Ziel dieses Blogs ist nicht das Waffenrecht in der Form zu liberalisieren als das jeder in den Laden geht und sich eine Pistole oder ein Gewehr kaufen kann wie Andere ein paar Schuhe. Es ist auch nicht das Ziel eine sog. „Volksbewaffnung“ oder Gründung von „Wehrsportgruppen“ zu erreichen.
Es soll jedem, der sich nichts zu Schulden hat kommen lassen, in diesem Land möglich sein Waffen zu besitzen. Im Prinzip ist das hier ja möglich. Aber die Bedingungen, die an den Waffenbesitz gestellt werden, sind sehr hoch.
Als ich mich damals entschlossen hatte den Schießsport zu meinem Hobby zumachen, da wusste ich noch nicht das ich die mich mehr mit dem Waffengesetz und seinen Bestimmungen befassen muss als z.B. mit dem Schießtraining oder der Klärung der Frage welches Gewehr für welche Schießsportdisziplin am geeignetsten ist.
Welche Voraussetzungen stellt der Staat an mich, wie muss ich meine Waffe(n) lagern, wie die Munition, was für Auflagen habe ich, was muss ich der Behörde in Bringschuld im Vorfeld mitteilen, wo lasse ich wann die Hose runter und reicht in Zukunft ein Knöllchen für falsches Parken um meine mühsam erworbenen Waffenbesitzkarten wieder zu verlieren?
Ich habe schnell gemerkt: Das Deutsche Waffenrecht ist viel zu kompliziert.
Das Waffengesetz * allein umfasst 48 gedruckte DIN-A4 Seiten, die dazugehörige Verwaltungsvorschrift noch einmal 64 Seiten. Schaut man in das deutsche Waffengesetz zu dem Thema Erlaubnisvorraussetzung, so stellt man schnell fest das hier der Gesetzgeber dieses Thema in 16 Paragraphen, auf 10 der 48 Seiten bzw. mit 5.486 Wörter abhandelt.
* in der Fassung von 2017. Am 20.02.2020 trat die mittlerweile 3. Novellierung des Waffengesetz in Kraft. Das Waffengesetz wurde seit der Veröffentlichung dieses Beitrages bereits drei mal verschärft.
Zum Vergleich: Die Schweizer begnügen sich mit einem einzigen Paragraphen bzw. 33 Wörter:
2. Abschnitt:
Besitz von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen
Art. 12 Voraussetzungen
Zum Besitz einer Waffe, eines wesentlichen oder eines besonders konstruierten Waffenbestandteils oder eines Waffenzubehörs ist berechtigt, wer den Gegenstand rechtmässig erworben hat.
Waffen legal kaufen kann in der Schweiz jeder, der einen Erwerbsschein besitzt. Das ist vergleichbar mit unserer Erlaubnisvoraussetzung. Die Paragraphen dazu findet mal im Schweizer Waffengesetz unter den Art. 8-11. Hierzu benötigen die Schweizer nur 987 Wörter.
Und genau dieses künstliche aufblähen des deutschen Waffengesetzes macht es das es so schwer verstanden wird.
Obwohl vieles im Waffengesetz geregelt ist kommt es regelmäßig zu Missverständnissen, sowohl bei den Sachbearbeitern als auch bei den Waffenbesitzern. Genau diese Unübersichtlichkeit und Komplexität des Waffengesetz erschwert es auch den Reportern und Journalisten einen sachlich richtigen Artikel bzw. Bericht über das Waffenrecht zu erstellen. Wie oft lese ich in Artikeln das der bewaffnete Täter die Waffe illegal besaß weil er keinen Waffenschein hatte. Einige Journalisten glauben, dass wir Waffenbesitzer uns im Waffengeschäft bedienen können wie in einer Boutique, dann wieder Andere, dass wir mit schussbereiten Waffen zum Schießstand fahren.
Zusätzlich hat sich hier in Deutschland eine Partei, kurz nachdem sie ihr Steckenpferd, die Anti-Atompolitik, verloren hat, ein neues Feld gesucht auf dem sie Aktiv wurde.
Das war das Waffenrecht.
Ihr Ziel ist es, wie schon in der Vergangenheit auch, ein Verbot von etwas zu erreichen, was nicht in das Weltbild dieser Partei passt.
Da diese Politiker wissen, dass sie ihr Ziel, die Entwaffnung der eigenen Bürger, nicht von Heute auf Morgen erreichen, verfolgen sie eine langfristige Strategie.
Hintergrund dieser Strategie ist es den legalen Waffenbesitz als etwas verwerfliches zu brandmarken und so den Waffenbesitzer selbst an den Rand der Gesellschaft zu drücken.
Ist er dort erst mal angekommen („Selbst Schuld, nur Idioten und Mörder haben Waffen“) ist es dann ganz leicht den verbleibenden Waffenbesitzern den weiteren Besitz ihrer Waffen zu verbieten.
Ihre Arbeit zeigt bereits erste Früchte.
Noch nie war es in Deutschland so schwer sich in der Öffentlichkeit als Sportschütze, Jäger oder Waffensammler zu erkennen zu geben, ohne das von irgendwo her Jemand kommt, die moralische Keule raus holt und den Waffenbesitzer dann als potenziellen Amokläufer, Bambi-Killer oder Waffennarr beschimpft.
Es passierte mir schon das ich mich mit Leuten unterhalten habe, die von sich behauptet hatten liberal zu sein.
“Drogenpolitik? Gebt Kanabis frei, dann sinkt die Kriminlaität und die kriminelle Strukturen brechen zusammen.”
