichen Städten haben sich daher Bürger zusammengeschlossen und sog. Bürgerwehren ins Leben gerufen. Sie patrouillieren ehrenamtlich mit Taschenlampe und Handys ausgerüstet in ihren Wohnbezirken und versuchen auf diese Weise für ihre Sicherheit und die der Anwohner zu sorgen. Sie haben dabei keinerlei besondere polizeiliche Befugnisse. Selbst Sicherheitsdienste, die für nächtliche Streifengänge angeworben werden, können im Ernstfall nur im Rahmen der gesetzlich geregelten Ausnahmerechte handeln. Letztendlich rufen auch sie die Polizei, wenn es brenzlig wird.

Aber warum ist das so? Warum gründen sich im ganzen Bundesgebiet, vor allem in Großstädten, Bürgerwehren? Um es kurz zu fassen:

Neben dem fehlenden Rechtsanspruch auf Schutz durch die Polizei (zumal die Umsetzung utopisch wäre), zeigen die Etat- und Personalkürzungen bei der Polizei langsam ihre Wirkung.
Ein Großteil der begangenen Straftaten wird nur noch erfasst und verwaltet. Wird der Täter ermittelt oder kann auf frischer Tat gefasst werden, dann kommt ein Großteil der Täter (sogar mit einer langen Vorstrafenliste) wiederholt mit Bewährungsstrafen davon.
Zusätzlich sorgt die Kritik aus Politkreisen bei Großlagen der Polizei gegen gewaltbereite Demonstranten dafür, dass die Polizeibeamten auch bei kleinen Einsätzen ständig darauf bedacht sind keine Angriffsfläche für Kritik zu bieten oder sich Anwürfen gegen ihre Person auszusetzen.

Die Außenwirkung ist katastrophal.
Die Bürger fühlen sich von der Polizei im Stich gelassen. Daher organisieren sich immer mehr Bürger in Stadtbezirken mit besonders hohen Fallzahlen von Gewalt- oder Eigentumsdelikten in Bürgerwehren bzw. Bürgerstreifen. Den Politikern sind solche Initiativen aber ein Dorn im Auge.
Sie argumentieren, dass die Mitglieder einer Bürgerwehr das Gewaltmonopol untergraben und suggerieren den unbeteiligten Bürgern, das hiermit der Selbstjustiz Vorschub geleistet werden würde. Der Innenpolitischen Sprecher der FDP-Fraktion im NRW-Landtag, Robert Orth, spricht sogar davon, das mit Bürgerwehren „ein Schritt Richtung Anarchie“ gegangen wird. Worte aus dem Mund eines Rechtsanwalts.
Und hier wird der Bürger auf das Glatteis geführt.

Fragt man was z.B. das Gewaltmonopol ist, so wird man viele Antworten erhalten.
Viele definieren das Gewaltmonopol mit „darf-Waffen-tragen-und-schießen“ oder darf Verbrecher verfolgen bzw. festnehmen. Darüber hinaus aber gibt es die haarsträubendsten Definitionen, die in der Praxis eher in einer Diktatur zu finden sind. Und genau diese fehlerhafte Annahme des Begriffs wird von der Politik ausgenutzt.

Es gibt über das Gewaltmonopol viele Abhandlungen, aber alle Beschreiben sie das Gewaltmonopol wie folgt:

Der Bürger tritt seinen Anspruch auf Rechtsprechung und Bestrafung an den Staat ab. Dieser verpflichtet sich mit einer unabhängigen Justiz auf die Einhaltung der Gesetze zu achten und die erforderlichen Zwangsmaßnahmen bei Verstößen durchzuführen. Zur Durchführung der Zwangsmaßnahmen, verbunden mit der Anwendung der unmittelbaren und physikalischen Gewalt, benötigt der Staat die Polizei und den Strafvollzug, die ihrerseits innerhalb strenger gesetzlicher Rahmen arbeiten.
Der Bürger verzichtet also auf Selbstjustiz und delegiert Rechtsprechung und Bestrafung an den Staat.

