EU Waffenrecht – Reaktionen der MdEP
Zwei Wochen ist es jetzt her, dass die EU-Kommission in ihrer Entwurf zur Verschärfung des EU-Waffenrechts vorgestellt hat.
Der deutsche Entwurf kann im Original hier eingesehen werden: Klick (Download)
Zwei Wochen ist es jetzt her, dass die EU-Kommission in ihrer Entwurf zur Verschärfung des EU-Waffenrechts vorgestellt hat.
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Gestern Abend (13.11.205) sickerten zuerst, später brachen die Zahlen über uns herein.
In Paris gab es an mehreren Orten zeitlich koordinierte Angriffe von islamischen Terroristen, die mit Sprengstoffgürteln und Schusswaffen 132 Personen töteten und weiter 200 z.T. schwer verletzten. (FOCUS)
Weiter lesen 'Paris – und die Lehren werden wieder nicht gezogen'»
Jeder kennt den Begriff „Smartgun“, zumindest ist aber der Begriff „Smart Bomb“ geläufiger, wobei hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Während letzteres ein verallgemeinernder Begriff für selbstlenkende Raketen oder Bomben ist, steht der erste Begriff für Handfeuerwaffen, die über elektronische oder biometrische Sicherungssystem verfügen die gewährleisten sollen, dass nur Derjenige die Waffe abfeuern kann, der auch dazu berechtigt ist.
Nicht erst seit 2009 stellten sich Entwickler weltweit die Frage, wie man Schusswaffen so absichern kann, dass diese nur von ihren Besitzern benutzt werden können. Die Idee der „Smartgun“ wurde einigen Dekaden früher aus der Frage heraus geboren, wie in den USA die Fälle von im Einsatz getöteten oder verletzten Polizisten verringert werden kann, bei denen sich ein Verdächtiger einer Dienstwaffe der Polizisten bemächtigt. Lange Zeit war dies in den USA ein großes Problem, bis die Polizisten dort ein umfangreiches Waffen- und Scheißtraining absolvieren mussten, das regelmäßig aufgefrischt werden muss. Vor allem die Eigensicherung und absolute Kontrolle der Einsatzsituation wird bei der Ausbildung in den Vordergrund gestellt. Weiter lesen 'Smart Guns – eine trügerische Sicherheit'»
An dieser Stelle möchte ich den Brief des 1. Vorsitzenden von prolegal – Interessenvertretung Waffenbesitz e.V. , Dr. David Schiller mit einigen Gedanken zur bevorstehenden Bundestagswahl aus Sicht eines Politikwissenschaftlers und Waffenbesitzers veröffentlichen.
Am 15. Feb. 2013 wies die zweite Senatskammer des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde zurück, welche zwei Jahre zuvor mit großem medialen Zirkus dort von Eltern der Opfer der Winnender Bluttat von 2009 und Roman Grafe eingereicht wurde.
Die Verfassungsbeschwerde richtete sich im Grunde gegen den legalen Waffenbesitz hier in Deutschland, der nach Auffassung der Beschwerdeführer das garantierte Recht auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Lebens, welches im Artikel zwei des Grundgesetzes verankert ist, verstoßen würde. Weiter lesen 'Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde zurück'»
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