Erwähnt man aber dann das man Waffenbesitzer ist, dann fällt eine Klappe bei dem Möchte-gern-Liberalen. Man kann sich vorher stundenlang entspannt unterhalten haben, plötzlich setzt beim Gegenüber der Fluchtinstinkt ein und man ist nur noch der Waffennarr, der nicht mehr alle Tassen im Schrank hat und in eine psychiatrische Behandlung gehört. (Dabei liegt die Waffe zu Hause im Tresor.)
Ich habe diesen Effekt am eigenen Leib erfahren dürfen.
Ich möchte daher erreichen das sich die öffentliche Wahrnehmung zu den legalen Waffenbesitzer wieder normalisiert.
Egal in welchem Land: Wer legal eine Waffe besitzt, hat den Behörden gegenüber nachgewiesen das er kein Krimineller, sondern ein Gesetzestreuer Bürger ist. Und genau diese Gesetzestreue, aber auch die geistige Gesundheit, wird hier in Deutschland pauschal den legalen Waffenbesitzern von Vertretern einer Partei indirekt abgesprochen. Überall wo das Thema Waffenrecht auf den Tisch kommt, wird der legale Waffenbesitzer als Gefährdung für die öffentliche Sicherheit stigmatisiert. Dabei zeigen die größten Waffengegner ein gewaltiges Falschwissen zu dem Thema, das sie auch im großen Stil verbreiten.
Ziel dieses Blogs ist es daher auch den Bürgern, die keine Waffen besitzen, zu erläutern was es mit dem legalen Waffenbesitz hier in Deutschland auf sich hat, damit sie nicht auf die hohlen Phrasen der Verbotsbefürworter herein fallen.
Ich persönlich sehe den privaten Waffenbesitz als die letzte Verteidigungslinie für die persönliche Freiheit in unserem Land.
Wenn die fällt, was kommt als nächstes?
Welche Personengruppe rückt dann in den Fokus der Verbotspolitiker? Wo greift der Staat dann noch in die Selbstbestimmung seiner Bürger ein?
Noch einmal: Ich bin nicht für eine totale Freigabe des Waffenbesitz!
Der Besitz von Waffen muss unbescholtenen, sachkundigen Bürgen vorbehalten bleiben.
Ich bin aber gegen die gesetzlich verordnete Schikane (Aufbewahrungskontrolle), Abzocke der Waffenbesitzer durch Politiker (Waffensteuer, überhöhte und ungesetzliche Gebühren) und gegen die totale Datenspeicherung der Waffenbesitzer und ihrer Waffen (Nationale Waffenregister)
Außerdem wehre ich mich entschieden dagegen, dass bei jeder Bluttat, die mit Schusswaffen verübt wurde, die Waffe als der Auslöser für die Tat stigmatisiert wird und von der Politik und dem Sensationsjournalisten weniger auf die sozialen Hintergründe von Opfer und Täter eingegangen wird.
Gleichzeitig setze mich für eine umfassende Evaluierung des Waffenrechts ein.
Der normale Bürger weiß teilweise gar nicht, dass er auch vom Waffenegsetz betroffen ist.
Gewinnt der 12-jährige Filius auf dem Rummel an der Schießbude eine Erbsenpistole und die Eltern lassen ihn damit in der Hand rumlaufen, so machen sie sich strafbar.
Lässt jemand nach dem Kauf eines neuen Brotmessers die Umverpackung im Geschäft und legt es in den Einkaufskorb, macht er/sie sich für das führen eines Messers in der Öffentlichkeit strafbar. Kauft sich eine junge Frau Pfefferspray zur Selbstverteidigung, macht sie sich strafbar.
Das Waffengesetz greift in viele Bereiche des Lebens ein, und der „normale“ Bürger weiß meistens nicht das er gegen das Waffengesetz verstößt.
Hier muss daher eine gründliche Überarbeitung des Waffengesetzes her.
Welche Maßnahmen haben zur Sicherheit beitragen, welche sind unnütz oder verursachen den Sachbearbeitern nur unnötige Arbeit, wo werden den Waffenbesitzern unsinnige Auflagen gemacht oder erfahren wirkungslose Beschränkungen.
Dazu aber muss auch von Seiten der Regierung der Wille vorhanden sein. Hierzu ist es auch nötig das alle (!) Daten, die dem Bund und den Ländern zum Thema Schusswaffenkriminalität vorliegen, ausnahmslos für eine wissenschaftlich begleitete und ideologiefreie Evaluierung veröffentlicht werden.
Umfassende Daten aber sind außerhalb der zuständigen Ministerien nicht zugänglich, was eine objektive Beurteilung der Maßnahmen, die seit 2003 getroffen wurden, unmöglich macht.
Man darf sich dabei auch nicht davor scheuen zu schauen wie andere Länder mit dem privaten Waffenbesitz umgehen. Sowohl von Seiten des Gesetzgeber als auch in der Gesellschaft.
Ich bin persönlich überzeugt das sich bei einer solchen Überprüfung viele der gemachten Verschärfungen im Rückblick betrachtet als wirkungslos heraus stellen werden.
Das Ziel dieses Blogs ist also:
- Informationen rund um das Waffengesetz liefern
- Wiederherstellung der gesellschaftlichen Akzeptanz des privaten Waffenbesitz.
- Umfassende Evaluierung des Waffengesetz und aller davon beeinflussten Gesetze.
Es gibt keinen Menschen, der nicht die Freiheit liebte; aber der Gerechte fordert sie für alle, der Ungerechte nur für sich allein.
Ludwig Börne 1786-1836