Das Gewaltmonopol findet aber eine Einschränkung:
In einem Notfall, wenn rechtstaatliche Hilfe nicht Rechtzeitig zur Verfügung steht, hat der Bürger im Rahmen der Ausnahmerechte das Recht, in bestimmten Situationen sogar die Pflicht, in Gefahrensituationen einzugreifen und Hilfe zu leisten. Im Grunde ist die Idee, die Gründung einer Bürgerwehr bzw. Bürgerstreife, die konsequente Weiterentwicklung der Aufforderung von Kanzlerin Merkel, eine „Kultur des Hinsehens, nicht des Wegschauens“ zu verfolgen, die sich nicht nur auf den Missbrauch und der Verwahrlosung von Kindern beschränkt.

Die Ausnahmerechte in der BRD sind in dem Strafgesetzbuch (StGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Strafprozessordnung (StPO) in den folgenden Paragraphen definiert:

 

§127 StPO Abs. 1 – Vorläufige Festnahme

Die Idee der Bürgerwehren birgt aber eine ganz andere Brisanz:
Bisherige Problemlösungen durch Politiker führen selten zu einer befriedigenden Lösung. Sie sind kompliziert in ihrer Findung, abhängig von politischen Mehrheiten und werden, trotz besseren Wissen um die angepeilte Wirkung, sehr oft auch von der Opposition torpediert. Kompromisse, denen dann durch diverse Kuhhandel und Zugeständnisse ein breiter politischer Konsens zugrunde liegt, werden dann als großer Schritt nach vorne verkauft, kurieren aber nur die Symptome, selten aber das eigentliche Problem.
Bis zu einem gewissen Grad und einer gewissen allgemeinen gesellschaftlichen Relevanz (z.B. Steuern, Rente, Gesundheit, Außenpolitik) funktioniert dieses parlamentarische Puppenspiel auch ganz gut, ist der Bürger auf der Straße davon im ersten Moment nicht direkt selbst betroffen.

Geht es aber um Themen, die ein schnelles Handeln erfordern, dann versagt dieser Mechanismus. Hier verfallen die Politiker wahlweise in zwei extreme: Entweder sie erleiden eine Art Schockstarre, oder sie überreagieren in einem unüberlegtem Aktionismus und verschärfen Gesetze. Das im letzten Fall der Aktionismus die Kriminellen nicht besonders abschreckt, den gesetzestreuen Bürger aber weiter einschränkt, in einigen Bereichen sogar kriminalisiert, das konnten wir die letzten Jahre allein schon an der Entwicklung des Waffengesetz in Punkto Handhabung von Messern erkennen.

Was aber, wenn die Bürger begreifen, dass man im Rahmen der Gesetze in der BRD sehr wohl für die eigene Sicherheit sorgen kann?
Was, wenn die Bürger feststellen, dass eben keine Anarchie ausbricht, wenn man durch Bürgerstreifen die Einbrecher aus seinem Stadtviertel verjagt hat?
Welche Konsequenzen müssten Politiker ziehen, wenn in Problembezirken allein durch die Anwesenheit von Bürgerstreifen und ihr Handeln im Rahmen des Gesetzes in Zusammenarbeit mit der Polizei die Kriminalität zurückgehen wird?
Was, wenn der Bürger feststellt, das eigenverantwortliches Handeln, frei von politischer Bevormundung, außerhalb der eigenen Wohnung doch etwas bewirken kann?
In welchen Bereichen würde die Hybris der allwissenden und allmächtigen Staatsmacht noch an Glaubwürdigkeit verlieren?

Denn genau das ist das Problem, das die Politiker mit den Bürgerwehren haben:
Die Bürger fordern vom Staat Kompetenzen und Verantwortungen zurück, die sich der Staat selbst übertragen hat.
Für Politiker, die sich der staatlichen Verantwortlichkeit verschrieben haben, ist das ein Fluch.

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