Opferrechnung

Von Lutz Möller
http://lutz-moeller-jagd.de/Waffen/Waffen_im_Volk.html

Der „deutsche Michel“ ist wohl gar nicht so trottelig, wie er in den Witzblattzeichnungen verrissen wird.

Denn nicht nur Verbrecher wägen Wagnis gegen Gewinn ab, auch Väter: Des gewöhnlichen Familienvaters (Opfer) Rechnung sieht so aus:

Er wohnt mit seiner Sippe in geordneten Verhältnissen zu Haus in bescheidenem Wohlstand. Er hat wie alle sein Auto, seine Einrichtung, sein Sparkonto. Er lebt so, daß er niemals Ärger mit der Obrigkeit hervorrufen wollte und würde. Er ist unauffällig harmlos, wie eben fast alle.

Seit Polen offen ist, schwappt das ganze Elend von Asien bis Schneidemühl zu uns in den „goldenen Westen“. Gegen uns ist Polen bitter arm, Rußland und Rumänien noch ärmer. Wie müssen wir den noch weiter Gereisten erscheinen, wenn die schlesische Alte, die gelegentlich ein Westpakete, wie wir nach dem Krieg Care-Paktete von den Amerikanern, bekamen, bekommt, bei Besuch aus Rußland sagt, denen erschiene Schlesien „reich wie Amerika“! Durch die völlig anderen Verhältnisse hier und da ist er plötzlich für Leute, die außer ihrem Leben kaum noch etwas zu verlieren haben, wie eine gemästete Weihnachtsganz reif zu schlachten. Wenn die bürgerkriegsgewohnte albanisch Banden erst in seiner Wohnung sind, kann er die Polizei nicht mehr zu Hilfe rufen. Wenn seine Frau vergewaltigt, er solange gefoltert, bis er doch die Geheimzahl zu seiner EC herausgab und beide überleben, haben sie noch Glück gehabt.

Aber er hat ja noch Großvaters, oder Vaters, oder die nicht gemeldete, von Freunden gekaufte alte Luger08 Pistole. Die Gute liegt geladen griffbereit im Nachttisch. Gut. Dann also Sieg oder Tod! Er ist doch nicht so blöd, seine einzige Lebensversicherung aus der Hand zu geben. Ne, echt nicht!

Den Gewinn, einen Angriff zu überleben, kann er gar nicht hoch genug werten.

Nun zu anderen Seite des Wagnis-zu-Gewin-Verhältnisses. Da der Vater keine Genehmigung besitzt (er kein Sportschütze oder Jäger ist, er kein anerkanntes Bedürfnis eine Waffe zu besitzen, sich zu schützen hat, keines Bedürfnisses würdig scheint, so sieht der Staat also seinen Wert, interessant, wird er sich merken, wenn der Staat mal was von ihm will) ist er vom Staat mit Strafe bedroht. Was kann ihm schlimmsten Falles geschehen? Das erste mal ein saftige Geldstrafe. Das zweite Mal schon ein halbes Jahr Haft, oder so. Wie oft wird er wohl erwischt, wenn er nicht in der Kneipe am Kiez mit der „Wumme“ den Dickem markiere, sondern die Waffe fein säuberlich nur zur ggf. Abwehr rechtswidriger Angriffe in Notwehr bereit hält. Na, genau so oft wie die anderen 5 oder 10 Millionen, die es genauso machen, also fast nie. Im Vergleich auf der einen Seite Leib, Leben, Gut, Ehre oder Glück zu verlieren, oder auf der anderen Seite fast nie zu einer Strafe verurteilt werden zu können, wiegt dermaßen deutlich zu einer Seite, daß er keine Schwierigkeiten hat sich richtig zu entscheiden! Auch wenn die Strafe verschärft würde.

Oder zeigen wir einen Mann mit Wirtschaft in einer Kleinstadt auf dem Lande. Ein Familienbetrieb. Frau, Schwägerin und Großmutter arbeiten mit. Alle Einnahmen fließen bar in die Kasse. Der Mann bring sein Geld regelmäßig zur Bank. Schutzbedürftig? Derzeit nach gängiger Rechtslage mitnichten. Denn 500.000 DM ( immerhin ½ Million DM) sind die regelmäßig bewegte Summe, ab der ein Bedürfnis für einen Waffenschein, also die Berechtigung eine Waffe zum Schutz in der Öffentlichkeit zu führen beträgt. Der Mann bewirtschaftet nicht das ,,Vier Jahreszeiten” Hotel in Hamburg oder das ,,Adlon” in Berlin. So groß ist er nicht. Nein, ganz gewöhnlich. Der Mann sieht das Schutzbedürfnis für sich und die Seinen allerdings nicht erst bei haushohen Beträgen, denn mehrere Familien mit Kindern leben von der gut gehenden Wirtschaft. Die Häuser der Beteiligten sind, wie üblich, teils auf Kredit gebaut, die nun abgezahlt werden. Jeder im Ort weiß, wann der Mann mit dem Geld zu Bank fährt. Also steckt er sich die Pistole eben so in die Tasche. Lieber 15 Minuten verboten, als das ganze Leben tot, sagt er sich.

Als Sportschütze hätte er zwar Waffen, aber eben nur Sportwaffen. Sportwaffen taugen nicht als Dienstwaffen und umgekehrt. Der Mann wäre dann immerhin sachkundig, an Waffen geübt, aus dem Geschäft gewohnt Verantwortung für sich und andere zu tragen.

Pappi Großvaters hat die 08-Luger aus Flandern schließlich bei Todesstrafe vor den Russen bis zu ihm hinübergerettet. Da wird er doch nicht den Familienstolz beschmutzen und das Erbe wegen ein paar Monaten „schwedischer Gardinen“ mit Freigang weggeben; obendrein als leichtes und bekanntes Opfer seine Lebensgrundlage gefährden. Nein, nie; Er ist doch nicht blöd!

Das sind also die normalen Familienväter, die normalerweise nicht mal ein Markstück stehlen würden. Sind die nun kriminell? Nein! Aber die schiefe Gesetzlage, die des Mannes Schutzbedürfnis verneint, kriminalisiert ihn dennoch!

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