Von Dr. Zakrajsek
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Notwehr in Deutschland
Besser, man wehrt sich nicht in Deutschland. Die Verbrecher dort sind allesamt ausreichend bewaffnet und die Justiz läßt sie ungeschoren. Wer sich wehrt, überlebt vielleicht, hat aber die Folgen zu tragen.
In seinem Haus wird ein alter Mann überfallen. Fünf junge Menschen berauben ihn, nehmen ihm sein Geld weg und wollen den Safe aufbrechen. Ein Alarm geht los, der Überfallene – als Jäger hat er eine Waffe – ergreift seine Pistole und erschießt einen der Burschen, hoffnungsvolle sechzehn.
Es kommt, wie es kommen muß: der Staatsanwalt nimmt ein Ermittlungsverfahren auf. Grundsätzlich ist das in Ordnung, ein Todesfall muß immer untersucht werden. Was dabei herauskommt, wissen wir nicht, noch nicht. Aber bei der deutschen Justiz haben Opfer selten einen guten Stand.
Die Mitleidsindustrie beginnt auch schon zu arbeiten. Der tote Räuber sei ein ganz lieber Mensch gewesen, die Freude seiner Anverwandten. Trauerfeiern mit den unausweichlichen Lichterln werden veranstaltet, die Zeitungen bringen Bilder. Tatsächlich war er als Intensivtäter bekannt, hatte schon viel auf seinem Kerbholz, durfte aber unverständlicherweise unbehindert in seiner Verbrecherkarriere fortfahren, kein Gericht, kein Staatsanwalt, keine Polizei hat sich darum gekümmert, seine vergangenen und zukünftigen Opfer geschützt und vor seinen Untaten bewahrt.
Jetzt ist er tot, weil sich sein letztes Opfer gewehrt hat. Was der tapfere alte Mann uns allen erspart hat, wissen wir nicht, aber man kann es sich ausmalen.
Wehren verboten
In Deutschland braucht man für jede Waffe ein „Bedürfnis“, das „Recht“ ist längst gestorben. Das kann Jagen, Sportschießen oder Sammeln sein, die Selbstverteidigung ist aber kein Grund. Der Deutsche hat kein Recht, sich selbst zu verteidigen, wenn man von den paar Menschen absieht, die so gefährdet oder so prominent sind, daß ihnen die Obrigkeit einen „Waffenschein“ (bei uns Waffenpaß) zubilligt. Da sind aber nur wenig „gewöhnliche“ Menschen dabei, die meisten sind irgendwelche Politbonzen. Dazu paßt, daß man Verteidigungsschießen auch nicht üben darf. Streng verboten in Deutschland, die Opfer sollen gefälligst wehrlos bleiben.
Diese Gesetzeslage ist natürlich menschenrechtswidrig, das scheint aber in unserem Nachbarland keine Rolle zu spielen.
Die Folge davon ist, daß nur jene bewaffnet sind, die sich um das Gesetz nicht scheren. Der brave Deutsche hat weder Angriffs- noch Verteidigungswaffen parat, wenn es um das Leben, das Vermögen und die körperliche Unversehrtheit geht.
Die Auswirkungen auf die Kriminalität kann man sich ausrechnen. Wenn der Staat die Notwehr und Selbstverteidigung dadurch behindert, daß er seinen Bürgern – also jenen, die als Opfer in Frage kommen – die Verteidigungsmittel vorenthält, begünstigt dies die Straftäter. Die wissen nämlich, daß sich ihre Opfer nicht mehr wehren können.
Wie soll man sich gegen verbrecherische Aktionen denn zur Wehr setzen? Sich einsperren? Nicht aus dem Haus gehen? Seine Wohnung zu einer Festung ausbauen? Karate lernen? Oder Krav Magna?
Funktioniert alles nicht. Hätte der 77jährige Mann mit 5 jungen Verbrechern herumraufen sollen? Sogar Chuck Norris (auch schon 70!) hat immer seine Government umgeschnallt.
Der Alte war Jäger und er hatte deshalb eine Waffe, die ihn gerettet hat. Die anderen Opfer haben diese Wahl nicht.
Darum regieren die Verbrecher in Deutschland. Und diese Verbrecher sind die Helfershelfer der deutschen Politiker. Sie sorgen dafür, daß sich die sogenannten „Bio-Deutschen“ fürchten, daß sie alle gesetzlichen Beschränkungen willig ertragen, Überwachungsmaßnahmen in Kauf nehmen, auf ihre Grundrechte verzichten und sich als die duldsamen Schafe erweisen, die ein Obrigkeitsstaat braucht.
Die KZs und die GULAGs haben genauso funktioniert. Die Kapos – meistens Berufsverbrecher – haben die Gefangenen beaufsichtigt, in Schach gehalten und die Wachmannschaften entlastet. Noch sind wir nicht so weit, aber lange kann es nicht mehr dauern. Man arbeitet daran – mit deutscher Gründlichkeit.